04.12.2021
Wie im weiter untenliegenden Teil dieser Webseite berichtet befindet sich im Hochheid ein Kinder- und Jugendspielplatz, welcher als Fahrrad-Cross-Strecke von Kindern ausgebaut und genutzt wird.
Die BiHU V.o.G hat auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung den direkt nehmen der Cross-Strecke befindlichen Teich auf toxische Stoffe untersuchen lassen. Das Ergebnis ist, dass sich dort hoch toxische Konzentrationen von Arsen, Blei, Dioxinen und Furanen befinden. Die Analyseergebnisse sind weiter unten als Download angeboten.
Der Bürgermeister, Herr Luc Frank hat die Gemeindeverwaltung angewiesen die Gefährdungssituation sichern zu lassen um die Kinder- und Jugendlichen am Zutritt in den Gefahrenbereich zu hindern.
Die Maßnahme wurde "professionell" umgesetzt. Wie auf dem Bild zu ersehen ist, wurde rot/weißes Flatterband bespannt und ein eingeschweißte DIN A3-Papiere auf gehangen auf denen ein Piktogramm des Zugangsverbots zu sehen ist mit dem in deutscher und französischer Sprache aufgeführtem Text: Bodenverschmutzung, Gemäß Beschluss des Gemeindekollegiums vom 22.09.2021, ist der Zugang zu diesem Bereich aus Vorsichtsgründen bis auf Weiteres verboten.
Keine 5 m daneben haben Jugendliche mit Schlamm den Sprunghügel auf der Cross-Strecke aktuell geglättet. Die einzige Möglichkeit dieses Material aus der Umgebung zu beschaffen ist durch den hoch toxischen Weiher, welcher im Rahmen des Bevölkerungsschutzes "professionell" durch die Gemeinde Kelmis / La Calamine gesichert wurde.
Eine Information, dass die Altlast durch ein dafür qualifiziertes Unternehmen rückgebaut wird, da diese sich ebenso in einem Abstand von wenigen Metern zur Grenze des Trinkwasserschutzzone IIb des Trinkwasserbrunnens „Im Putzenwinkel“ befindet, ist nicht zu erkennen. Ebenso eine qualifizierte Sicherungsmaßnahme mit Bauzäunen, welche vollständig um die Altlastfläche errichtet werden könnte um einen Tatsächlichen Zugangsschutz zu erreichen, ist nicht zu sehen.
Das ist ein sehr anschauliches Beispiel welchen Wert die zuständige Administration auf den in ihrer Verantwortung befindlichen Bereich des Bevölkerungsschutzes legt, hier insbesondere für die nächste Generation die Kinder und Jugendlichen!
29.09.2021
Die hier linksseitig als Download angebotete Petition wurde am 29. September 2021 bei der Gemeindeverwaltung Kelmis hinterlegt, mit der Bitte dem Antrag auf Errichtung einer Lagerhalle mit Büros im Hochheid in Hergenrtah nicht stattzugeben.
11.09.2021
Nach dem die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine am 17. Juni 2021 den Antrag 3576.H der Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath abgelehnt hatte, hat das Unternehmen einen erneuten Versuch unternommen eine Genehmigung für den Bau einer über 1.000 m² großen Lagerhalle mit Büros im Hochheid gegenüber dem Unternehmen Adapta zu erlangen.
Wie im unteren Teil dieser Veröffentlichung zu lesen ist, hat die BiHU VoG in der Zwischenzeit eine Bodenanalyse bei dem Unternehmen Eurofins Umwelt West GmbH, D-Aachen für den Baugrund durchführen lassen und nachweisen können, dass, obwohl in der Vergangenheit eine Sanierung stattgefunden haben soll, die krebserregenden toxischen Stoffe der ehemaligen Teerölfabrik in stark gesundheitsschädigender Höhe noch vorhanden sind.
Zur Einordnung: der beantragte Bauplatz liegt unmittelbar neben dem Trinkwasserschutzgebiet IIb des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" und dem Wohngebiet Promenadenstraße direkt bei dem ehemaligen Restaurant "Waldburg" in Hergenrath.
