24. September 2024
Das Gesetz zur Neuregelung der unterirdischen Ressourcen der Wallonie enthält Ausnahmeregelungen, deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu prüfen ist.
1. Erkundungsbohrungen
Gemäß der schriftlichen Auskunft vom 22. April 2024 des Parlamentspräsisidenten und ehemaligen Wirtschaftsminister Willy Borsus sind Erkundungsbohrungen genehmigungsfrei:
"Im Bereich der Stadtplanung sind spürbare Veränderungen des Bodenreliefs für Bohrungen oder Kernbohrungen, die im Rahmen einer geotechnischen Studie, einer geologischen Prospektion, einer Untersuchung der Bodenverschmutzung (R.IV.1-1, T1, CoDT) oder von Brunnenbohrungen und Wasserentnahmen (R.IV.1-1, Xç) durchgeführt werden, von der Genehmigungspflicht befreit." (Auszug aus dem Schreiben des Ministers W. Bosrus vom 22. April 2024 in nicht beglaubigter Übersetzung).
Dies bedeutet, dass die vom Geschäftsführer der Firma WalZinc sprl, Wavre, Herrn Geert Trappeniers am 4. Oktober 2027 angekündigten 2.000 Erkundungsbohrungen im geplanten Abbaugebiet ohne Genehmigung durchgeführt werden könnten.
2. Erteilung einer Abbaugenehmigung
Das benannte Gesetz sieht einen alternativen Weg zur Erteilung einer Abbaugenehmigung vor, der nicht über die Erstellung eines strategischen Plans zur Festlegung von Abbaugebieten und Verfahren etc. unter Beteiligung der Öffentlichkeit führt.
"Eine Abbaugenehmigung kann erteilt werden, wenn dem für den Untergrund zuständigen Beamten ein Abschlussbericht über die Erkundung vorliegt und der Antrag den wallonischen Zielen des Gesetzbuches entspricht (Art. D.VI.y). Um über einen abschließenden Erkundungsbericht zu verfügen, muss jedoch zuvor eine Erkundungsgenehmigung erteilt worden sein, die ihrerseits von der Erteilung etwaiger Umwelt-, Städtebau- oder Einzelgenehmigungen abhängt." (Auszug aus dem Schreiben von Minister W. Bosrus vom 22. April 2024 in nicht beglaubigter Übersetzung)
Es besteht somit die Möglichkeit, dass eine Abbaugenehmigung von einer Behörde erteilt werden kann und dass sich die Genehmigungsverfahren auf den Bereich der Umwelt-, Städtebau- oder Einzelgenehmigungen beschränken. Der eigentliche Genehmigungsbereich unter Tage scheint offensichtlich von der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgenommen zu sein.
Wir sehen hier einen Verstoß gegen die europäische Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Die Durchführung einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) wegen möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen des Bergbauvorhabens auf die Anrainerstaaten wird dadurch erschwert, da die Anrainerstaaten Niederlande und Deutschland gemäß der Espoo-Konvention nicht an diesem Verfahren beteiligt werden.
Das Originalschreiben des Ministers Willy Borsus sowie die nicht beglaubigte deutsche und niederländischer Übersetzung stehen hier als Download zur Verfügung:
Als Interventionsmöglichkeit steht den Anrainerstaaten in einem ersten Schritt ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 7 der Aarhus-Konvention an die Wallonie in Belgien zur Verfügung.
In einem zweiten Schritt können die Anrainerstaaten eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung SUP) verlangen, um vorab klären zu können, ob und welche grenzüberschreitenden Auswirkungen, z.B. in Form von Grundwasserbeeinträchtigungen, durch die große Anzahl von Erkundungsbohrungen zu erwarten sind.
Unbeschadet dieser Interventionsmöglichkeiten kann jeder, der nachweisen kann, dass das am 19. Juli 2019 im Moniteur Belge veröffentlichte und am 1. Juli 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Neuregelung der unterirdischen Ressourcen der Wallonie für ihn nachteilige Auswirkungen hat, beim Verfassungsgerichtshof Klage erheben.
Die Klage mit dem Antrag auf Nichtigerklärung des Gesetzes kann bis Montag, den 20. Januar 2025 durch einen in Belgien zugelassenen Rechtsanwalt beim Verfassungsgerichtshof in Brüssel eingereicht werden.
