Auf dieser Seite möchten wir den interessierten Hilfestellung an die Hand geben wie sie sich gegen die Zerstörung unserer Natur oder übermäßige Bebauung zur Wehr setzen können.

Projektierung einer Öffentlichkeitsarbeit

Gesetzliche Grundlage für eine Beschwerde innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Copyright: verlinden.belgium.be
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Seit dem 21. Februar 2022 gelten innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien neue gesetzliche Regelungen für die verschiedenen Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagments.

 

Die Veröffentlichung im Moniteur Belge steht hier als Download zur Verfügung:

Download
Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagments in der Deutschsprachigen Gemeinschaft von Belgien
Moniteur Belge Beschwerdemanagment.pdf
Adobe Acrobat Dokument 19.0 MB

Wie gehe ich daran heran, wenn ich eine Beschwerde einreichen will?

Eine gut abgestimmte Herangehensweise an ein Projekt ist wesentlich für den späteren Erfolg entscheidend.

 

Stufe 1

Sie haben Kenntnis darüber bekommen, dass ein Projekt beantragt werden soll, welches wesentliche Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Natur haben könnte.

 

- Nehmen Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, z.B. dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Ihrer Gemeinde, unverzüglich Kontakt auf. 

- Nehmen Sie eine Kamera mit die einen ausreichenden Speicher für 100 bis 200 Bilder hat.

- Bitten Sie um Akteneinsicht falls schon eine Akte bei der Administration vorliegt. Sie haben ein Recht die Akte einzusehen gemäß dem Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen vom 12.02.2012.

- Photographien sie die gesamte Akte, Blatt für Blatt und Plan für Plan. Bei Plänen erstellen Sie bitte ein Gesamtbild und Detailbilder um später besser zoomen zu können.

- Informieren Sie sich über die Frist. Läuft ggf. bereits ein Öffentliches Untersuchungsverfahren.

- Machen Sie sich mit dem Aktenmaterial welches Sie fotografiert haben im Detail vertraut.

 

Stufe 2

- Nehmen Sie unverzüglich mit einer Bürgerinitiative Kontakt auf, welche auf die jeweilige Fragestellung spezialisiert ist. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.

- Machen Sie sich mit den auf dieser Webseite angebotenen Widerspruchsformularen vertraut und kopieren die Passagen, welche für Ihr Projekt relevant sind und stellen eine eigenes Widerspruchsformular oder Petition zusammen.

- Suchen Sie Nachbarn, Freunde, Verwandte, die bei der Sammlung der Widersprüche ihnen helfen können.

- Gehen Sie von Haus zu Haus und tragen ihr Anliegen vor. Sie werden in der Regel auf Verständnis stoßen und sofort die Petitionen unterschrieben mitnehmen können.

- Jede erwachsene Person, die in Belgien gemeldet ist oder Grundbesitz hat ist zur Abgabe einer Petition berechtigt. Wenn Sie umweltrelevante Themen haben kann jeder Erwachsene in Belgien, egal ob er in Brüssel, Brügge oder Antwerpen wohn daran teilnehmen, da ein Gut der belgischen Verfassung und zwar das Naturerbe gefährdet ist.

- Schalten Sie Online-Petitionen zum Beispiel bei Open Petition oder Change Org. 

- Erstellen Sie eine Facebookseite auf der der aktuelle Verlauf des Projekts durch die Follower begleitet werden kann.

- Richten Sie eine einfache Webseite z. B. auf Jimdo ein auf der das Projekt beschrieben wird und Ihre Gründe gegen das Projekt aufgeführt sind.

                              - Stellen Sie Downloadlinks für verschiedene Petitionen zur Verfügung.

                              - Sie können themenbezogene Petitionen anbieten, z.B. zum Thema Natur, Bevölkerungsdichte, Immobilenwertverlust etc.

 

- Nehmen Sie Kontakt auf zu den lokalen Medien im Bereich Zeitung, Radio und Fernsehen (z.B. Grenzecho, BRF Radio, BRF Fernsehn)

- Richten Sie ein Konto ein auf das Spenden eingezahlt werden können um die anfallenden Kosten abzudecken. Die Post bietet z.B. ein kostenfreies Konto an.

- Bennen Sie eine Adresse mit Briefkasten, wo die Bevölkerung die Petitionsformulare unterzeichnet einwerfen kann.

 

Stufe 3

- Erstellen Sie unter Zuhilfenahme einer Bürgerinitiative und oder einer spezialisierten Anwaltskanzlei einen Zentralwiderspruch in dem alle rechtlich belastbaren Widerspruchsgründe rechtsfest dokumentiert werden. Sie finden auf dieser Seite im Bereich Völkersberg zum Beispiel ein solches Schreiben.

 

Stufe 4

- Schauen Sie, dass Sie den Spannungsbogen über die Zeit des Öffentlichen Untersuchungsverfahrens von normalerweise vier Wochen durch gezielte Aktionen aufrecht erhalten. 

                           - Regelmäßige Pflege der Facebookseite

                           - Auslegen von Widerspruchsformularen bei Bäckern, Friseuren und anderen Geschäften

                          - Versuchen Sie die öffentliche Berichterstattung über den gesamten Zeitraum zu verteilen

- Versuchen Sie etwa 15 bis 20 % der ortsansässigen Bevölkerung sich an den Petitionen beteiligen zu lassen um den Rückhalt der Bevölkerung zu belegen.

 

Stufe 5

- Am Ende des Verfahrens erstellen sie Kopien der ihnen eingegangenen Petitionen und gehen fristgerecht zur Gemeindeverwaltung um die Original-Petitionen dort gegen Eingangstempel auf den Kopien abzugeben zusammen mit dem Zentralwiderspruch.

- Nehmen Sie eine Kamera mit um die Petitionen zu fotografieren die durch die Bevölkerung direkt bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wurden.

 

Stufe 6. 

- Informieren Sie sich im Abstand von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, ob ein Entscheid vorliegt.

- Im Falle eines Entscheids gegen ihre Petitionen nehmen sie bitte kurzfristig mit uns Kontakt auf um die weiteren Schritte zu besprechen.

 

 

 

 

 

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