Aktuelles

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30. Oktober 2024

Gigantischer Bergbau droht in Ostbelgien an der Grenze zu den Niederlanden und Deutschland

Bergbau, Ostbelgien, Kelmis, La Calamine, Raeren, Eupen, Welkenraedt, Plombière, Bleyberg, Hauset
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Im Dreiländereck zwischen Belgien, den Niederlanden und Deutschland ist ein riesiges Bergbauprojekt geplant. Auf einer Fläche von 146 km² sollen in Südbelgien, in dem Natura 2000- Gebiet Göhl-Tal und in direkter Nähe zu den Städten Aachen und Maastricht, Blei, Zink und andere Bodenschätze gefördert werden. Für Unternehmen und den Staat Belgien verspricht der geplante Bergbau hohe Gewinne, auf lange Sicht drohen jedoch teure Umweltfolgen für alle drei betroffenen Länder.

 

Die gesetzlichen Regelungen, die dieses Bergbauprojekt möglich machen, wurden am 19. Juli 2024. veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten. Im nächsten Schritt sind nun 2.000 Erkundungsbohrungen geplant, die selbst schon viele Risiken in sich bergen:

 

è Es droht eine Vergiftung des Grundwassers alleine schon durch die Probebohrungen. Denn dort, wo heute gebohrt werden soll, war bereits früher ein Bergbaugebiet. Die alten Stollen wurden nach der Stilllegung damals zu einem großen Teil mit Schwermetallabfällen aus den Hochöfen gefüllt. Durch neue Bohrungen könnten nun giftige Stoffe aus den stillgelegten Stollen in Bodenschichten geraten, die heute für die Trinkwassergewinnung genutzt werden. Eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Schwermetallen und Dioxinen kann jedoch nur sehr aufwändig und nicht vollständig herausgefiltert werden. Im schlimmsten Fall könnte dies zur Folge haben, dass die Maas nicht mehr zur Trinkwassergewinnung genutzt werden kann und auch die Trinkwasserbrunnen in Ostbelgien gefährdet sind.

 

è Hiervon betroffen wären 6,5 Mio. Menschen in den Niederlanden, die ihr Trinkwasser aus der Maas beziehen.

 

è Auch die 8 Bäche in der Region Aachen werden durch dieses  Grundwasser gespeist und wären ebenso von der Schwermetallbelastung bedroht.

 

WeWenn das geplante Bergbauprojekt nach den Probebohrungen tatsächlich umgesetzt wird, drohen zusätzliche Konsequenzen:

 

è Weitere Verunreinigung der Maas: Die Schadstoffe des oberirdisch auf Halden gelagerten Materials können durch Regenwasser in die Flüsse Göhl und Gulp gelangen und darüber auch in die Maas. So ist die aktuelle Belastung der Maas mit Schwermetallen auf das Sickerwasser durch die bis 1955 angelegten Bergbaudeponien zurückzuführen. Dieses Szenario würde sich bei Wiederaufnahme des Bergbaus in der Region wiederholen. Soweit dieses kontaminierte Wasser überhaupt noch für Trinkwasser verwendet werden könnte, würden die Kosten für die Aufbereitung des Trinkwassers durch die Niederlande zu tragen sein.

 

è Absenkung des Grundwassers: Außerdem müsste das Grundwasser zum Abbau der Bodenschätze in Tunneln so tief abgesenkt werden (250m), dass es zur Austrocknung des Göhl- und Gulptals kommen könnte, die in die Maas münden. Ebenso würden die Bäche in der Region Aachen versiegen. Auch die Thermalquellen in Aachen wären betroffen und würden wahrscheinlich nicht mehr bis an die Oberfläche gelangen.

 

è Erdbebengefahr: Zwar würde sich der Grundwasserspiegel nach dem Ende des Bergbauprojektes wieder erholen, dies würde aber aufgrund der Risse in den Gesteinsschichten nicht überall gleichmäßig passieren, was zu Erdbeben führen kann. In der Vergangenheit kam es in der Region aus diesem Grund schon öfters zu Erdbeben. Die dabei entstandenen Schäden an Gebäuden sind bis heute sichtbar. Auch der Aachener Dom, der als Weltkulturerbes geführt wird, wäre gefährdet.

 

è Kernkraftwerk Tihange: Im Rahmen des Bergbauprojekts würden große Mengen an Gestein (4 Mio. m³) abgebaut und Grundwasser (10 Mio. m³/anno) abgepumpt. Dies könnte dazu führen, dass im Kernkraftwerk Tihange, das in der Nähe von Lüttich liegt, örtliche  Erdbeben ausgelöst werden, wie es in einem ähnlichen Fall im Erftgebiet in Deutschland schon vorgekommen ist. In dem Szenario können Risse im Kernkraftwerk entstehen und kontaminiertes Wasser in die Maas fließen.

 

è Unfallrisiken: Das Bergbauunternehmen benötigt ein Säurebecken in der Größe von mehr als 14 Fußballfeldern, das nur 300 Meter vom Göhlltal entfernt liegen würde. Im Fall einer Bodensenkung würde sich die Säure durch den Kollaps der darunter liegenden Altstollen unkontrolliert in die Göhl ergießen und Minuten später die Maas verseuchen.

 

è Schäden an Stromleitungen und Co: Bodenbewegungen können grenzüberschreitende Schäden an Strom-, Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen verursachen, wodurch die Versorgungssicherheit über Jahrzehnte gefährdet werden kann und hohe Kosten verursachen würden.

 

è Es würden europäisch geschützte Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von über 38 km² vertrocknen, da diese Gebiete mit ihrer wundervollen Flora und Fauna auf das Grundwasser angewiesen sind.

 

Im Ergebnis würde das Bergbauprojekt für die Regionen Aachen und Südlimburg (Niederlande) die größte ökologische und ökonomische Veränderung seit Ende des 2. Weltkriegs im Jahr 1945 bedeuten.

 

 

 

Was kann man tun?

 

è Bis zum 20. Januar 2025 besteht die Möglichkeit, über einen in Belgien zugelassenen Rechtsanwalt eine Nichtigkeitsklage gegen dieses Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Belgien einzureichen. 

 

è Die NGOs BiHU VoG (Belgien) und Initiative pro Natura 2000 e.V. (Aachen) sind dabei, solch ein Klageverfahren über spezialisierte Fachanwälte für Europarecht vorzubereiten. Für die Anwälte, Gutachten und das Gerichtsverfahren werden Kosten in Höhe von mind. 60.000 € anfallen, wofür dringend Spenden benötigt werden.

 

 

è Weitere Infos und Links für Spenden sind auf dieser Seiten https://www.bihu.eu/spenden/ und https://www.ipn2000.de/spenden/ zu finden.

 

19. Juli 2024

Im Moniteur Belge wurde das Bergbaudekret veröffentlicht

Moniteur Belge, Décret instituant le Code de la gestion des ressources du sous-sol,
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Am 19. Juli 2024 wurde das im März 2024 vom wallonischen Parlament verabschiedete "Dekret zur Einführung des Gesetzbuches über die Nutzung von Bodenschätzen" der Wallonie im belgischen Staatsblatt Moniteur Belge veröffentlicht.

 

Die Veröffentlichung kann hier heruntergeladen werden: 

Download
Dekret zur Einführung des Gesetzbuches über die Nutzung von Bodenschätzen
Moniteur Belge Decret Sous-sol_2024-07-1
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14. März 2024

Bergbaudekret wurde am 13. März 2024 durch die Wallonie verabschiedet

Einsteinteleskop, Euregio, ESFRI-Roadmap, exploitation minière, Walzinc,
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Gestern wurde das Dekret über den Kodex zur Verwaltung der wallonischen Bodenschätze vom wallonischen Parlament verabschiedet.

 

Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Bergbau in Ostbelgien und Wallonien zu ermöglichen.

 

Den Link zum Originaltext der Wallonie finden Sie hier:

 

http://nautilus.parlement-wallon.be/Archives/2023_2024/PARCHEMIN/1510.pdf

 

Übersetzungen in Deutsch und Niederländisch können unter "Mehr erfahren" heruntergeladen werden.

17. Februar 2024

Bergbau in Ostbelgien - Bergbaugesetz soll am 20.02.2024 vor dem Parlament der Wallonie verhandelt werden

Copyright: Parlament Wallonie
Copyright: Parlament Wallonie

Das wallonische Parlament plant, am Dienstag, den 20. Februar 2024, das Gesetz zu verhandeln und in den kommenden Wochen zu verabschieden, um die Ausschöpfung der Untergrundressourcen der Wallonie  (Bergbaugesetz) auf eine neue Gesetzesgrundlage zu stellen.