Die Begründung kann sich beispielsweise auf Verfahrensfehler im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, auf eine Unvereinbarkeit mit der belgischen Verfassung und/oder auf Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht in Form von Richtlinien und Verordnungen sowie gegen Urteile des Europäischen Gerichtshofs beziehen.
19. Juli 2024
Am 19. Juli 2024 wurde der Gesetzestext des Dekrets zur Einführung des Gesetzes über die Nutzung von Bodenschätzen veröffentlicht. Damit wurde die rechtliche Grundlage für den Bergbau in Ostbelgien geschaffen.
Der Gesetzestext wurde im Belgischen Staatsblatt im französischen Original und in deutscher und niederländischer Übersetzung veröffentlicht.
Die Texte können hier heruntergeladen werden
Voici le texte de loi original en français :
Hier die amtliche deutsche Übersetzung:
Hier vindt u de officiële vertaling van de wettekst in het Nederlands:
Als betroffene Organisation oder Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wallonischen Region als Verfahrensbeteiligter anzumelden und Ihre Anliegen und Sorgen als Verfahrensbeteiligter vorzubringen.
Zu diesem Zweck wird ein Schreiben in drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Niederländisch) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Das Schreiben ist von der sich äußernden Organisation oder Person auszufüllen und zu ergänzen und per Einschreiben mit Rückschein an den Ministerpräsidenten der Wallonischen Region, den Umweltminister der Wallonischen Region und den Wirtschaftsminister der Wallonischen Region an die im Musterschreiben angegebenen Adressen zu senden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gegenüber der BiHU VoG ein Haftungsausschluss besteht und dass dies keine Rechtsberatung darstellt.
14. März 2024
Das Gesetz zur geplanten Wiederaufnahme von Bergbau in Ostbelgien und der Wallonie wurde durch das Parlament der Wallonie in Namur am 13. März 2024 beschlossen.
Der Gesetzestext steht hier in drei Sprachen zur Verfügung:
Original in Französisch:
http://nautilus.parlement-wallon.be/Archives/2023_2024/PARCHEMIN/1510.pdf
Download des Original Gesetzestextes in Französisch:
Mögliche Enteignungen in Ostbelgien
Das Gesetz zur Neuregelung des Bergbaus steht in direktem Zusammenhang mit dem Gesetz zur Regelung der Enteignung von Grundstücken und Immobilien, das 2019 verabschiedet wurde:
Dekret der wallonischen Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 22. November 2018 über das Enteignungsverfahren.
Der Bergbau hat einen sehr großen Bedarf an Landflächen auf denen bewohnte Häuser stehen.
Insbesondere in den Gebieten, in denen Tagebau erschlossen werden soll (vgl. Bergbaugesetz Art. D.4 I. (1) und Art. D.III. 14. I Titel 4) können diesem ungezählte Häuser durch Enteignung zum Opfer fallen.
Diese Enteignungen können durch das folgende Gesetz durchgeführt werden:
Nicht beglaubigte deutsche Übersetzung des Enteignungsgesetzes
Nicht beglaubigte niederländische Übersetzung des Enteignungsgesetzes
Der Link zum belgischen Amtsblatt Moniteur Belge in welchem das Enteignungsgesetz am 25. Februar 2019 veröffentlicht wurde ist hier:
Tagebau in Ostbelgien?
Diese Gebiete, in denen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und in im Osten der Wallonie mit Tagebau zu rechnen ist, sind die Gebiete, in denen die Galmeivorkommen in geringer Tiefe unter der Oberfläche lagern.
Ein geringer Teil dieser Vorkommen wurde bereits in der Vergangenheit von der Firma Vieille Montage abgebaut. Die verbliebenen Vorkommen sind geplant in Zukunft abzubauen.
Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Gebiet früher Bergbau betrieben wurde, geben Sie bei Google Folgendes ein: Mindat (Name des Ortes) z.B. Mindat Lontzen.
