Die Anwaltskanzlei Lebrun in Lüttich hat am 7. Mai 2021 im Namen der Umweltschutzorganisation Terre Wallonne asbl und Bürgern aus Hergenrath in Zusammenarbeit mit der BiHU VoG beim Staatsrat in Brüssel Klage zur Annullation der durch die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calmine erteilten Städtebaugnehmigung zur Errichtung von mehreren Immobilien im Ortsteil Grünthal in Hergenrath, Gemeinde B Kelmis / La Calamine in unmittelbarer Nähe eines KNEP-Gebietes (Kommunaler Naturentwicklungsplan-Bereich) eingereicht. Das Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, (HEG Steffens) Hergenrath hatte zum zweiten Mal durch die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine für diese Parzelle eine Städtebaugenehmigung erhalten. Im ersten Verfahren wurde durch den Staatsrat die erteilte Genehmigung am 03.12.2020 annulliert, wie unten berichtet wird.
Die Klage richtet sich unter anderem gegen eine möglicherweise nachhaltige Schädigung des KNEP-Gebiets durch die geplante Bebauung. Es handelt sich bei diesem Bereich um einen schützenswerten Bereich der von Feuchtgebietsanteilen durchsetzt ist, in welchem Amphibien und andere geschützte Arten heimisch sind. Auszugsweise sind hier einige Klagegründe angeführt:
Es wurde trotz des auf der Parzelle vorhandenen KNEP-Gebiets im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt, welche die möglichen Einflüsse einer geplanten Bebauung auf die schützenswerten Arten hätte abklären und einordnen können.
Die vollständige Klageschrift im Original ist in französischer Sprache und in einer nicht zertifizierten Übersetzung ins Deutsche als Download hier zur Verfügung gestellt:
Der Präsident des Staatsrats für Verwaltungsstreitsachenabteilung hat am 3. Dezember 2020 dem Antrag der Bürger aus dem Grünthal in Hergenrath in Zusammenarbeit mit unserer Organisation im Hauptverfahren stattgegeben und die durch Gemeinde Kelmis erteilte Städtebaugenehmigung Nr. 3219.H für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Grünthal für nichtig erklärt
(Staatsratsurteil: Nr. 249.121 vom 3. Dezember 2020, A. 222.571/V bis -199 A. 222.571/Vbis-199).
Jede zukünftig geplante Bebauung des Grundstücks hat sich an den Maßgaben des Eilverfahrensurteils (Staatsrat: Nr. 240.516 vom 23. Januar 2018 A. 222.571/Vbis-199) und dieses Urteils zu richten.
Das Urteil steht als Download hier zur Verfügung:
Die Bürgerinitiative Grünthal in Hergenrath hat in Kooperation mit unserer Bürgerinitiative in dem laufenden Anfechtungsverfahren im Hauptverfahren beim belgischen Staatsrat einen weitern positiven Meilenstein erreicht.
Die Beraterstelle des Staatsratsgericht, der Auditor hat zur Findung des Urteils den Richtern des Staatsrats in ihrem Bericht empfohlen die durch die Gemeinde Kelmis erteilte Baugenehmigung für die "Residenz Grünthal" annullieren zu lassen, wegen erheblicher Rechtsfehler im Rahmen der Erteilung durch die Gemeinde.
Das Schreiben des Auditorats des Staatsrats ist hier als Download angeboten:
Im Eilverfahren vor dem Staatsrat für Verwaltungsstreitigkeiten in Brüssel ist dem Antrag der Mitglieder der Bürgerinitiative Grünthal zur Aussetzung der durch die Gemeinde Kelmis zu Gunster des Bauunternehmes Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath, vertreten durch Herrn Gerd Steffens Recht zuerkannt worden.
Mit der Urteilsverkündung vom 23. Januar 2018 wurde durch den Staatsrat die erteilte Baugenehmigung ausgesetzt, wegen grober Verstöße gegen geltendes nationales und lokales Baurecht.
Der hier zu sehende Ist-Zustand bleibt somit erhalten.
Das Urteil des Staatsrats im Eilverfahren ist hier als Download angeboten:
Das Bauunternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH aus Hergenrath bekommt von der Gemeindeverwaltung Kelmis eine Baugenehmigung erteilt um im Ortsteil Grünthal von Hergenrath ein Gebäude unter dem Projektnamen "Residenz Grünthal" zu errichten. Dieses genehmigte Gebäude wird von der umliegend wohnenden Bevölkerung als deutlich über proportioniert und unangemessen empfunden. Eine Gefährdung der unter Schutz stehenden umgebenden Natur wird ebenso als gravierend angesehen.
Ein Teil des Grundstücks gehört zu der Schutzzone des "Kommunalen Naturentwicklungsplans" KNEP, welches für die zukünftigen Bewohner nicht zugänglich sein soll. Es würde eine deutliche Überbebauung und Lebensqualitätseinschränkung für die umliegend lebende Bevölkerung entstehen und das Schutzgebiets des KNEPS´s gefährden.
Die Bevölkerung trägt ihre Bedenken der zuständigen Gemeindeverwaltung in Kelmis vor, welche diese jedoch nicht würdigen und die Genehmigung erteilen. Die Anwohner im Grünthal gründen eine Bürgerinitiative zum Erhalt der Natur und der Lebensqualität im Ortsteil Grünthal. Auch die lokale Zeitung Grenzecho nimmt sich der Problematik an und veröffentlicht am eine ausführlichen Artikel darüber:
Die Bürgerintiative wendet sich an die BiHU V.o.G. zwecks Unterstützung für das Anfechtungsverfahren vor dem Staatsrat in Brüssel.
Es wird eine Klageschrift erstellt welche hier als Download angeboten wird:
Wesentlicher Klagepunkt ist die Missachtung des lokalen Baurechts, welche sich die Gemeinde Kelmis sich selbst auferlegt hat. In diesem Bauleitfaden "Bauen in Kelmis" wird festgelegt, dass es keine Verdichtung in der Bebauung in ausgewiesenen Schutzzonen geben darf. Das Baugrundstück befindet sich in der Schutzzone des KNEP.