 

Der Gesetzesentwurf kann über den Button "Mehr erfahren" heruntergeladen werden.

 

Dieser Gesetzesentwurf zielt im Wesentlichen darauf ab, den Abbau von Blei und Zink sowie anderer Mineralien im ostbelgischen Grenzgebiet  zu den Niederlanden und Deutschland auf einer Fläche von ca. 12 km x 12 km im Bereich der EUREGIO Maas-Rhein auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

 

Das Gesetz ist sehr umstritten. Lesen Sie mehr dazu unter "Mehr erfahren".

10. Oktober 2023

Völkersberg, Hergenrath - Staatsratsklage gegen die Genehmigung zur Schaffung von 29 Baugrundstücken und einer Zufahrtsstraße

Copyright: BiHU VoG, Hergenrath
Copyright: BiHU VoG, Hergenrath

Die Verwaltung der Gemeinde Kelmis / La Calamine und die Abteilung Raumordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben den Antrag für die Schaffung von 29 Bauplätzen und den Bau einer Zufahrtsstraße am 1. Juni 2023 genehmigt.

 

Die erteilte Genehmigung wird von der BiHU VoG und einem Konsortium mehrerer Anwohner vor dem Staatsrat für Verwaltungsstreitigkeiten in Brüssel angefochten.

 

Die Klagegründe sind folgende

1. den Bau einer neuen Straße ab dem Grundstück Bahnhofstraße 80, Hergenrath

2. Formfehler bei der Erteilung der Genehmigung

3. Verstoß gegen den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten.

4. keine ordnungsgemäße Prüfung des angrenzenden Natura 2000-Gebietes und keine Vorlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU)

5. Verstoß gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und geplante Zerstörung des nachgewiesenen Lebensraumes einer geschützten Art, der Haselmaus (Muscardinus avellanarius).

6. nachträgliche Änderung der Pläne nach der öffentlichen Auslegung

 

 

18. Januar 2023

Bergbaugesetz wird durch die Wallonie weiter voran getrieben

Copyright: Staatsrat Brüssel
Copyright: Staatsrat Brüssel

Die wallonische Regierung, unter der Leitung des Umweltministeriums, verfolgt ernsthaft die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, der den Bergbau in Ostbelgien ermöglichen soll.

 

 

Der Staatsrat, Abteilung Gesetzgebung, hat den Gesetzesentwurf des wallonischen Umweltministeriums, vertreten durch Frau Ministerin Céline Tellier, zur Prüfung erhalten und seine Stellungnahme abgegeben. Diese ist über den untenstehenden Link abrufbar:

 

http://www.conseildetat.be/?lang=fr&page=adv_search#%7B%22hls%22%3A200%2C%22facets%22%3Atrue%2C%22rows%22%3A10%2C%22ln%22%3A%22fr%22%2C%22q%22%3A%22number%3A72722%22%7D

28. Oktober 2022

Völkersberg Hergenrath, wieder ein neuer Antrag auf Verstädterung

Völkersberg, Steffens, Hergenrather Eigenbau, Haselmaus, Hergenrath, Natura 2000
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.10.2022 der Gemeinde Kelmis, Copyright: BiHU V.o.G.

Am 28. Oktober 2022 wurde durch die Gemeindeverwaltung Kelmis eine öffentliche Bekanntmachung im Bereich Völkersberg in Hergenrath, Belgien aufgestellt.

 

Wie auf der Bekanntmachung zu sehen ist, wird zum wiederholten Male ein Versuch unternommen die Parzellen im Bereich der Bahnhofstrasse bis zum Völkerberg in Hergenrath zu verstädtern.

 

Wir haben bei der Gemeindeverwaltung Kelmis über den Fachanwalt für Umweltrecht, Herrn Alain Lebrain aus Lüttich, einen Antrag auf Erhalt einer Aktenkopie taggleich mit der Veröffentlichung gestellt. Die Gemeindeverwaltung ist diesem Antrag auf Aktenkopieübersendung bis zum 9.11.2022 bisher nicht nachgekommen.

 

 

Es bedarf auf jeden Fall einer großen Unterstützung für Petitionen zum Erhalt unserer schönen Natur.

Bitte unbedingt beachten, dass die Einreichungsfrist für Petitionen bei der Gemeinde Kelmis/La Calamine in der Kirchtraße 31 in Kelmis am Freitag den 2. Dezember 2022 endet.

 

Ein Vorschlag für eine Petition ist hier als Download angeboten: 

 

Download
Petitionsvorlage gegen den Verstädterungsantrag im Völkersberg vom 28.10.2022
Widerspruch Völkersberg -2022-11-14_22.0
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Völkersberg, Steffens, Haselmaus, Natura 2000, KS Bau,
Copyright: BiHU VoG, Hergenrath; Gedächnisprotokoll des Verstädterungsantrages für den Völkersberg, Hergenrath vom 28.10.2022

Nach einer Akteneinsicht eines Bürgers bei der Gemeinde Kelmis / La Calamine wurde ein Gedächnisprotokoll erstellt, da die Gemeindeverwaltung keine Kopie zur Verfügung stellte und auch fotografieren untersagt wurde.

 

Wie auf dem Gedächnisprotokollplan zu ersehen ist, sind 29 Lose vorgesehen. Die Zufahrt zu dem beantragten Verstädterungsgebiet soll ermöglicht werden durch Abriss des Wohnhauses Bahnhofstrasse 80, Hergenrath.

 

Eine Berücksichtigung des Lebensraums mit Pufferzone zur Zivilisation der durch die Forstdirektion Malmedy nachgewiesenen Art der Haselmaus im Bereich der zu erhaltenden Hecke zwischen den beiden großen Parzellen, ist trotz dessen, dass diese Tierart vom Aussterben bedroht und europäischem Artschutz steht, nicht vorgesehen.

 

Eine Respektierung des lokalen Baurechts bezüglich der Nichterhöhung der Bebauungsdichte in Schutzzonen in Relation zur bestehenden Bebauungsdichte im Radius von 50 m um das geplante Verstädterungsgebiet, wird ebenso ignoriert. Dies trotz dessen, dass sich das Gebiet in der Schutzzone IIb für die Trinkwassergewinnung des Brunnens "Zum Putzenwinkel" befindet.   

 

Positiv ist einzuordnen, dass die am 2. Mai 2020 und 5. Mai 2020 durch den Geschäftsführer des Bauunternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Herrn Gerd Steffens und den Geschäftsführer des Bauunternehmens Kessels-Schweitzer Bau GmbH (KS-Bau, Kelmis), Herrn Pascal Kessels begangene Tat in Form der Rodung eines wesentlichen Teils des Lebensraums der prioritären Art der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) begangen wurde durch Renaturierung wieder dieser Tierart zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Fläche ist in dem Plan als große grüne Fläche dargestellt.

6. Juli 2022

Kritiker malen ein apokalyptisches Bild der Zukunft

RIWA, Mining, De Limburger, Bergbau, Natura 2000, Göhl, Geule, Tourismus, Ostbelgien,
Copyright: De Limburger, Zeitungsartikel vom 6. Juli 2022 in den Niederlanden

Die Ängste der niederländischen Nachbarn zu dem in Ostbelgien geplanten Bergbau sind sehr weitgreifend. Es wird befürchtet, dass durch Grubenwasser das niederländische Trinkwasser für fast 6 Millionen Menschen im Bereich des Wasserverbandes RIWA Maas-Rhein gefährdet wäre. Der Tourismus in Südlimburg schweren Schaden nehmen würde. Umfangreiche Schäden an dem bestehenden Natura 2000-Gebiet Geuldal zu erwarten wären.

 

Ebenso wäre das in Arbeit befindliche europäische Großprojekt des Gravitationswellen Teleskops mit dem Namen Einsteinteleskop durch die Reaktivierung des Bergbaus in Ostbelgien an der Grenze zu den Niederlanden in seiner Existenz verunmöglicht. 

 

Alle diese Befürchtungen haben die Zeitung De Limburger, vertreten durch Herrn Siebrand Vos, dazu motiviert sich dieses komplexen Themas anzunehmen und am 6. Juli 2022 einen Bericht dazu zu veröffentlichen.