Alternativ steht eine zoombare Gesamtkarte des ehemaligen Bergbaus in Belgien unter dem folgenden Link zu Verfügung:
Nicht beglaubigte übersetzter Auszug aus dem Gesetz zur Fragestellung des Tagebaus in Ostbelgien: "Abweichend von Absatz 1". muss der Inhaber eines Exklusivrechts zur Ausbeutung von Bodenschätzen im Zusammenhang mit einer Tagebaugrube entweder ein dingliches Recht oder ein vom Inhaber des dinglichen Rechts eingeräumtes Nutzungsrecht haben" [...]
"Titel 4 - Pacht von Grundstücken, die Gegenstand einer Genehmigung für eine Tagebaugrube sind, sowie deren Nebengebäude
Art. D.d.I.15. Im Falle eines Pachtvertrags über Grundstücke, die Gegenstand einer für eine Tagebau erteilten Abbaugenehmigung sind, sowie
deren Nebengebäude kann der Betreiber die Grundstücke, die Gegenstand einer Abbaugenehmigung sind, frühestens nach der Ausbeutung der zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung vorgesehenen
Produkte veräußern. Die dem Pächter zustehenden Entschädigungen sind in den Artikeln 45 und 46 des Zivilgesetzbuches festgelegt. Kapitel 3 Titel 8. Kapitel 2. Abschnitt 3: Sonderregeln für
Pachtverträge."
Dies dokumentiert zweifelsfrei, das die gesetzliche Grundlage für Tagebau in Ostbelgien durch die Wallonie geschaffen worden ist. Wie so etwas aussehen kann verdeutlicht das Unternehmen Rhein Braun sehr anschaulich.
Diese Karte der Universität Lüttich zeigt sehr anschaulich die Lage der bisher bekannten Blei- und Zinklagerstätten in Ostbelgien. Diese und weitere noch zu erkundende Lagerstätten sind für einen Abbau in Betracht zu ziehen.
In den Gebieten, in denen zu Zeiten der Vieile Montage Bergbau betrieben wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass oberflächennahe Erzvorkommen existieren, die heute im Tagebau abgebaut werden könnten. Das hat zur Folge, dass die Menschen, die dort zu Hause sind, von der Enteignung ihres Grundbesitzes zum Zwecke der Erschließung eines Tagebaus bedroht wären.
Gefahr der Zerstörung der Häuser durch Grundwasserabsenkungen
2017 informierte der Geschäftsführer der Firma WalZinc sprl, Herr Geert Trappeniers, in Plombière die Bevölkerung auf einer Bürgerversammlung, dass das Grundwasser auf einer Fläche von 144 km² bis zu 250 m tief abgepumpt werden soll, um den Bergbau zu ermöglichen. Zu dieser Veranstalung wurden öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht, z.B. durch die Gemeinde Lontzen.
In vielen Metropolen der Welt führt die massive Entnahme von Grundwasser zu Bodensenkungen. Wird das Wasser zwischen den Sedimentpartikeln durch Luft ersetzt, verdichten sich die Partikel stärker und der Boden sackt ab.
Trotz dieser seit Jahrzehnten bekannten Tatsache ist eine großflächige Grundwasserabsenkung in einem dicht besiedelten Gebiet angedacht worden, die Tausende von Häusern unbewohnbar und wertlos machen könnten.
Förderung des Einstein-Teleskop durch Belgien contra Bergbau in Ostbelgien
Das Einstein-Teleskop-Projekt in der Euregio Maas-Rhein wurde bisher maßgeblich von den Niederlanden, der Europäischen Union im Rahmen von Interreg Maas-Rhein in ET2SMEs und Deutschland gefördert.
Belgien und insbesondere die Wallonie, vertreten durch den Wirtschaftsminister Willy
Borsus, hat dem Projekt Einstein-Teleskop am 26. April 2024 ein
Budget von 10 Mio. € für die Erkundung des Standortes in der Euregio Maas-Rhein zur Verfügung gestellt.
Dieses Budget des Wirtschaftsminsteriums der Wallonie ist nicht ganz kongruent mit den Aktionen des Umweltministeriums der Wallonie, vertreten durch die Ministerin Céline Tellier.