Wir betrachten dieses Vorhaben als vollkommen unverantwortlich, da durch die geplante Bebauung eine Sanierung der Fläche nicht mehr möglich ist und die hoch krebserregenden Stoffe über die zukünftigen Jahre in das Trinkwasser der Großgemeinde Kelmis / La Calamine, Neu Moresnet und Hergenrath einsickern kann und bereits kleinste Mengen unter Verdacht stehen, Leukämie und andere Krebsarten hervorrufen zu können.
Bevor über eine zukünftige Bebauung nachgedacht werden kann steht als erste Priorität der Schutz unser Familien im Vordergrund, was bedeutet, dass der Eigentümer dieser Fläche eine ordnungsgemäße Sanierung durchzuführen hat, welche dauerhaft sicherstellt, dass keine Gesundheitsgefährdung von dieser Fläche für die Bevölkerung ausgehen kann.
Die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine wurde durch die BiHU VoG gebeten, uns einen Termin für die gesetzlich erlaubte Akteneinsicht mitzuteilen. Trotz der Kürze der Frist bis zum 29. September 2021 erhielten wir keine Reaktion auf unsere Anfrage. Erst nach der Androhung von Rechtsmitteln erhielten wir Terminangebote für eine Akteneinsicht. Dies haben wir heute den 17.09.2021 wahrgenommen.
Auf Basis der uns zur Zeit nur lückenhaften Kenntnis des Vorhabens, haben wir eine Petition zusammengestellt, welche Sie gerne als Vorschlag betrachten können und hier herunterladen können. Sie können diese als Foto oder PDF ausgefüllt und unterzeichnet an verwaltung@kelmis.be mailen, per Post oder persönlich in der Kirchstraße 31 in Kelmis abgeben. Lassen Sie sich eine Eingangsbestätigung ausstellen!
Die Historie zu diesem Dossiert stellt sich wie folgt dar:
Im Oktober 2010 stellte das Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Steffens bei der Gemeindeverwaltung Kelmis einen Antrag auf Errichtung einer Steinaufbereitungsanlage im Bereich der Handwerkszone Hochheid in Hergenrath, Großgemeinde Kelmis / La Calamine.
Die Parzelle befindet sich: Gemarkung Hergenrath Flur D 196 b2.
Die Bevölkerung, welche im Bereich der Promenadenstraße wohnt, sah ihre zukünftige Lebensqualität in großer Gefahr. Die Gefährdung richtete sich gegen den zu erwartenden Lärm, Feinstaub, Vibrationen und LKW-Verkehr.
Das Muster der Petitionen aus 2010 für die damaligen Interventionen steht hier als Download zur Verfügung:
Der Antrag auf Errichtung einer Steinrecycling-Anlage wurde durch die Gemeindeverwaltung in Kelmis abgelehnt. In der Bevölkerung kursierte das Projekt unter dem Namen die "Steinbeißeranlage von Steffens"
Das Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, vertreten durch Herrn Gerd Steffens hat im April 2021 einen neuen Antrag auf Nutzung des Grundstücks gegenüber der Firma Adapta im Hochheid in Hergenrath bei der Gemeindeverwaltung Kelmis/La Calamine gestellt. Bei diesem Antrag wurde ein Antrag auf Genehmigung einer Lagerhalle und Büro im Hochheid in Hergenrath eingereicht.
Das öffentliche Untersuchungsverfahren lief bis einschließlich Ostermontag, den 5. April 2021.
Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen keine Pläne oder Antragsunterlagen auf dieser Seite veröffentlicht werden.
Der beantragte Bauplatz ist gegenüber von Adapta in der Handwerkszone Hochheid. Es wurde beantragt eine Halle mit einer Breite von ca. 41 m Breite (!) und einer Firsthöhe von ca. 7,00 m (!) zu errichten. Die Tiefe der Halle soll ca. 28 m (!) betragen.