 

Der Zeitungsbericht und die Übersetzung sind als Download hier angeboten:

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Zeitungsartikel De Limburger 2022-07-06.
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Übersetzung Zeitungsartikel De Limburger
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17.03.2022

Neuer Anlauf für ein Gesetzgebungsverfahren der Wallonie für die Wiedereröffnung des Bergbaus in Ostbelgien im Bereich des Einsteinteleskopes in der Euregio Maas-Rhein

RWTH, Aachen, Einsteinteleskop, E-Test, ET, Kelmis, Plombiere, Raeren, Welkenraedt,
Copyright: welt.de
Einsteinteleskop, E-Test, BiHU, Bergbau, Mine, Kelmis, Plombiere, Raeren, Aubel,
Copyright: NIKHEF
Einsteinteleskop, E-Test, BiHU, Bergbau, Mine, Kelmis, Plombiere, Raeren, Aubel,
Copyright: Ministerin Céline Tellier, Namur

Das Umweltministerium der Wallonie in Namur, vertreten durch Frau Céline Tellier, ist seit dem Jahr 2021 an einem zweiten Anlauf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Ermöglichung der Wiederaufnahme des Bergbaus für in Ostbelgien.

 

Auf Anfrage durch den durch uns beauftragten Rechtsprofessor Prof. Michel Delnoy der Universität in Lüttich erhielt unsere NGO die hier links aufgeführte Antwort, dass dieser Gesetzesentwurf in erster Lesung von der wallonischen Regierung verabschiedet wurde und verschiedene Instanzen anschließend aufgefordert wurden, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf abzugeben.

 

Informationen zu dem Einsteinteleskop-Projekt werden von Herrn Prof. Achim Stahl, RWTH Aachen University auf WDR unter dem Link dargelegt.

 

Der Gesetzesentwurf ist hier als Download im Original in Französisch und in englischer Übersetzung  angeboten:


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Copyright: Umweltministerium Namur
Gesetzesentwurf II zur Neuregelung der unterirdischen Ressourcen in der Wallonie
AP de code sous-sol (II).pdf
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Draft law II of the Walloon Ministry of the Environment on the regulation of mining
Dekretentwurf_AP de code sous-sol_2021-0
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Annex 2 Umweltministerin Celine Tellier_
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Übersetzung Umweltministerin Celine Tell
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25.10.2021~

Durch die Schädiger des Habitats der Maselmaus im Völkersberg wurde scheinbar ein Rechtsmittel gegen die Auflage der Rekonstruktion eingelegt

Die BiHU V.o.G. hatte beim Umweltministerium der Wallonie nachgefragt wie der Aktenstand in der Akte "Haselmaus" ist. Das Ministerium beauftragte die Forstverwaltung in Malmedy, vertreten durch Herrn Stephan Benker, uns zu antworten. Am 25. Oktober erhielten wir die nachstehende Antwort, welche in Übersetzung hier aufgeführt ist:

 

"Hallo Herr Meyers,

 

es scheint, dass Herr Kessels und Herr Steffens gegen die Entscheidung der Beamtin, die Sie zur Wiederherstellung der Haselmauszone verpflichtet hat, Rechtsmittel eingelegt haben.

 

Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

 

Stephan Benker"

 

Das bedeutet, dass die zwei Unternehmer, Herr Gerd Steffens des Unternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath und Herr Pascal Kessels des Unternehmens KS-Bau, Kelmis die Entscheidung von Frau Sylvie HILGERS der Fonctionnaire sanctionnatrice déléguée - Attachée, Service public de Wallonie, agriculture ressources naturelles environnement, Département de la Police et des Contrôles, Montagne Sainte-Walburge 2, bât 2 in Lüttich nicht annehmen und den durch sie entstandenen Schaden an dem Lebensraum der vom Aussterben bedrohten Tierart der Haselmaus wieder in Ordnung bringen wollen. Wir warten die gerichtliche Entscheidung ab.

 

 

 

Wir werden das Verfahren begleiten und darüber berichten.

13.10.2021~

Anweisung zur Rekonstruktion des Lebensraumes der vom Aussterben bedrohten Art der Haselmaus im Völkersberg in Heregenrath

Haselmaus, Maus, Völkerberg, Rekonstruktion, Kessels, Steffens, Hergenrath
Copyright: Service Public de Wallonie agriculture ressources naturelles environnement, 15.10.2020

Der Service Public de Wallonie agriculture ressources naturelles environnement hat am 15. Oktober 2020 durch den Natura 2000-Beauftragten, Herrn Stefan Benker, und Herrn Michael Pankert, Hauptgarduierter der Forstdirektion Malmedy, eine Erhebung vor Ort im Bereich Völkersberg in Hergenrath durchgeführt.

 

Ziel dieser Erhebung war festzustellen, inwieweit die Behauptung der BiHU VoG, Hergenrath des Vorkommens der vom Aussterben bedrohten Art der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) bestätigt werden kann. Dieser Nachweis konnte am 15. Oktober 2020 durch das Foto einer Haselmaus an ihrem Wohnort in einem Nistkasten in der Hecke im Völkersberg amtlicherseits bestätigt werden, wie hier zu sehen ist.

 

Die behördlich durchgeführte Erhebung der Überprüfung des Nachweises des Vorkommens der Haselmaus im Bereich Völkersberg in Hergenrath, Gemeinde Kelmis / La Calamine, Belgien, ergab, dass diese Spezies über den gesamten Bereich im Völkersberg nachgewiesen werden konnte.  Die Behörde empfahl in ihrem Schreiben vom 25. November 2020, dass die am 5. Mai 2020 durch die Personen Gerd Steffens, Geschäftsführer des Bauunternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath und Herrn Pascal Kessels, Geschäftsführer des Bauunternehmens Kessels-Schweitzer Bau PGmbH, Kelmis, durchgeführte wesentliche Schädigung des ca. 3.500 m² großen Habitats der Haselmaus im Völkersberg wieder zu rekonstruieren ist.

 

Die BiHU VoG erfuhr von dem Ergebnis des behördlich eingeleiteten Beweisermittlungsverfahrens aus dem Herbst 2020 erst vor kurzem, da uns erst im September 2021 eine Kopie des Auszugs der Ermittlungsakten zur Verfügung gestellt wurde.

 

Die Details hierzu sind unter "Mehr erfahren" nachzulesen.

29. September 2021~

Ablehnung der Gemeinde Kelmis, Rohwasser der Trinkwasserbrunnen für eine unabhängige Analyse zur Verfügung zu stellen

Trinkwasser, Blei, Dioxine, Furane, Gemeinde Kelmis, La Calamine, Steffens, Wohnen, Hergenrath, Neu Moresnet, Gift, Schwermetalle
Copyright: Stadtwerke D-Düsseldorf

In jüngster Vergangenheit mehrten sich Indizien dafür, dass in und um die Trinkwasserschutzzone IIb des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" in der Asteneter Staße in Hergenrath, welche bei  der Kindertagesstätte gelegen ist, hoch toxische Altlasten existieren. Diese besitzen das Potential, unser Trinkwasser in den Großgemeinden Kelmis / La Calamine, Neu Moresnet und Hergenrath in seiner Qualität negativ beeinflussen zu können. Wir berichteten darüber mehrfach (Hochheid beantragter Baugrund des Bauunternehmens Steffens, Hochheid Kinder- und Jugendspielplatz, stillgelegte Deponie an der Hammerbrücke).

 

Uns wurden durch die Gemeindeverwaltung Kelmis freundlicherweise mehrere Analysen über das Brunnenrohwasser des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" zur Verfügung gestellt, wovon wir auch den aktuellen Analysebericht auf dieser Webseite als Download hinterlegt haben. Diese Analyseberichte dokumentierten, dass das Brunnenrohwasser des Brunnens „Im Putzenwinkel“ einwandfrei ist.

 

Die Bedenken und Zweifel der Bevölkerung wurden danach zahlreich an uns herangetragen. Es ist für den Bürger nicht nachvollziehbar, dass zwar hochtoxische Werte von krebserregenden Stoffen wie Blei, Arsen, Dioxine etc. an Altlaststandorten in unmittelbarer Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet IIb zweifelsfrei nachgewiesen wurden, dennoch nichts im Trinkwasser nachzuweisen wäre. Maßgeblich für die Qualität des Trinkwassers ist die Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

 

Diese Aussage erregte Zweifel bei der Bevölkerung und es wurde sehr gehäuft die Bitte an uns herangetragen, das Rohwasser der Brunnen, welches zu Trinkwasser aufbereitet werden soll, durch ein unabhängiges Labor analysieren zu lassen, um die Bedenken und möglichen Widersprüche auszuräumen. Diese Bitte haben wir ernst genommen und eine Anfrage an die Gemeindeverwaltung Kelmis gerichtet und dies mit der Maßgabe, dass eine unabhängige Kontrolluntersuchung zur Beruhigung der Bevölkerung zeitnah im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung Kelmis sinnvoll wäre und die Ergebnisse auf der Webseite der Gemeinde als auch der Webseite der BiHU VoG veröffentlicht würden.

 

Es ist sehr befremdlich, aber am 29. September 2021 erhielten wir das hier als Download beigefügte Schreiben der Gemeinde Kelmis / La Calamine, welches die Zurverfügungstellung von Rohwasser der Brunnen und dessen Analyse untersagt.