Am 13. März 2024 hat das Parlament der Wallonie in Namur auf Initiative des wallonischen Umweltministeriums das Gesetz zur Neuregelung der unterirdischen Ressourcen der Wallonie verabschiedet und das Umweltministerium von Frau Ministerin Tellier steht mit der Europäischen Union in Kontakt, um den Abbau von Blei und Zink in der Euregio Maas-Rhein im Rahmen des CRMA (European Critical Raw Materials Act) zur Reindustrialisierung der Wallonie u.a. durch die Wiederaufnahme von Bergbau in der Euregio Maas-Rhein zu koordinieren. Dies stellt einen problematischen Umstand dar.
Es ist nicht klar, wie diese Handlungen zueinander einzuordnen sind. Aus unserer Sicht könnte es drei Beweggründe geben:
Variante 1
Zwei Wege werden parallel verfolgt. Für den Fall, dass die Europäische Union Italien den Zuschlag für den Standort des Einstein-Teleskops erteilt, ist die Wallonie auf eine kurzfristige Wiederaufnahme des Bergbaus vorbereitet. Für den Fall, dass die Europäische Union der Euregio Maas-Rhein den Zuschlag für den Standort des Einstein-Teleskops
erteilt, wird das Projekt einer Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien nicht realisiert werden.
Variante 2
Beide Projekte könnten zeitlich versetzt realisiert werden. Zuerst der Bergbau, während der noch bis 2026 laufenden Entscheidungsphase der Europäischen Union betreffend den Standort des
Einstein-Teleskopes (Sardinien in Italien oder die Euregio Maas-Rhein) und der voraussichtlich sechsjährigen Bauphase des Einstein-Teleskops, und dann im Anschluss an den Bergbau das Projekt
Einstein-Teleskop.
Dies ist aus geophysikalischen Gründen völlig ausgeschlossen, da eine vorgelagete Bergbautätigkeit in der selben Region in Form von 2.000 Erkundungsbohrungen und oder einem operativen Bergbau mit Sprengungen den Untergrund über hunderte von Jahren neu fügen würde. Durch die Ewigkeitsaufgaben nach dem Ende des Bergbaus mit Grundwasserhaltung, Poldern, Schachtverfüllungen, Grundwasserreinigung etc. ist eine Unruhe im Untergrund, die die Messungen von Gravitationswellen dauerhaft unmöglich macht.
Variante 3
Es könnten Interessengegensätze zwischen dem Wirtschaftsministerium vertreten durch Herrn Minister Willy Borsus, der sich ausdrücklich für das Einstein-Teleskop ausspricht, und dem Umweltministerium vertreten durch Frau Ministerin Céline Tellier, die sich mit aller politischen Kraft für die Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien einsetzt bestehen.
Geplanter Bergbau in Ostbelgien contra 360°-Biodiversitätsstrategie der Wallonie
Der durch die wallonische Umweltministerin am 13.06.2023 veröffentlichte Plan Biodiversität 360° wird durch das geplante Bergbauprojekt in Ostelgien nachhaltig in Frage gestellt, wie die Ziele für Biodiversität 360° zeigen:
Die 360°-Biodiversitätsstrategie, die auf übergreifende Maßnahmen im Hinblick auf die biologische Vielfalt abzielt, gliedert sich in die folgenden fünf Hauptachsen:
Das
Vorhaben von Umweltministerin Tellier eine 360°-Biodiversitätsstrategie zu verfolgen und gleichzeitig den Bergbau in Ostbelgien unter Inkaufnahme der
Zerstörung von großen naturlichen Lebensräumen voranzutreiben voranzutreiben, in dem große Natura 2000-Gebiete (BE33006 und BE33007 gesamt: 1.035,38 Hektar = 10, 25 km²) bedroht wären, erscheint
sehr widersprüchlich. Die meisten Natura 2000-Gebiete in Ostbelgien sind auf Grund aquatischer Schutzkriterien unter Schutz gestellt worden und
auch international registriert. Für
das Bergbauprojekt würden diese Natura-2000-Gebiete großflächig auf Grund der geplanten Grundwasserabsenkungen trockengelegt.
Die
Dimension des geplanten Abbaus lässt sich am besten anhand der von WalZinc sprl veröffentlichten Eckdaten veranschaulichen:
Operative Abbaudauer: 10 Jahre
Länge der Stollen: 30 km
Vorherrschendes Abbauverfahren: Sprengvortrieb in Stollen
Nachgeordnetes Abbauverfahren: Tagebau
Weitere technische Eckdaten;
Streckenvortrieb pro Sprengung: 4 m
Arbeitstage pro Jahr: 313 Tage
Daraus ergibt sich, dass durchschnittlich 2,5 Sprengungen pro Tag Untertage in dicht besiedeltem Gebiet durchzuführen wären.
