Bebauung Grünthal in Hergenrath

Aktuelles

7. Mai 2021

Die Anwaltskanzlei Lebrun in Lüttich hat am 7. Mai 2021 im Namen der Umweltschutzorganisation Terre Wallonne asbl und Bürgern aus Hergenrath in Zusammenarbeit mit der BiHU VoG beim Staatsrat in Brüssel Klage zur Annullation der durch die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calmine erteilten Städtebaugnehmigung zur Errichtung von mehreren Immobilien im Ortsteil Grünthal in Hergenrath, Gemeinde B Kelmis / La Calamine in unmittelbarer Nähe eines KNEP-Gebietes (Kommunaler Naturentwicklungsplan-Bereich) eingereicht. Das Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, (HEG Steffens) Hergenrath hatte zum zweiten Mal durch die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine für diese Parzelle eine Städtebaugenehmigung erhalten. Im ersten Verfahren wurde durch den Staatsrat die erteilte Genehmigung am 03.12.2020 annulliert, wie unten berichtet wird.  

 

Die Klage richtet sich unter anderem gegen eine möglicherweise nachhaltige Schädigung des KNEP-Gebiets durch die geplante Bebauung. Es handelt sich bei diesem Bereich um einen schützenswerten Bereich der von Feuchtgebietsanteilen durchsetzt ist, in welchem Amphibien und andere geschützte Arten heimisch sind. Auszugsweise sind hier einige Klagegründe angeführt:

 

Es wurde trotz des auf der Parzelle vorhandenen KNEP-Gebiets im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt, welche die möglichen Einflüsse einer geplanten Bebauung auf die schützenswerten Arten hätte abklären und einordnen können.

 

Die vollständige Klageschrift im Original ist in französischer Sprache und in einer nicht zertifizierten Übersetzung ins Deutsche als Download hier zur Verfügung gestellt:

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Staatsratsklage (Original) in Sachen Grünthal FR, SOCIÉTÉ D’AVOCATS LEBRUN & COLLABORATEURS
Klageschrift im Original in Französisch des Anwalts Alain Lebrun, Lüttich
Recours en annulation_00156070 (1).pdf
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Staatsratsklage (Übersetzung) in Sachen Grünthal DE
Nicht zertifizierte Übersetzung der Staatsratsklage in Sachen Grünthal Hergenrath vom 07. Mai 2021
Staatsratsklage Gruenthal DE_2021-05-08.
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3. Dezember 2020

Grünthal, BiHU, Steffens, KNEP, Hergenrath, Natura 2000,
Copyrigt: Wikipedia, Staatsratsgebäude in Brüssel

Der Präsident des Staatsrats für Verwaltungsstreitsachenabteilung hat am 3. Dezember 2020 dem Antrag der Bürger aus dem Grünthal in Hergenrath in Zusammenarbeit mit unserer Organisation im Hauptverfahren stattgegeben und die durch Gemeinde Kelmis erteilte Städtebaugenehmigung Nr. 3219.H für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Grünthal für nichtig erklärt

(Staatsratsurteil: Nr. 249.121 vom 3. Dezember 2020, A. 222.571/V bis -199 A. 222.571/Vbis-199).

 

Jede zukünftig geplante Bebauung des Grundstücks hat sich an den Maßgaben des Eilverfahrensurteils (Staatsrat: Nr. 240.516 vom 23. Januar 2018 A. 222.571/Vbis-199)  und dieses Urteils zu richten.

 

Das Urteil steht als Download hier zur Verfügung:

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Staatsratsurteil Hauptverfahren in Sachen Grünthal Nr. 249.121 vom 3. Dezember 2020 A. 222.571/V bis -199
Staatsrat - Entscheid vom 03 12 2020_019
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30. September 2019

Wohnen in Hergenrath, Steffens, Hergenrather Eigenbau,
Copyright: Bürgerinitiative Grünthal, Hergenrath

Die Bürgerinitiative Grünthal in Hergenrath hat in Kooperation mit unserer Bürgerinitiative in dem laufenden Anfechtungsverfahren im Hauptverfahren beim belgischen Staatsrat einen weitern positiven Meilenstein erreicht.

 

Die Beraterstelle des Staatsratsgericht, der Auditor hat zur Findung des Urteils den Richtern des Staatsrats in ihrem Bericht empfohlen die durch die Gemeinde Kelmis erteilte Baugenehmigung für die "Residenz Grünthal" annullieren zu lassen, wegen erheblicher Rechtsfehler im Rahmen der Erteilung durch die Gemeinde.