 

Dies lässt den Eindruck entstehen, dass das Trinkwasser der Gemeinde Kelmis / La Calmine wohl doch möglicherweise etwas zu verbergen haben könnte, sonst wäre wohl nicht diese kategorische Ablehnung der Gemeindeverwaltung an uns übersandt worden. Wir nehmen dies mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis.  

Download
Schreiben der Gemeinde Kelmis mit einer Ablehnungsmitteilung für die angefragte unabhängige Wasseranalyse vom 27. September 2021
Gemeinde Kelmis Ablehnungsmitteilung für
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16. September 2021~

Öffentliche Veranstaltung am 27. September 2021 um 20:00 Uhr im Restaurant "Im Winkel" an der Kirche in Hergenrath

Antrag auf Änderung des Sektorenplans für 30.007 m² (3,07 ha) durch das Unternehmen Containerdienst Steffens im Emmaburgerweg 21A, Hergenrath

Sektorenplanänderung, Containerdienst, Steffens, Steinbeißer, Asphest, Feinstaub
Copyright: Gemeinde Kelmis, Öffentliche Ankündigung für die Bekanngabe des Antrages auf Abänderung des Sektorenplans für das Unternehmen Containerdienst Steffens

Das Unternehmen Containerdienst Steffens, Emmaburgerweg 21A, Hergenrath (unterhalb des Friedhofes von Hergenrath in der Nähe der Emmaburg an der Göhl), betreibt ein Unternehmen,  welches unter anderem damit wirbt: 

BRINGEN SIE UNS IHRE ABFÄLLE !

WIR RECYCELN FÜR SIE !

Für diese Tätigkeiten werden durch das Unternehmen Flächen genutzt, welche nicht in Übereinstimmung mit den Nutzungsvorgaben des Sektorenplans sind. Es besteht somit die Notwendigkeit, einen Antrag auf Abänderung des Sektorenplans für diesen Bereich zu veranlassen. Zu diesem Zweck veranstaltete die Gemeinde Kelmis am 27 September 2021 u.a. die Veranstaltung im Restaurant "Im Winkel". Wie auf der Ankündigung zu lesen war, wird in diesem Verfahren ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt. Dies ist sehr wesentlich, da sich das Unternehmen unmittelbar am Rand eines Natura-2000-Gebietes (BE33007) befindet und der Verdacht besteht, dass im Rahmen der Weiterverarbeitung von Baumischabfällen, ungeschützt für die Bevölkerung, teilweise Stoffe unter freiem Himmel abgeladen, zerkleinert und gelagert werden, die der Gesundheit nicht zuträglich sind. Wie Sie unter dem Punkt "mehr erfahren" lesen können, besteht hierzu aus der Vergangenheit bereits eine Aktenlage.

 

Sie konnten in der Veranstaltung ihre Erfahrungen und Bedenken mit dem Betrieb des Containerdiensts Steffens vortragen und zu Protokoll geben. Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung wurden uns folgende Punkte durch die Bevölkerung vorgetragen:

1. Erhebliche Staubbelästigung bei dem Betrieb der Steinzerkleinerungsanlage (Steinbeißer)

2. Stundenlange unerträgliche Lärmbelästigung durch den Betrieb der Steinzerkleinerungsanlage

3. Potentielle Kontamination mit Feinstäuben für die Schüler der Gemeindeschule Hergenrath, der Behindertenstätte im Emmaburgerweg sowie der umliegend wohnenden Bevölkerung

4. Unkontrollierte Einträge von potentiell ungesunden Stoffen in den Bach Göhl z.B. durch Trennöle aus der Betonverarbeitung

5. Schädigung des angrenzenden Natura-2000-Gebietes durch Stäube.

6. Verletzung mehrerer europäischer Richtlinien und Verordnungen im Bereich Feinstaub und Geräuschbelastungen

   

 

 

16. September 2021~

Zweiter Versuch der Erlangung einer Genehmigung für den Bau einer sehr großen Lagerhalle für Baumaschinen und einer Büroerrichtung auf krebserregendem toxischem Baugrund durch das Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath im Hochheid in Hergenrath

Copyright: www.analytics-shop.com
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Am 10. September 2021 hat die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine eine öffentliche Bekanntmachung im Hochheid in Hergenrath gegenüber dem Unternehmen Adapta aufgestellt. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass das Unternehmen Hergenrath Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, einen Antrag auf Erteilung einer Städtebaugenehmigung eingereicht hat, welcher das Ziel betreibt, eine sehr große Halle für Baumaschinen und Büro auf diesem Grundstück zu errichten. Es handelt sich hierbei um den zweiten Antrag des Unternehmens. Die BiHU VoG berichtete über den ersten Antrag.

 

Die BiHU VoG hat auf eigene Kosten den Bodengrund chemisch analysieren lassen, da ihr zur Kenntnis gebracht wurde, dass sich bis in die 70er-Jahre über eine Dauer von fast 50 Jahren an diesem Standort eine Fabrik zur Herstellung von Teerölen  befunden hat. Die Bodenanalyse ergab, dass sich dort trotz einer in der Vergangenheit durchgeführten Sanierung krebserregende Stoffe in hoher Konzentration im Boden befinden. Um dies einzuordnen: der Standort befindet sich ca. 70 m neben dem Trinkwasserschutzgebiet IIb "Im Putzenwinkel" und ca. 10 m neben der Wohnbebauung im Bereich der Promenadenstraße in Hergenrath. Die nachgewiesenen Stoffe sind heterozyklische aromatische und phenolische Kohlenwasserstoffe (PAK) und wurden in 13,5-facher Überhöhung zum Grenzwert nachgewiesen. Durch eine Bebauung der Fläche würden die Böden mit den hoch krebserregenden Stoffe, welche zur Gruppe der Dioxine zählen, nicht mehr sanierbar sein und die Stoffe würden über die Jahre möglichweise in den Grundwasserbereich unserer Trinkwasserschutzzone einsickern, was wir als höchst bedenklich einordnen. 

 

 

Kelmis, La Calmine, Falkenberg, Luc, Frank, Bürgermeister, Dioxin, Furane, Hochheid, Hergenrath
Copyright: Gemeinde Kelmis / La Calamine

Wir haben uns, durch ein Mitglied der BiHU VoG, am 11. September 2021 an die Gemeinde Kelmis / La Calamine gewandt, um einen Termin für die Einsicht in diese Bauakte zu bekommen.

Obwohl das öffentliche Untersuchungsverfahren bereits seit dem 15. September 2021 lief und die Frist für Interventionen nur 14 Tage beträgt (bis zum 29. September 2021), hat die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine, keinen Termin für die Akteneinsicht angeboten.  

Daraufhin hat die BiHU VoG der Gemeindeverwaltung schriftlich eine Frist bis zum 17. September 2021 10:00 Uhr gesetzt, um das gesetzlich belegte Recht auf Akteneinsicht durch den Bürger für die Akte der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, vertreten durch Herrn Gerd Steffens, zu ermöglichen. Für den Fall der Fortsetzung der Untätigkeit der Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine, hätte die BiHU VoG vor dem Gericht in Eupen nach Fristverstreichung ein Eilverfahren auf den Weg gebracht, um das gesetzlich verbriefte Einsichtsrecht durchzusetzen. Um dies abzuwenden, hat die Gemeindeverwaltung kurzfristig darauf reagiert und wir erhielten am 17.09.2021 die Möglichkeit, die Akte zu digitalisieren und somit unseren Rechtsanspruch durchzusetzen.

 

 

Die Korrespondenz mit der Gemeinde und der Raumordnung ist hier als Download angeboten:

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Mail AS an Gemeinde Kelmis Fristsetzung_
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30. August 2021~

DIOXIN-Nachweis im Boden der stillgelegten Deponie an der Hammerbrücke, Hergenrath, Gemeinde Kelmis / La Calmine, Belgien, im Natura-2000-Gebiet und in unmittelbarer Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet IIb "Im Putzenwinkel"

Dioxin, Trinkwasser, Hergenrath, Kelmis, La Calmine, Putzenwinkel, Natura 2000, Belgien, Raeren
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Im Rahmen des durch die BiHU VoG durchgeführten Monitorings von Altlasten ergeben die aktuellen Untersuchungsergebnisse, dass sich der zu den DIOXINEN gehörende Stoff OctaCDD in hoher Konzentration im Boden der stillgelegten Mülldeponie befindet. Das Gebiet liegt bei der Eisenbahnbrücke "Hammerbrücke" unterhalb der stillgelegten Kalkbrennöfen im dort befindlichen Natura-2000-Gebiet und in unmittelbarer Nähe des Baches Göhl.