Bei jeder Sprengung wird ein lokales Erdbeben ausgelöst. Dies wäre eine unzumutbare Belastung für Mensch und Natur. Hinzu kämen Sprengungen im Tagebaubereich, die eine erhebliche Feinstaub und
Lärmbelastung darstellen würden.
Mit den Zielen der Biodiversitätsstrategie 360° sehen wir einen klaren Konflikt!
17. Februar 2024
Wie aus den Erläuterungen auf dieser Website hervorgeht, trifft der Plan der Wallonie auf eine sehr komplexe Konstellation, die sich aus der gesetzlichen Neuregelung der Bewirtschaftung der unterirdischen Lagerstätten in der Wallonie im Bereich Ostbelgien ergibt.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die folgenden Parameter zu berücksichtigen:
1. Schwermetalllagerstätten in Belgien
Die Region Ostbelgien weist die höchste Blei-/Zink-Konzentration pro Tonne Gestein in ganz Mitteleuropa auf. Durch den früheren Bergbau der Firma Vieille Montagne wurden die Lagerstätten nur teilweise abgebaut.
2. Schwermetalllagerstätten von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von ca. 250m
Die Lagerstätten dieser Erze liegen nicht horizontal in der Tiefe, sondern verlaufen in den Lagerstätten im Kalkstein von horizontal nach diagonal. Dies ist insofern von Bedeutung, als der Abbau von 250 m Tiefe bis an die Oberfläche im Tagebau erfolgen kann.
3. Abbau der Erzlagerstätten mittels Sprengungen
Die Erze befinden sich in Festgestein, im Gegensatz z.B. zum Braunkohleabbau. Dieser Abbau kann nur durch umfangreiche Sprengungen z.B. in Form von Sprengvortrieben oder Tagebausprengungen erfolgen, die ein erhebliches Risiko für umfangreiche Bergschäden an unzähligen Immobilien in sich bergen.
4. Beeinträchtigung der Lebensqualität
In dem von der Firma WalZinc sprl beantragten Gebiet leben auf belgischem Staatsgebiet ca. 60.000 Menschen, unter Einbeziehung der angrenzenden Staaten Niederlande und Deutschland kommen im Grenzgebiet ca. 50. 000 potentiell betroffene Bürger hinzu, deren Lebensumfeld durch den geplanten Bergbau für Generationen verändert würde, zum einen durch die Aufbereitung der geförderten Erze im Bereich der geplanten Zentrale am Gare du Montzen, durch umfangreichen LKW-Verkehr, Staub, Erschütterungen, Lärm, Schmutz und Abraum in Form von großen Halden, wie sie aus dem Kohleabbau im Raum Lüttich bekannt sind.
5. Gefährdung des europäischen Einsteinteleskop-Projektes
Der Bergbau ist auf dem Gebiet der Euregio Maas-Rhein geplant, wo auch das Einstein-Teleskop geplant ist, das in unterirdischen Vakuumröhren über ein Dreieck von 10 km Kantenlänge mit Laserstrahlen Gravitationswellen aus dem Weltall messen soll. Diese hochempfindliche Anlage ist sehr anfällig für Erschütterungen und benötigt einen Schutzraum mit einem Radius von 10 km um die Anlage. Sollte diese Anlage die auf der Roadmap der Europäischen Union steht im Jahre 2026 von der Europäischen Union den Zuschlag für den Standort in der Euregio Maas-Rhein erhalten, so würde, wie aus der nachstehenden Karte ersichtlich, der mehr als 90% Teil des beantragten Bergbaugebietes als nicht nutzbare Zone für das Bergbauvorhaben der Wallonie entfallen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch Jahrzehnte nach dem operativen Bergbau durch Bergsenkungen Störungen in Form von Erschütterungen, Setzungen des Gesteins im Untergrund auftreten, die die Messungen des Einstein-Teleskops unmöglich machen.