Es würde sich um einen wirklich sehr großen Bau handeln!
Die Rückseite der Parzelle grenzt an die Parzellen der Wohnhäuser in der Promenadenstraße in Hergenrath.
Aus dem Verstädterungsantrag, welcher uns zwischenzeitlich in Kopie vorliegt, geht hervor, dass diese enorm große Halle zur Abstellung von baulich genutzten Fahrzeugen genutzt werden soll. Weiterhin soll ein Teil des Gebäudes als Büro genutzt werden.
Aus Sicht des Schutzes unserer Umwelt, wird dies als bedenklich angesehen, da die Grenze der Trinkwasserschutzzone II b des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" weniger als 50 m entfernt ist. In der Halle ist für den Bereich der Säuberung von Maschinen und Geräten ein Schlamm- und Öl-Auffänger vorgesehen. Das Abstellen von z.B. Baggern, Baulastwagen und anderem Baugerät birgt die Gefahr in sich, dass Hydrauliköle, Schmierstoffe, Diesel etc. austreten können und in das benachbarte Trinkwasserschutzgebiet über Grundwasserfahnen einsickern könnten. Diese Gefahr für unser Trinkwasser ist äußerst bedenklich.
Im Rahmen dieses Antrages wurde die BiHU VoG durch die umliegend wohnende Bevölkerung mehrfach darauf hingewiesen, dass auf dieser Fläche bis in die 70-ziger Jahre das Unternehmen Isolierrohrwerk Leonard, Usines à Tubes d´Hergenrath ansässig war, welches Teer für Teerpapier und Rohre seit 1920 herstellte. Die in diesem Betrieb anfallenden Abfälle wurden in einem linksseitig befindlichen Teich im Wald über Jahrzehnte "entsorgt".
Ein BiHU-Mitglied hinterlegte bei der Gemeindeverwaltung Kelmis am 6. April 2021 eine zentrale Petition, in welcher unter anderem auf die wesentlichen gesundheitlichen Risiken explizit hingewiesen wurde.
Diese Petition ist als Download hier angeboten:
Leider war keinerlei Reaktion auf diese Petition seitens der Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine zu erkennen, welches darauf hingewiesen hätte, dass sie zum Schutz der Bevölkerung präventive Maßnahmen gemäß dem Vorsorgeprinzip veranlasst hätten.
Die BiHU VoG entschied sich daraufhin aus eigenen finanziellen Mitteln ein qualifiziertes Analyselabor zu kontaktieren. Dieses wurde mit der Bodenanalyse des beantragten Baugrundes beauftragt, als auch mit der Analyse des Uferbodens des Teiches in dem die Entsorgungen stattgefunden hatten, beauftragt. Das Ziel war feststellen zu lassen, inwiefern eine Gefährdungssitutation für die Bevölkerung, insbesondere die Kinder und Jugendlichen besteht. Es wurde die Firma Eurofins Umwelt West GmbH, Niederlassung Aachen mit der Analyse beauftragt.
Zu erst werden die Untersuchungsergebnisse des durch die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH zur Bebauung beantragten Baugrundes hier als Download angeboten:
Es besteht, laut den Analyseauswertungen der Firma EUROFINS, Aachen, auf dem Boden der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der Probenentnahmestelle "Baustelle Hochheid" für Polychlorierte Biphenyle (PAK).
Der PAK-Wert wird um den 13,5-fachen Vergleichswert überschritten!
Im Weiteren werden die Probenentnahmestellen und Analyseergebnisse des Kinder- und Jugendspielplatzes dokumentiert, in welchem die Abfälle des Teerofens entsorgt worden sind.
Die obigen Bilder zeigen die Probenentnahmestellen im Bereich des Kinder- und Jugendspielplatzes Hochheid in der Umgebung des dort befindlichen Teiches.
Die Parzelle des Kinder- und Jugend Fahrrad-Downhillspielplatzes mit dem Teich, in welcher die toxischen Stoffe entsorgt wurden, befindet sich:
Gemarkung Hergenrath Flur D 196 a2.