Der Stoff: OCTACHLORODIBENZO-p-DIOXIN (OctaCDD) wurde mit einer 3,9-fachen Grenzwertüberschreitung zum Referenzwert im Boden in den oberen Erdschichten nachgewiesen. Eine durch die BiHU VoG in Auftrag gegebene Analyse der Firma Eurofins Umwelt Westdes brachte diese Ergebnisse am unteren Endes der stillgelegten Deponie mit Bericht vom 11. August 2021 zutage.

 

 

25. August 2021~

Völkersberg - Positive Einordnung des Rekonstruktionsvorschlages der BiHU VoG für den geschädigten Lebensraum der Haselmaus durch das wallonische Umweltministerium

BiHU VoG, Völkresberg, Haselmaus, Rekonstruktion, Gerd Steffens, Pascal Kessels, KS Bau, Habitat
Copyright: BiHU VoG, Beispiel für eine Fläche welche durch Eingriffe geschädigt wurde und in Folge eine Rekonstruktion erfolgte um das Habitat wieder zu beleben

Das Umweltministerium der Wallonie, vertreten durch die Ministerin Céline Tellier, teilte uns mit ihrem Schreiben vom 29. Juli 2021 Fläche des prioritären Habitats der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) im (Bereich des Ortsteils Völkersberg in Hergenrath in der Gemeinde Kelmis / La Calmine, Belgium) positiv bezüglich der Rekonstruktion der Fläche durch die ministerielle Administration bewertet wird. Das Habitat wurde im Mai 2020 stark geschädigt.

 

Die (nicht zertifizierte) Übersetzung des Schreibens lautet:

Sehr geehrter Herr Präsident, 

 

ich habe Ihr Schreiben erhalten, in dem Sie vorschlagen, wie der verfallene Muscardin-Lebensraum in Kelmis im Rahmen eines Wohnbauprojekts saniert werden kann, und ich danke Ihnen dafür.

 

Ich habe Ihren Vorschlag an meine Verwaltung weitergeleitet, die in der Tat eine Neubepflanzung nach einem Plan gefordert hat, der Ihrem Vorschlag nahe kommt.

 

Ich werde es nicht versäumen, Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

 

Ich stehe Ihnen weiterhin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Ministerin

Céline Tellier 

16. August.2021~

Hoch krebserregende Stoffe (Schwermetalle und PCB und Dioxine) im Bereich Hochheid in Hergenrath, Gemeinde Kelmis / La Calamine bei einem Kinder- und Jugendspielplatz und einem geplanten Baugrundstück nachgewiesen.

Copyright: www.brady.de
Copyright: www.brady.de

Nachweis von Schwermetallen (Blei und Arsen) und Polychlorierten Biphenylen (PCB) und Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAR) auf dem Kinder- und Jugendspielplatz im Hochheid in Hergenrath sowie Nachweise von erhöhten PAK-Werten auf dem geplanten Baugrund des Unternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens im Hochheid gegenüber dem Unternehmen Adapta, Hergenrath, Gemeinde Kelmis / La Calamine, Belgien

  

Im April 2021 wurde in Hergenrath im Bereich Hochheid in der Handwerkszone ein öffentliches Untersuchungsverfahren durch die Gemeindeverwaltung Kelmis durchgeführt. Das öffentliche Untersuchungsverfahren erfolgte auf Grund des Antrages des Unternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, welches auf der Freifläche gegenüber dem Unternehmen Adapta B.f.a.A den Bau einer sehr großen, über sieben Meter hohen Lagerhalle beantragt hatte.

 

Bewohner aus der Umgebung traten an unsere Bürgerinitiative heran und teilten uns mit, dass bis in die 70-ziger Jahre an diesem Bauplatz eine Teerfabrik ansässig war, welche über 50 Jahre aus Anthrazit-Kohle Teer destillierte. Dies stellte einen hochgiftigen Prozess dar. Weiterhin wurden wir darüber informiert, dass in dem linksseitig befindlichen Wäldchen mit Weiher, in welchem Kinder und Jugendliche eine über 1.000 m² große Fahrradstrecke über Jahre errichtet haben, in der Zeit des Betriebes des Teerherstellers die betrieblichen Abfälle über  Jahrzehnte am Rand des in dem Wald befindlichen Teiches entsorgt wurden.

 

Die Gemeindeverwaltung Kelmis wurde mit Schreiben vom 4. April 2021 durch ein Mitglied der BiHU VoG schriftlich darüber informiert, dass der begründete Verdacht besteht, dass hochtoxische Stoffe im Bereich Hochheid frei zugänglich sind. Wir konnten leider keine Maßnahmen erkennen, welche seitens der Gemeindeverwaltung kurzfristig zum Schutz der Bevölkerung in der Zeit zwischen Anfang April 2021 und Mitte August 2021ergriffen wurden, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

 

Im Rahmen unserer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung veranlassten wir auf eigene Kosten qualifizierte Bodenanalysen im Bereich des geplanten Baugrundes und dem Kinder- und Jugendspielplatz im Bereich des Teichrandes. Die Firma Eurofins Umwelt West GmbH, Niederlassung Aachen bestätigte durch die Analyseergebnisse unseren Verdacht.

 

Die bestehenden gesundheitsgefährdenden Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Probenentnahmestelle "Entsorgungsteich Hochheid" für Arsen, Blei, PAK und PCB sind gravierend. Die Einordnung der Werte für den Bereich der Vergleichswerte für D-Kinderspielplätze ist wie folgt:

 

PCB um das 20-facher erhöht

PAK (Benzole) um das 24,5-fache erhöht

Blei um das 14,75-fache erhöht

Arsen um das 1,52-fache erhöht

 

Die Prüfergebnisse der Firma Eurofins dokumentieren eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der Probenentnahmestelle "Baustelle Hochheid" für PAK. Der Wert wird um den 13,5-fachen Vergleichswert überschritten!  

 

Da nicht zu erkennen war, dass behördlicherseits Interventionen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen wurden, konfrontierten wir nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse der durch uns in Auftrag gegebenen Untersuchungen die Gemeindeverwaltung Kelmis am 6. August 2021 mit den besorgniserregenden Ergebnissen. Am 12. August 2021, somit mehr als 4 Monate, nachdem die Gemeindeverwaltung schriftlich über die potentielle Gefahr einer Gesundheitsgefährdung im Hochheid hingewiesen wurde, teilte uns diese mit, dass der Zugang zum Kinder- und Jugendspielplatz im Hochheid geschlossen wird und weitere behördliche Untersuchungen anberaumt werden.

 

Wir führten eine Ortsbegehung durch und waren fassungslos, mit welcher Leichtfertigkeit die Gemeindeverwaltung Kelmis ihrer Obliegenheit des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, versucht nachzukommen. Durch das Befestigen eines DIN-A3 großen Zugangsverbotsschildes an einem Baum im Waldrandbereich und der Aufstellung eines 1,30m und 2 m breiten Absperrgitters mit einem gleichen Schild versucht die Gemeindeverwaltung den Zugang zu einem über 1.000 m² großen Gelände zu unterbinden. Bei dem Verbotsschild wird lediglich darauf hingewiesen, dass es sich um "Privateigentum der Gemeinde Kelmis" handelt. Ein Hinweis für das Potential der Gefährdung wird nicht angegeben. Dies entspricht nicht den Erfordernissen und wird von uns als grobe Verletzung der Obliegenheit für Gefahrenkennzeichnung der Gemeinde gegenüber der Bevölkerung eingeordnet. Das beantragte Baugebiet, welches ebenso kontaminiert ist, ist weder ordnungsgemäß gekennzeichnet, noch ordnungsgemäß abgesperrt.

 

Unter "Mehr erfahren" können Sie die Details zu diesem Vorgang erfahren.

24. Juli 2021

Prüfung eines Standortes für ein Atommüllendlager im östlichen Bereich von Belgien

Quelle: lecho.be
Quelle: lecho.be

Das föderale Ministerium für Energie prüft aktuell, inwiefern es sinnvoll erscheint, das atomare Endmülllager des Staates Belgien in dem östlichen Bereich des Königreiches Belgiens anzusiedeln.

Unsere Umweltschutzorganisation BiHU VoG kann nachvollziehen, dass für diese Fragestellung ein geeigneter Standort gefunden werden soll. Wir haben diese Fragestellung erörtert und sind der Auffassung, dass diese Region für diese Nutzung als nicht sinnvoll anzusehen ist. In der östlichen Region des Königreiches Belgien besteht ein substantielles Risiko für Erdbeben. Das königliche Institut für Erdbebenerfassung hat eine Karte der Erdbebengefährdungszonen für Belgien veröffentlicht. Dies erfolgte im belgischen nationalen Anhang (NBN EN 1998-1 ANB) bei dem Europäischen Baustandard Eurocode 8 (EN 1998-1), die im Jahr 2011 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist. Gemäß dieser Festlegung ist die östliche Region des Königreiches Belgien in der höchsten Erdbebenklassifizierungsklasse eingeordnet worden. Sie wurde in Klasse 4 von vier möglichen Klassen eingeordnet.