6. Potentielle Schädigung der europäischen Natura 2000-Gebiete
Im geplanten Abbaugebiet befinden sich zwei von der Europäischen Union geschützte Naturschutzflächen in Form der Natura 2000-Gebiete "Vallée de la Gueule en aval de Kelmis" (BE33006C0) mit 570 ha, "Vallée de la Gueule en amont de Kelmis" (BE33007C0) mit 460 ha. Aufgrund der grenzüberschreitenden Auswirkungen in die Niederlande ist das niederländische Natura 2000-Gebiet "Geuldal" (NL9801041) mit 2.724 ha hinsichtlich der Auswirkungen zu einem erheblichen Teil in den Wirkraum einzubeziehen. Dieses Natura 2000-Gebiet wurde als Schutzgebiet für aquatische Lebensräume ausgewiesen. Die für den geplanten Abbau vorgesehenen Grundwasserabsenkungen von mehr als 250 m und einer Fläche von 144 km² mit einer prognostizierten Pumpleistung von ca. 500.000 m³/anno stellen für diese wasserabhängigen Schutzgebiete ein existenzielles Problem dar.
Sowie der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil C-411/17 vom 29.07.2019 in Randnummer 179 die Schwelle für die Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes und eines prioritären Habitats sehr hoch angesetzt hat und zunächst nach Alternativen im europäischen Binnenmarkt gesucht werden muss, die diese Schutzgebiete nicht beeinträchtigen.
7. Großflächiger Enteignungsbedarf an Land und Immobilien in Ostbelgien
Der Flächenbedarf für den geplanten Bergbau ist erheblich. Es ist geplant, die Betriebszentrale auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Montzen mit einer Fläche von ca. 10 ha zu errichten. Durch den weiteren Flächenbedarf im Bereich der Schächte und des nicht auszuschließenden Tagebaus ist mit einem Flächenbedarf von mehr als 100 ha zu rechnen. Diese Flächen müssten von den Privateigentümern enteignet werden. Hierfür hat die Wallonie bereits im Jahr 2022 mit einem neuen Enteignungsgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen (Décret relatif à la procédure d'expropriation vom 22.11.2018 ). Zahlreiche private Immobilien würden diesem Vorhaben durch Enteignung und Abriss zum Opfer fallen.
8. Potentielle Schädigung der nuklearen Anlage Tihange
Der geplante Bergbau soll auf der gleichen geologischen Platte stattfinden, auf der sich auch die Nuklearanlage Huy befindet. Durch die oben beschriebene geplante großflächige Grundwasserabsenkung wird dieser Teil der geologischen Platte entlastet und nicht, wie im unteren Teil dieser Website beschrieben, der Teil, auf dem sich die Nuklearanlage Tihange befindet. Dies schließt nicht aus, dass im Laufe der Jahrzehnte erhebliche seismische Störungen in Form von lokalen Erdbeben in der Umgebung der Nuklearanlage auftreten können, die zu nachhaltigen Störungen der Anlage führen können. Dieses Risiko ist nicht als konservativ anzusehen.
9. Potentielle Schädigung des Trinkwassers der Niederlande
Ein wesentlicher Teil der Trinkwassergewinnung in den Niederlanden basiert seit Jahrzehnten auf der Gewinnung von Uferfiltrat im Bereich der Maas und des Rheins. Durch das geplante Abbaugebiet fließt die Göhl, die im Bereich Visé in die Maas mündet. Aufgrund des historischen Bergbaus in z.B. in Kelmis und der damit verbundenen schwermetallbelasteten Schlacken- und Abraumfelder entlang der Göhl besteht bereits seit Jahrzehnten eine hohe Schwermetallbelastung, die über die Göhl in die Maas eingetragen wird. Es ist vorgesehen, die Aufbereitung der im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Montzen geförderten Erze in der Form durchzuführen, dass die geförderten Erze zerkleinert und in ein ca. 10 ha großes Absetzbecken gepumpt werden, in dem sich die einzelnen Mineralien durch Schwerkraft selbstständig absetzen, so wie in der stillgelegten Mine in Lisheen in Irland. Bei diesem Verfahren fallen als Prozessabfall tausende Kubikmeter hoch belastete Schwermetallabwässer an, die behandelt werden müssen. Diese kontaminierten Abwässer zerstören bei einem Störfall, wie am 1. November 1986 bei dem Unternehmen Sandoz am Rhein, die Trinkwassergrundlage der Anwohner entlang der Maas und des Rheins in den Niederlanden. Dieser nicht auszuschließende Umstand gibt den Niederlanden eine Interventionsmöglichkeit gegen den geplanten Bergbau, die bereits gegenüber der Wallonie geltend gemacht wurde.