Die obigen Bilder zeigen die durch die Kinder und Jugendlichen im Laufe von mehreren Jahren gebaute Fahrrad-Downhillstrecke im Hochheid, welche sich unmittelbar bei der Entsorgungsstelle am dort befindlichen Teich befindet, wo die hoch krebserregenden Stoffe nachgewiesen wurden. Die konkrete Gefahr besteht für die Kinder und Jugendlichen darin, dass diese für den Bau dieser Fahrradstrecken am dort befindlichen Teich Schlamm holen und diesen in ihre Baumaßnahmen mit integrieren. Dieser Schlamm am Rand des Entsorgungsteiches ist zum Teil hoch mit Blei und Arsen belastet, wie die hier als Download angebotenen Analyseberichte zeigen. Explizit die Seite des Entsorgungsteiches welche der Fahrradstrecke zugewandt ist ist mit kontaminierten Schlackenabfällen hoch belastet. So dass der Zugang über diesen Bereich von den Jugendlichen genutzt wird.
Die Gemeinde hat durch ihren Umweltbeauftragten Herrn Günther Havenith die Nutzung dieser Fläche noch in jüngster Vergangenheit legitimiert, in dem der Gemeindevertreter dem Jugendlichen seine Visitenkarte aushändigte mit der sinngemäßen Kommentierung, dass wenn jemand die Nutzung dieser Fläche im Wald in Frage stellen sollte, dieser sich an den zuständigen Gemeindevertreter wenden solle. Diese Information erhielten wir durch eine Anwohnerin der in unmittelbarer Näher befindlichen Promenadenstraße, da der Sohn der Dame die Visitenkarten ausgehändigt bekommen hatte.
Die Analyseergebnisse für die Bodenanalyse des südlichen Ufers des Teiches in dem Wald schräg gegenüber von Adapta im Hochheid in Hergenrath, in dem Kinder und Jugendliche eine Fahrradstrecke in den Boden gegraben haben, sind wie folgt:
Wie Sie den Prüfergebnissen der Firma Eurofins entnehmen können, bestehen gesundheitsgefährdende Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Probenentnahmestelle "Entsorgungsteich Hochheid" für Arsen, Blei, PAK und PCB. Die Einordnung der Werte für den Bereich der Vergleichswerte für D-Kinderspielplätze ist wie folgt:
PCB um das 20-facher erhöht
PAK (Benzole) um das 24,5-fache erhöht
Blei um das 14,75-fache erhöht
Arsen um das 1,52-fache erhöht
Dies sind Werte, welche als äußerst bedenklich einzuordnen sind! Die nachgewiesenen PCB und PAK gehören zu der Gruppe der sehr gitigen Dioxine.
Anmerkung: In dieser Gegend besteht kein natürliches Bleivorkommen, welches diese Werte erklären könnte.
Diese Analyseergebnisse wurden durch uns an die Gemeindeverwaltung Kelmis am 6. August 2021 per Mail übersandt.
Am 12. August erhielten wir die hier als Download angebotene Antwort der Gemeinde Kelmis:
Nach über vier Monaten Kenntnis seitens der Verwaltung Kelmis über die potentielle Gesundheitsgefahr wird der Spielbereich für Kinder und Jugendliche für die Öffentlichkeit durch die Gemeindeverwaltung Kelmis gesperrt.
Bei der Inaugenscheinnahme durch die BiHU VoG, zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses bezüglich des Zugangsverbots für den kontaminierten Spielbereich wurde offensichtlich, welches Engagement die Gemeindeverwaltung Kelmis aufwendet, um ihrer gesetzlichen Obliegenheit des Schutzes der Bevölkerung nachzukommen.
Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurden zwei DIN-A3 große Plakate im Waldbereich aufgehängt, auf denen veröffentlicht wird, dass der Zugang zum „Privateigentum der Gemeinde Kelmis“ verwehrt wird. Das Grundstück ist mit einem ca. 2 m breiten Stellgitter "gesichert" worden durch die Gemeindeverwaltung Kelmis, wobei das über 1.000 m² große Gelände von allen vier Seiten zugänglich ist. Der Schutz der Kinder ist mit dieser Maßnahme in keinster Weise gewährleistet.
Der Baugrund für die geplante Halle des Unternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath wird in der oben aufgeführten Nachricht der Gemeinde Kelmis vom 12. August 2021 nicht erwähnt und bleibt nur halbherzig durch den Eigentümer, die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, abgesperrt, so dass die Feinstaub-Emissionen durch den offenen Boden auf dieser Parzelle, auf Grund der vielen Erdbewegungen welche dort durch den Bauunternehmer geschehen, für die umgebende Bevölkerung in der Promenadenstraße und der Hauseter Straße in unveränderter Form als Belastung.
Die BiHU VoG hat weiterhin bei der Gemeindeverwaltung beweisfeste Unterlagen bezüglich der Trinkwasserqualität angefordert, insbesondere bezüglich der potentiellen Blei- und Arsenkontamination, sowie der PAK- und PCB-Werte im Rohwasser des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel", da die Trinkwasserschutzzone ca. 50 m daneben beginnt. Die Gemeindeverwaltung Kelmis hat uns auf unsere Anfrage hin drei Analyseauswertungen des Rohwassers des Brunnens in der Astneneter Straße in Hergenrath zur Verfügung gestellt. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass von den relevanten Stoffen (Blei, Arsen PAK, PCB) keine grenzwertüberschreitenden Mengen im Brunnenrohwasser beim Brunnen "Im Putzenwinkel" bis April 2021 nachweisbar waren.Die Komplettauswertung vom 27. April 2021 des Brunnenrohwassers des Brunnens "Im Putzenwinkel" ist hier als Download angeboten:
Es ist als gut zu bewerten, dass auf dem geologischen Weg vom Hochheid zur Asteneter Strasse in Hergenrath die toxischen Stoffe durch die Geologie resorbiert werden, da der Standort der Kontamination auf sandigem Boden (Hergenrather Sand) sich befindet, welcher sehr durchlässig ist.
Durch die Höhe der Konzentration der toxischen Stoffe am Kontaminationsstandort im Hochheid bedarf es der Sanierung der Flächen, da nicht einschätzbar ist wann die kontaminierten Grundwasserfahnen den Einzugstrichter des Brunnens "Im Putzenwinkel" erreichen werden. Wie in der durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Analyse des Reports RAPP-004686/ANA-041953 vom 13.07.2021 zu sehen ist, wurde das Element Bor mit der Elementbezeichnung B und der Ordnungszahl 5 im Periodensystem mit einer Konzentration von 11µg/l nachgewiesen. Dies ist ein Element, welches in unseren Breiten nicht natürlich vorkommt. Es ist unschädlich und zählt zu den Halbmetallen, dokumentiert jedoch, dass die Einflüsse aus dem menschlichen Bereich bis auf eine Tiefe von 132 m (Tiefe des Brunnens "Zum Putzenwinkel") über die Jahre in den Boden eingedrungen sind. Damit wird dokumentiert, dass ein langfristig angelegtes Monitoring auf die nachgewiesenen toxischen Stoffe geboten ist, da diese über eine längere Zeitachse auch in den Trinkwasserbereich des Grundwassers einwandern können, da Grundwasser unterirdisch in einen Fluss fließt (effluent). Die Überprüfung des EDTA-Werts ( Ethylendiamintetraessigsäure bzw. Ethylendiamintetraacetat ) bei dem Monitoring des Brunnenrohwassers ist ein wichtiger Indikator für das Vorhandensein von geringen Mengen von Schwermetallen, da diese meistens in Kombination auftreten. Der EDTA-Wert ist jedoch früher nachzuweisen als Schwermetalle.
Bis zur Sanierung der Altlastflächen bedarf es somit eines engmaschigen behördlichen Monitorings!