 

Dies hat natürlich nicht nur Auswirkungen auf eine Atommüllendlagerstätte, sondern betrifft alle statischen Grundlagen für die in dieser Region zu errichtenden Gebäude.

 

Wir haben über diese Tatsache Herrn Senator Alexander Miesen von der Regierung der Deutschsprachigen Regierung schriftlich in Kenntnis gesetzt, welcher diesen Hinweis sehr positiv aufgenommen hat. 

 

Ebenso haben wir die föderale Ministerin für Energie, Frau Tinne Van der Straeten schriftlich über die Problematiken informiert, die sich aus den geologischen Gegebenheiten ergeben, welche in Ostbelgien vorhanden sind. Sie erfahren mehr zu den Inhalten unter "Mehr erfahren".

22. Juli 2021

Wissenschaftliche Analyse zur geplanten Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien und dem Vorkommen von seltenen Erden in Kelmis und der Region

Seltene Erden, RWTH, Ostbelgien, Bergbau, Mine, Tabea, Schröder, EMR
Copyright: Bayrischer Rundfunk, D-München, Seltene Erden

Im Rahmen der Beschäftigung der BiHU VoG, Hergenrath, Belgien, mit der geplanten Wiederaufnahme des Abbaus von Blei, Zink und anderen Erzen in Ostbelgien, hat die Organisation Kontakt aufgenommen mit der Lehrgruppe für Geowissenschaften Energie- & mineralische Ressourcen, vertreten durch die Geologin Frau Dr. Tabea Schröder am Lehrstuhl für Geologie und Paläontologie und Geologisches Institut der RWTH Aachen University.  

 

In der Analyse wird herausgearbeitet, dass es kein öffentliches Interesse zum Abbau von Erzen in der Region Kelmis-Plombières gibt. Es gibt weder ein von Walzinc postuliertes Zinkdefizit noch stark erhöhte Zinkvorkommen in Kelmis im Vergleich zu anderen Lagerstättentypen.

 

Es wird unter anderem aufgeführt, dass der Abbau von „seltenen Erden“ geregelt werden soll. Es wird gezeigt, dass in Kelmis und der Region seltene Erden nicht vorhanden sind und die nachgewiesenen selteneren Mineralien bzw. Elemente in Mengen nachgewiesen wurden, welche einen wirtschaftlichen Abbau nicht rechtfertigen können.

 

In dem Bereich Bergwerksmine und dort Projektbeschreibung ist die vollständige Analyse auf dieser Webseite zu lesen.

7. April 2021

Einreichung einer Staatsratsklage gegen eine Bebauung im Grünthal in Hergenrath

Der Anwalt Alain Lebrun hat am 7. Mai 2021 im Namen der Umweltschutzorganisation Terre Wallonne asbl, B-Angleur, sowie der Anwohner im Grünthal beim Staatsrat in Brüssel Klage eingereicht zwecks Nichtigkeitserklärung und Aussetzung einer Baugenehmigung für die Errichtung von mehreren Wohnhäusern im Ortsteil Grünthal in Hergenrath beantragt. Die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, erhielt durch die Gemeindeverwaltung Kelmis eine Städtebaugenehmigung für die Errichtung von mehreren Häusern in der unmittelbaren Nähe zu einem als KNEP-Gebiet (Gebiet des Kommunalen Naturentwicklungsplans) ausgewiesenen Schutzbereichs. Die Klageschrift ist unter -mehr erfahren- im Original und in übersetzter Version als Download angeboten.

2. April 2021

Antrag auf Bau einer über 1.000 m² großen Halle mit über 7m Höhe für Baugeräte und Büros im Hochheid in Hergenrath durch das Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH

 

Die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Steffens, hat bei der Gemeindeverwaltung Kelmis einen Antrag auf Errichtung einer Halle zur Nutzung als Lager und Büro beantragt. Der Ort an dem dieses über 1.000 m² große und über 7 m hohe Gebäude errichtet werden soll, ist gegenüber der Firma Adapta in der Handwerkszone in Hergenrath im Hochheid.

 

Informieren Sie sich auf unserer Webseite unter "Mehr erfahren".

 

 

~

Staatsrat in Brüssel hat zu Gunsten der Bürger im Grünthal in Hergenrath entschieden

3. Dezember 2020

Gerd Steffens, Völkersberg, Hergenrath, Hergenrather Eigenbau, KS Bau, Grünthal, BiHU,
Copyright: Staatsrat Brüssel

Am 3. Dezember 2020 wurde das Urteil des Staatsrates im Hauptverfahren für den Antrag auf Nichtigkeitserklärung der durch die Gemeinde Kelmis erteilten Städtebaugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus verkündet, welches die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, vertreten durch Herrn Gerd Steffens, im Grünthal in Hergenrath errichten wollte.

 

Der Staatsrat hat dem Begehren der Bürger aus dem Grünthal in Hergenrath in Zusammenarbeit mit der BiHU VoG stattgegeben und die Städtebaugenehmigung für nichtig erklärt. 

Schutz der Haselmaus und weiterer geschützter Arten durch die Umweltministerin der Wallonie, Frau Ministerin Céline Tellier

23. November 2020

BiHU, Völkersberg, Haselmaus, Muscardin, Steffens, Hergenrather Eigenbau, KS Bau
Copyright: Umweltministerium der Wallonie, Ministerin Frau Céline Tellier

Übersetzung des Schreibens der Umweltministerin der Wallonie, Frau Célien Tellier vom 23. November 2020 in Sachen Schutz des Habitats der Haselmaus (Muscardin) im Bebauungsprojekt Völkersberg (Nicht zertifizierte Übersetzung) 

 

 

Betrifft: Problematik der Zerstörung von Lebensräumen, in denen mehrere geschützte Arten leben, darunter der Muscardin in Kelmis

 

 

Herr Meyers,

Im Anschluss an Ihr Schreiben, in dem Sie mich über ein Problem der Zerstörung der Lebensräume geschützter Arten, einschließlich der Muscardin, im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Verstädterungsprojektes in Kelmis informierten, bat ich meine Verwaltung um einen Bericht.

Aus diesem Bericht geht hervor, dass das Department de la Nature et des Forests wiederholt eine ablehnende Stellungnahme zu dem vom Eigentümer vorgeschlagenen Unterteilungsprojekt abgegeben hat.

Die Anwesenheit des Muscardin auf dem von Wohnparzellen betroffenen Gelände wurde im vergangenen Oktober dank der Aufstellung von Nistkästen durch Mitarbeiter des Department de la Nature et des Forests gut bestätigt (Foto zur Unterstützung). Diese Präsenz wird Gegenstand einer offiziellen Mitteilung sein, in der die Mindestvorsorgesmaßnahmen angegeben werden, die anzuwenden sind, um die Verschlechterung der Lebensräume dieser Art zu vermeiden.

Zusätzlich zu den anderen biologischen Interessen der Stätte wird der DNF bei seiner Stellungnahme zu dem neuen Genehmigungsantrag, der in Kürze eingereicht werden kann, natürlich auch die Präsenz des Muscardin auf der Stätte hervorheben. Meine Dienststellen werden es nicht versäumen, geeignete Maßnahmen für die Erhaltung dieser geschützten Art an diesem Standort zu fordern.

Schließlich wird Ihre Beschwerde bezüglich der Zerstörung von Lebensräumen im Monat Mai derzeit von dem sanktionierenden Beamten der Wallonischen Region untersucht. Dieser wird es nicht versäumen, auf die Auswirkungen der insbesondere an den Muscardin begangenen Taten zu achten.

Herr Meyers, ich verbleibe zu Ihrer Verfügung und schicke Ihnen meine besten Grüße. Die Ministerin Frau Céline Tellier

LIGUE ROYALE BELGE pour la PROTECTION des OISEAUX (LRBPO) asbl, Völkersberg, Hergenrather Eigenbau, KS bau, Steffens,
Copyright: LIGUE ROYALE BELGE pour la PROTECTION des OISEAUX (LRBPO) asbl

Die Ligue Royale Belge pour la Protection des Oiseaux (LRBPO), welche mehr als 6.000 Mitglieder besitzt, hat dieses Verfahren im Völkersberg in Hergenrath intensiv begleitet und kooperiert mit uns. Am 10. Dezember 2020 übersandte uns der Präsident der LRBPO, Herr J.-C. Beaumont eine Bewertung zu dem Schreiben der Umweltministerin Céline Tellier:

Cher Monsieur Meyers,

 Bravo pour vos actions en faveur de la nature.