10. Gefahr der Schädigung der Ökologie der Gewässer im Raum Aachen
In Deutschland gibt es im Raum Aachen acht Bäche, die durch Grundwasser von belgischer Seite gespeist werden. Wie auf dieser Webseite beschrieben, würden diese Bäche im Falle der geplanten großflächigen Grundwasserentnahmen zum weitaus größten Teil versiegen, was nachhaltig negative ökologische Auswirkungen auf diese Gewässer hätte. Dieser nicht auszuschließende Umstand gibt Deutschland eine europarechtliche Eingriffsgrundlage gegen den geplanten Bergbau.
11. Potentielle Auswirkungen auf den Tourismus im Bereich Ostbelgiens und NL-Limburg
Im Falle der Realisierung des geplanten Bergbaus im ostbelgischen Raum sind Veränderungen im Bereich des Images der Region zu erwarten. Bisher ist die Region Ostbelgien, Limburg und der angrenzende Teil Flanderns seit Jahrzehnten als touristisch attraktive Region etabliert. Wie z.B. in Charloroi, Namur oder Verviers würde diese Region über Generationen mit dem negativen Image des Bergbaus in Verbindung gebracht werden. Dies hätte gravierende negative Auswirkungen auf die Wertschöpfung für das Bruttoinlandsprodukt und die damit verbundenen Arbeitsplätze, die heute vom Tourismus in dieser Region leben.
12. Gefahr von Bergschäden in den Niederlanden und Deutschland im grenznahmen Raum
Die Problematik des Entstehens von Bergschäden großen Ausmaßes im Bereich der Staatsgrenzen zu den Niederlanden und Deutschland ist, dass durch den sich bildenden Trichter, der durch die Grundwasserabsenkung in Belgien entstehen würde, Bereiche von mehreren Kilometern Tiefe entstehen, in denen durch die Volumenreduzierung aufgrund der Grundwasserabsenkung Bergsenkungen entstehen können, mit der Folge von Bergschäden an einer unkalkulierbaren Anzahl von Immobilien, z.B. am Weltkulturerbe "Aachener Dom". Dieser nicht auszuschließende Umstand gibt Deutschland eine europarechtliche Eingriffsgrundlage gegen den geplanten Bergbau.
13. Kein öffentliches Interesse als Begründung für geplanten Bergbau als Rechtfertigungsgrund
Auf Grund neuerer Erkenntnisse über Vorkommen von Blei, Zink, Seltenen Erden innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die in nahezu unbewohnten Gebieten nachgewiesen wurden. Hier sind insbesondere Schweden und Portugal zu nennen. In Kenntnis der Tatsache, dass es im geplanten Abbaugebiet in Ostbelgien keine bzw. keine wirtschaftlich abbaubaren Vorkommen von Seltenen Erden gibt.
Damit verliert die Rechtfertigungsargumentation, dass der geplante Bergbau durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sei, ihre Anspruchsgrundlage.
14. Potentielle Kollision mit der belgischen Verfassung durch den geplanten Bergbau
Das Bergbauvorhaben verstößt gegen die Verfassung des Königreichs Belgien, da in Belgien das Eigentumsrecht eines Grundeigentümers nicht auf eine bestimmte Tiefe im Boden beschränkt ist, so dass im Falle des Bergbaus unter einem in Privateigentum stehenden Grundstück dieser vom Grundeigentümer genehmigt werden müsste und im Falle der Genehmigung anteilige Konzessionserlöse für die geförderten Erze an den Grundeigentümer abzuführen wären, andernfalls Schadensersatzansprüche des Grundeigentümers gegen den Konzessionsinhaber bestünden.
Ungeachtet dieser oben aufgeführten und als wesentlich einzustufenden Punkte verfolgt das Umweltministerium der Wallonie, vertreten durch Frau Ministerin Céline Tellier, das Gesetzesvorhaben weiter, um die Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen und damit zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf ist so aufgebaut, dass er den Anforderungen an einen Plan oder ein Projekt entspricht.