 

Das Schreiben des Auditorats des Staatsrats ist hier als Download angeboten: 

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Staatsrat für Verwaltungsstreitigkeiten Auditoratsbericht in Sachen Bebauung Grünthal, Hergenrath
Bericht des Auditors_Grünthal Hauptverfa
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Chronik zum Projekt "Bebauung Grünthal", Hergenrath

Urteil im Eilverfahren zur Aussetzung der Baugenehmigung

23. Januar 2018

Copyright: BiHU VoG, Hergenrath
Copyright: BiHU VoG, Hergenrath

Im Eilverfahren vor dem Staatsrat für Verwaltungsstreitigkeiten in Brüssel ist dem Antrag der Mitglieder der Bürgerinitiative Grünthal zur Aussetzung der durch die Gemeinde Kelmis zu Gunster des Bauunternehmes Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, vertreten durch Herrn Gerd Steffens Recht zuerkannt worden.

 

Mit der Urteilsverkündung vom 23. Januar 2018 wurde durch den Staatsrat die erteilte Baugenehmigung ausgesetzt, wegen grober Verstöße gegen geltendes nationales und lokales Baurecht.

 

Der hier zu sehende Ist-Zustand bleibt somit erhalten.

 

Das Urteil des Staatsrats im Eilverfahren ist hier als Download angeboten:


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Urteil Eilverfahren Staatsrat, Verwaltungsstreitsachenabteilung Aktenzeichen 240.516 vom 23.01.2018
ENTSCHEID STAATSRAT EILVERFAHREN_0145769
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Klageerhebung beim Staatsrat gegen die Baugenehmigung

04. Juli 2017

Animation des geplanten Vorhaebens im Grünthal unter Einbeziehung der Bestandsbebauung
Copyright: Bürgerinitiative Grünthal, Hergenrath

Das Bauunternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH aus Hergenrath bekommt von der Gemeindeverwaltung Kelmis eine Baugenehmigung erteilt um im Ortsteil Grünthal von Hergenrath ein Gebäude unter dem Projektnamen "Residenz Grünthal" zu errichten. Dieses genehmigte Gebäude wird von der umliegend wohnenden Bevölkerung als deutlich über proportioniert und unangemessen empfunden. Eine Gefährdung der unter Schutz stehenden umgebenden Natur wird ebenso als gravierend angesehen.

 

Ein Teil des Grundstücks gehört zu der Schutzzone des "Kommunalen Naturentwicklungsplans" KNEP, welches für die zukünftigen Bewohner nicht zugänglich sein soll. Es würde eine deutliche Überbebauung und Lebensqualitätseinschränkung für die umliegend lebende Bevölkerung entstehen und das Schutzgebiets des KNEPS´s gefährden.

 

Die Bevölkerung trägt ihre Bedenken der zuständigen Gemeindeverwaltung in Kelmis vor, welche diese jedoch nicht würdigen und die Genehmigung erteilen. Die Anwohner im Grünthal gründen eine Bürgerinitiative zum Erhalt der Natur und der Lebensqualität im Ortsteil Grünthal. Auch die lokale Zeitung Grenzecho nimmt sich der Problematik an und veröffentlicht am eine ausführlichen Artikel darüber:

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Grenzecho, Eupen vom 09.03.2018
Vorerst keine Residenz im Grünthal - Gre
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Die Bürgerintiative wendet sich an die BiHU V.o.G. zwecks Unterstützung für das Anfechtungsverfahren vor dem Staatsrat in Brüssel.

  

Es wird eine Klageschrift erstellt welche hier als Download angeboten wird:

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Klageschrift in Sachen Grünthal für den Staatsrat in Brüssel
Staatsratsklage Grünthal Klageschrift_20
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Wesentlicher Klagepunkt ist die Missachtung des lokalen Baurechts, welche sich die Gemeinde Kelmis sich selbst auferlegt hat. In diesem Bauleitfaden "Bauen in Kelmis" wird festgelegt, dass es keine Verdichtung in der Bebauung in ausgewiesenen Schutzzonen geben darf. Das Baugrundstück befindet sich in der Schutzzone des KNEP.

 

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LEITFADEN_2017 Kelmis.pdf
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