C’est grâce à des associations comme la votre que nous pouvons agir localement, mais tout le mérite vous revient.

Passez de bonnes fêtes et que l’année prochaine soit meilleure que la précédente.

Bien cordialement,

Jean-Claude Beaumont 

Président

CENTRE NATURE JALNA Heure-en-Famenne

LIGUE ROYALE BELGE pour la PROTECTION des OISEAUX (LRBPO) asbl

Nicht zertifizierte Übersetzung:"

Sehr geehrter Herr Meyers,

Bravo für Ihr Handeln zu Gunsten der Natur.

Es ist Vereinen wie dem Ihren zu verdanken, dass wir auf lokaler Ebene handeln können, aber die ganze Anerkennung gebührt Ihnen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und hoffen, dass das nächste Jahr besser wird als das letzte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jean-Claude Beaumont 

Président

CENTRE NATURE JALNA Heure-en-Famenne

LIGUE ROYALE BELGE pour la PROTECTION des OISEAUX (LRBPO) asbl

43, rue de Veeweyde, 1070 Bruxelles

Namens- und Satzungsänderung der Initiative in Bürgerintiative für Habitat- und Umweltschutz, BiHU VoG

11. November 2020

Die Bügerinitiative Hergenrath Umwelt, BiHU VoG hat sich im Rahmen der Generalversammlung am 11. November 2020 einen neuen Namen und eine neue Satzung gegeben, welche in den kommenden Tagen im Moniteur Belge veröffentlicht wird.

Zustimmung des Gemeiderats Kelmis zur Wegenetzerweiterung zum beantragten Verstädterungsgebiet im Völkersberg

22.Juni 2020

Gerd Steffens, Völkersberg, Hergenrath, Hergenrather Eigenbau, KS Bau
Protokoll vom 22.06.2020 des Gemeinderats Kelmis für die Zufahrtsregelung zum beantragten Bebauungsvorhaben Völkersberg, Hergenrath

Der Gemeinderat der Gemeinde Kelmis hat am 22. Juni 2020 dem Antrag auf Abriss des Hauses Bahnhofstraße 80, Hergenrath, zur Schaffung einer Zufahrt zum beantragten Verstädterungsprojekt im Völkersberg in Hergenrath zugestimmt. 

 

 

Verlängerung der Frist zur Einreichung eines Einspruchs gegen die Verstädterung im Völkersberg bis zum 8. Juni 2020

28. Mai 2020

Gemeinde Kelmis, öffentl. Bekanntmachung Völkersberg, Copyright: BiHU VoG, Hergenrath
Gemeinde Kelmis, öffentl. Bekanntmachung Völkersberg, Copyright: BiHU VoG, Hergenrath

Am Donnerstag, dem 28. Mai 2020, hat die Gemeindeverwaltung Kelmis öffentliche Bekanntmachungsplakate im Bereich des Völkersbergs in Hergenrtah und am Bekanntmachungsbrett der Gemeinde Kelmis in der Kirchstraße 31 in Klemis veröffentlicht, womit bekannt gegeben wird, dass auf Grund der Corona-Pandemie die Frist zur Einreichung von Einsprüchen bei der Gemeinde bis Montag, den 8. Juni 2020, verlängert wird. Der Einspruch kann per Mail an verwaltung@kelmis.be gegen den Verstädterungsantrag und die Wegenetzerweiterung im Völkersberg gerichtet werden, insbesondere unter Berücksichtigung der Schädigung des Haselmaushabitats und der Schädigung der bemerkenswerten Bäume im Völkersberg.

Erneute Schädigung der ökologisch wertvollen Brache im Völkersberg

5. Mai 2020

Steffens, P.A. IMMO, Kessels Schweitzer, KS Bau, Hergenrtah, Kelmis, Pascal Kessels,
Copyright: BiHU VoG Geschädigtes ökologisch wertvolles Haselamaushabitat

In der Zeit zwischen Samstag, den 2. Mai 2020 und dem 5. Mai 2020 ist die ökologisch wertvolle Brache im Völkersberg durch die Bauunternehmer Gerd Steffens, von der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH und Herrn Pascal Kessels von der Firma Kessels-Schweitzer Bau PGMBH, Kelmis (KS Bau) , sowie Subunternehmern wesentlich durch Niedersägen, Mulchen und Schreddern geschädigt worden.

 

Die ca. 4.700 m² große Fläche war bis zu dieser Tat u.a. von der vom Aussterben bedrohten Tierart der Haselmaus nachweisbar besiedelt. Die Unternehmer ließen sich nicht durch die Polizei, einen Gerichtsvollzieher und die Forstverwaltung in ihrem Vorhaben stoppen und zwar, um einen der wesentlichen Hinderungsgründe für die Erlangung einer Verstädterungsgenehmigung für den Völkersberg auszuräumen.

 

Es wurde Strafanzeige gegen die zwei Unternehmer erstattet. 

Fischadler in Hergenrath

21.05.2020

Fischadler, Pandion haliaetus, Hergenrath, Verstädterungsantrag, Völkersberg
Copyright: Eric André Wieschemann, B-Hergenrath; Fischadler in Hergenrath

Im Mai 2020 hatten wir über eine lange Zeit einen seltenen Gast in Hergenrath zu Besuch, einen Fischadler (Pandion haliaetus (L.)).

 

Mit einer Körpergröße von 51 bis 58 cm ist der Fischadler der kleinste einheimische Adler, der  regelmäßig vorkommt. Die kontrastreich gezeichneten Tiere sind auf der Oberseite dunkelbraun und auf der Unterseite weiß gefärbt. Am weißen Kopf verläuft ein breiter schwarzer Streifen von den Augen bis zu den Halsseiten. Charakteristisch sind im Flug die langen, schmalen, deutlich gewinkelten Flügel. Auf der Jagd verweilen die Tiere oftmals im Rüttelflug über größeren Wasserflächen. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus Fischen mit einer Größe von 20 bis 35 cm, die von den Adlern im Sturzflug an der Wasseroberfläche erbeutet werden (vgl. https://ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de/)

 

Der Fischadler zählt zu den Rote-Liste-Arten und hat den Code: EU-Code: A094

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Copyright: Eric Wieschemann Fischadler Video 1
20200523_Fischadler_Steinbruch_Hammerbru
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Copyright: Eric Wieschemann Fischadler Video 2
20200523_Fischadler_Steinbruchsee_1.m4v
MP3 Audio Datei 17.1 MB

Verstädterungsantrag Völkersberg Antrag 6


13. April 2020

Völkersberg, Steffens, KS Bau, Natura 2000,
Cpoyright: BiHU VoG, Öffentliche Bekanntmachung Verstädterungsantrag und Wegenetzerweiterung Völkersberg, Hergenrath

Das öffentliche Untersuchungsverfahren zu dem abgeänderten Antrag auf Verstädtereung und Abänderung des Wegenetzes im Völkersberg in Hergenrtah ist am 9. April 2020 abgeschlossen worden. Die Firma P.A. Immo in der Klothstrasse 42 Kelmis Belgien hatte einen abgeänderten  Antrag auf Verstädterung und Erweiterung des Wegenetzes zu dem laufenden Antrag aus Dezember 2018 bei der Gemeinde Kelmis eingereicht. Das Gebiet für welchen der Antrag gestellt worden war ist der Bereich Vökersberg in Hergenrtah in der Großgemeinde Kelmis / La Calamine. Der Antragsteller beabsichtigt auf einer Fläche von etwas mehr als 20.000 m²  Baugrundstücke mit einem Umfang von 36 Stück genehmigt zu bekommen und einen Anschluss an die Bahnhoftrasse genehmigt zu bekommen . Es sind unter anderem mindestens zwei Reihenhausbebauungen  mit jeweils 5 Einheiten  beantragt und ansonsten Einzel- oder Mehrfamilienhäuser beantragt.

 

Der Antrag wurde durch die Gemeinde Kelmis in der Zeit der Ausgangssperre auf Grund der Corona-Pandemie durchgeführt. Eimen Antrag der BiHU V.o.G. auf Aussetzung des Verfahrens wegen der gesetzlich erlassenen Corona-Pandemie wurde durch die Gemeindeverwaltung leider nicht entsprochen.

 

Die Bevölkerung hat nachhaltig mit mehr als 300 Petitionen während der Pandemie bei der Gemeindeverwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie sich nicht einverstanden erklärt mit diesem Vorhaben. Da es eine Ergänzung zu einem bestehenden Verfahren aus Dezember 2018 ist, bei dem bereits mehr als 1.000 Petitionen hinterlegt wurden, werden diese hinterleten Einwende diesen hinzugerechnet.