Dies sollte zum Beispiel die Grundwasserfahnenentwicklung beinhalten. Ebenso die Überprüfung des Ablaufes des Entsorgungsteiches in Richtung Vorfluterbecken der AIDE um eine Kontamination des Abwassers zu vermeiden. Es wird auch empfohlen im Vorfluterbecken der AIDE den Kontaminationsstand zu überprüfen. Diese schwerabbaubaren Verbindungen stellen in der Abwasserreinigung ein ernstzunehmendes Problem dar, weil sie konventionelle Kläranlagen oftmals nahezu unverändert passieren können. Diese Gefahr ist um so größer, wenn diese Substanzen zudem noch in niedrigen Konzentrationen auftreten. Somit besteht dann die Gefahr, dass sich diese Verbindungen in der Umwelt anreichern und ihre toxikologischen Eigenschaften zur Wirkung kommen, z.B. durch die Wiedereinleitung von "gereinigtem" Abwasser in Bäche und Flüsse. Wie im vorliegenden Fall ist zu prüfen inwiefern die anfallenden Abwässer mit SBR-Reaktoren zu reinigen sind, welche eine bis zu 80% Minderung der Belastung erreichen können.
Weiterhin ist zeitnah ein Sanierungskonzept durch die Eigentümer für den geplanten Baugrund und den Kinder- und Jugendspielplatz mit Entsorgungsteich durch ein autorisiertes Fachunternehmen zu erarbeiten, sowie in der Umsetzung zu überwachen, um diese erheblichen Altlastflächen aus dem Bereich der unmittelbar angrenzenden Wohngebiete in der Promenadenstraße und Hauseterstraße in Hergenrath zu entfernen.
Als oberste Priorität für alle zu ergreifenden Maßnahmen ist der Artikel 23 der belgischen Verfassung als Prämisse zu Grunde zu legen:
Jeder hat das Recht, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Zu diesem Zweck gewährleistet das Gesetz, das Dekret oder die in Artikel 134 erwähnte Regel unter Berücksichtigung der entsprechenden Verpflichtungen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und bestimmt die Bedingungen für ihre Ausübung.
Diese Rechte umfassen insbesondere:
1. das Recht auf Arbeit und auf freie Wahl der Berufstätigkeit im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigungspolitik, die unter anderem darauf ausgerichtet ist, einen Beschäftigungsstand zu gewährleisten, der so stabil und hoch wie möglich ist, das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung sowie das Recht auf Information, Konsultation und kollektive Verhandlungen;
2. das Recht auf soziale Sicherheit, auf Gesundheitsschutz und auf sozialen, medizinischen und rechtlichen Beistand;
3. das Recht auf eine angemessene Wohnung;
4. das Recht auf den Schutz einer gesunden Umwelt;
5. das Recht auf kulturelle und soziale Entfaltung.
6. das Recht auf Familienleistungen.
Wir haben der Gemeindeverwaltung diese Problematik mitgeteilt und gebeten, dass wir unter Zeugen die Möglichkeit erhalten selber Brunnenrohwasser unmittelbar hinter der Pumpe für eine detaillierte Analyse bei dem Unternehmen Eurofins Umwelt West GmbH nehmen zu können. Leider liegt uns bis heute diesbezüglich keinerlei Reaktion oder Terminangebot vor. Das wäre unserer Auffassung nach der zuverlässigste Weg die in der Bevölkerung verbreiteten Zweifel auszuräumen.
Die Gemeindeverwaltung Kelmis hat daraufhin einen eigenen Auftrag zur Analyse der fraglichen Flächen in Auftrag gegeben. Dieser kommt zu stark abweichenden Ergebnissen. Auf Nachfrage der BiHU VoG diese Analyseberichte zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, so wie die BiHU VoG dies auf dieser Webseite anbietet, bleibt seitens der Verwaltung der Gemeinde Kelmis unbeantwortet.
Die wird mit großem Befremden zur Kenntnis genommen!