 

Dieser abgeänderte Antrag steht in einer Reihe von Anträge, welche seit 2008 für diese Fläche immer wieder gestellt wurden. Es handelt sich um das 6. Öffentliche Untersuchungsverfahren  zur Verstädterung des Völkersberg.

 

In der langen Zeit seit 2008 sind tausende Petitionen gegen dieser Bebauung des Völkersbergs durch die Bevölkerung eingereicht worden, weil der Erhalt der dort vorhandenen wunderschönen und schützenswerten Natur und der Erhalt der Lebensqualität für die Bürger der Bevölkerung wichtig ist. 

 

Einen Überblick über die Argumention der Bevölkerung gegen das Vorhaben ist in der hier als Download angebotenen Petition zu sehen:  

Download
Petitionsvorlage Völkersberg Antrag VI
PDF-Datei für eine Petition gegen den Verstädterungsantrag im Völkersberg
Widerspruch Völkersberg-Natur-2020-03-10
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Weiterführende Argumentationenspunkte sind unter "mehr erfahren" im Bereich laufende Projekt zu finden.

Öffentlicher Abend wegen des Antrages auf Sektorenplanänderung wegen Corona-Pandemie abgesagt

16.03.2020

Gemeinde Kelmis, öffentl. Bekanntmachung Völkersberg, Copyright: BiHU VoG, Hergenrath

Der Containerdienst Steffens Hergenrath, vertreten durch Herrn Michael Burtscheidt im Emmaburgerweg 21 A in Hergenrath, Belgien, hat eine Globalgenehmigung erhalten für die Wiedererrichtung einer Maschinenhalle nebst Büros und Sozialräumen. Der Betrieb befindet sich auf dem Gelände eines ehemaligen Kalksteinbruchs unmittelbar entlang des Natura-2000-Gebiets an der Göhl. Der Betrieb hat unter anderem als Tätigkeitsfelder, die Vermietung von Containern, den Ankauf von Bauschutt, Sperrmüll und weiteren Abfällen. Des Weiteren verkauft er u.a. Recyclingschotter aus eigener Fertigung,  "Beton-Legosteine" aus eigener Fertigung sowie Schotter, Sande und Fertigmörtel. 

 

Durch die Expansion des Betriebes hat sich der Tätigkeitsbereich über das ursprüngliche Steinbruchgelände hinaus entwickelt. Es besteht somit die Notwendig den Sektorenplan im Bereich des bereits jetzt genutzten Geländes anzupassen.

 

Die Verfahrensprozedur schreibt vor, dass zur Anpassung des Sektorenplans eine öffentliche Unterrichtung der Bevölkerung durchgeführt werden muss. Diese Veranstaltung war durch die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine fristgereicht für Montag, den 23. März 2020 um 20:00 Uhr im Lokal "Zum Winkel" in Hergenrath, Bahnhoftsraße 16 angekündigt worden. Die öffentliche Bekanntmachung ist hier zu sehen.

 

Auf Nachfragen der BiHU V.o.G. bei der Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine betreffend die angekündigte öffentliche Unterrichtung der Bevölkerung betreffend die staatliche Anordnung alle Versammlungen und Restaurants ab dem 16. März 2020 zum Schutz der Bevölkerung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu erreichen, teilte die Gemeindeverwaltung am 16.03.2020 mit, dass die Veranstaltung nicht stattfinden wird.

 

Wir gehen davon aus, dass nach Beruhigung der Corona-Krise ein neues öffentliches Bekanntmachungsverfahren durch die Gemeindeverwaltung durchgeführt wird.

 

Möglicherweise wird diese Bekanntmachung dieser neuen Veranstaltung auf der Webseite der Gemeinde Kelmis unter www.kelmis.be der Bevölkerung zusätzlich zu den Bekanntmachungsplakaten bekannt gemacht. 

 

Für weitere Fragen steht Ihnen hier ein Download zur Verfügung, welche einige Aspekte des Verfahrens beleuchtet:

Download
Einspruchsgründe gegen die Erteilung der Genehmigung der Globalgenehmigung und der Änderung des Sektorenplans
Web Einspruch gegen Genehmigung_2019-09-
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Inbetriebnahme des neuen Trinkwasserbrunnes Eyneburg soll bald kommen

16.01.2020

Putzenwinkel, Trinkwasserversorgung, ehemaliger Steinbruch Hergenrath
Copyright: Grenzecho, Eupen

Die Gemeindeverwaltung Kelmis hat gegenüber dem Grenzecho geäußert, dass der Trinkwasserbrunnen im Bereich der Eyneburg in den nächsten Tagen in Betrieb genommen werden wird. Dies ist eine sehr erfreuliche Aussage, da das Projekt bereits fast 17 Jahre läuft.

 

Es wird zum einen die Trinkwasserversorgung der Großgemeinde Kelmis auf eine wesentlich breitere Basis stellen und zum anderen die Entnahme von Grundwasser im Bereich des Natuar-2000-Gebiets des ehemaligen Steinbruchs in Hergenrath deutlich entlasten. 

 

Dieses Projekt wurde durch Mitglieder der BiHU V.o.G. vor fast 17 Jahren gegen massiven Widerstand der Gemeinde auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses streitigen Verfahrens wurde der Gemeinde ein Geldmittelzufluss durch die Wallonie verschafft, der das Projekt zu einem ganz wesentlichen Teil finanziert hat.

 

Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union in Brüssel hat sich ebenso für die Umsetzung dieses Projektes eingesetzt. Es ist sehr erfreulich, dass es in nächster Zeit zu einem Abschlusskommen soll. 

 

Das Grenzecho hat hierzu den nachstehenden Artikel veröffentlicht, den wir als Download anbieten:

Download
Copyright: Grenzecho, Eupen
Grenzecho Putzenwinkel_2020-01-15.pdf
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Gemeinde Lontzen Bauvorhaben "Sonnenhof" von k-immo, Raeren

09. Januar 2020

Überbebauung, Lontzen, Sonnenhof, k-immo Projektmanagment PGmbH, Raeren
Copyright: k-immo Projektmanagment PGmbH, Raeren

Die Firma k-immo Projektmanagment PGmbH, Raeren hat bei der Gemeindeverwaltung Lontzen zum zweiten Mal in kurzer Zeit einen Antrag auf Errichtung einer umfänglichen Bebauung im Bereich wischen dem Schloss und der Kirche in Lotzen am Bach beantragt. Die Bevölkerung sieht dies als überdimensioniert an und ihre bestehende Lebensqualität als gefährdet 

 

Sie können sich an dem Widerstand gegen das Vorhaben beteiligen, in dem Sie sich an der Online-Petition beteiligen, welche bis zum 10. Februar 2020 geschaltet ist.

Gemeinde Kelmis / La Calamine verweigert öffentliche Bekannmachungen online zu setzen

09. Januar 2020

Kelmis, La Calamine, Gemeinde Kelmis, Transparenz, Völkersberg, Luc Frank, Bürgermeister Kelmis, Bürgermeister L a Calamine
Copyright: Gemeinde Kelmis

Der jetzige Bürgermeister der Gemeinde Kelmis / La Calamine, Herr Luc Frank, ist im Wahljahr 2019 mit dem Slogan an die Öffentlichkeit getreten dem Bürger mehr Transparenz in die Arbeit der Gemeindeverwaltung zu ermöglichen. 

 

Dieses Ziel haben wir als Bürgerinitiative ernst genommen und einen Antrag an die Gemeinde gerichtet, die "Öffentlichen Bekanntmachungen", welche die Gemeindeverwaltung in den Schautafeln links des Eingangs des Hauptgebäudes in der Kirchstrasse 31 in Kelmis anschlägt, auf deren Webseite www.kelmis.be parallelzu dem öffentlichen Aushang bem Bürger zugänglich zu machen.

 

In der Sitzung des Gemeindekollegium vom 9. Januar 2020 sollte diese Aussage, mehr Transparenz dem Bürger zu ermöglichen, auf die Probe gestellt werden. Das Gemeindekollegium lehnte diesen Antrag ab und erwartet in der heutigen Zeit, wo alle Informationen online zugänglich sind, dass der intessierte Bürger wöchentlich in der Kirchstrasse 31 vorbeischaut um über das Handeln ber Gemeinde Kelmis ajour zu sein.

 

Wir betrachten dies als nicht zeitgemäß und wieder wurde eine Wahlslogan von vor der Wahl nicht eingehalten. 

Quelle: Veröffentlichungsbekanntmachung der Gemeinde Kelmis / la Calamine vom 26.11.2018