Der Gesetzesentwurf steht hier als Link zur Verfügung:
http://nautilus.parlement-wallon.be/Archives/2023_2024/DECRET/1510_1.pdf
http://nautilus.parlement-wallon.be/Archives/2023_2024/DECRET/1510_1bis.pdf
http://nautilus.parlement-wallon.be/Archives/2023_2024/DECRET/1510_1ter.pdf
Der Gesetzesentwurf kann hier in deutscher Übersetzung heruntergeladen werden:
Das Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der Staatsrat, Abteilung Gesetzgebungsverfahren, auf der Grundlage des vorgelegten Gesetzesentwurfs ein Gutachten erstellt und dieses der Regierung vorlegt.
In diesem Gutachten wird der Gesetzentwurf als stark mangelhaft eingestuft.
Das Gutachten ist hier als Link verfügbar:
Hier steht das Gutachten des Staatsrats in deutscher Übersetzung als Download zur Verfügung:
In der obigen Abbildung sind die Kollisionsflächen zwischen dem geplanten Bergbau und dem in Planung befindlichen Einstein-Teleskop graphisch dargestellt.
Erläuterungen zur obigen Abbildung:
Die Karte zeigt das Gebiet im Dreiländereck Belgien, Niederlande, Deutschland.
der grün umrandete Bereich stellt die Region dar in welcher das geplante und im Genehmigungsverfahren befindliche Einstein-Teleskops errichtet werden soll.
Das dunkelblaue Bereich stellt das Gebiet dar, in dem Bergbau geplant ist.
Die blau umrandete-blau schraffierte Fläche stellt die 10 km Schutzzone für das geplante Einstein-Teleskop dar, wie sie in der Taskforce des wallonischen Wirtschaftsministers, Herrn Willy Borsus, festgelegt wurde.
Die genaue Lage des Dreiecks des Einstein-Teleskops ist noch nicht festgelegt. Als Planungsgrundlage dient der grün umrandete Bereich. Mit dem Wirtschaftsminister der Wallonie, Herrn Willy Borsus, wurde eine Kommission in Form einer Task Force gebildet, die im Umkreis von 10 km um den geplanten Standort des Einsteinteleskops in der EUREGIO Maas-Rhein alle Projekte prüft, die das Einstein-Teleskop-Projekt beeinträchtigen könnten.
Wie in der Abbildung gut zu erkennen ist, umfasst die Schutzzone für das Einstein-Teleskop zu 100% die des geplanten Abbaugebietes. Für den Fall, dass die Europäische Union der EUREGIO Maas-Rhein den Zuschlag für das Gebiet erteilen würde, wäre ein Bergbau in Ostbelgien ausgeschlossen.
16. Februar 2023
Es bestehen Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit des Standortes der atomaren Anlage Tihange, auf Grund der geplanten Wiederaufnahme von Bergbau in Ostbelgien.
Die Räumliche Nähe des durch das Umweltministerium der Wallonie, vertreten durch Frau Ministerin Céline Tellier, favorisierten Projektes der Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien befindet sich in einer Entfernung von nur 50 km zur atomaren Anlage in Tihange im Ort Huy bei Lüttich, Belgien.
Es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass im Falle der Absenkung des Grundwassers im geplanten Bergbaugebiet über eine Fläche von 144 km² und einer Tiefe von ca. 250 m dieser geologische Bereich relativ zu seiner Umgebung leichter wird.
Tihange befindet sich auf derselben geologischen Platte wie das geplante Bergbaugebiet in Ostbelgien, welche jedoch nicht leichter würde, da in diesem Bereich nicht abgepumpt würde. Aufgrund dessen besteht die potentielle Gefahr, dass sich derjenige Teil der geologischen Platte, auf welcher sich Tihange sich befindet, asynchron in den Bereich der westlichen Staatsgrenze von Belgien schiebt und dieser Bereich von Ostbelgien angehoben wird.
Diese Verschiebung birgt das potentielle Risiko in sich, dass oberflächennahe seismische Bewegungen stattfinden können, und dies mit einer Erdbebenstärke der Lokalbebenmagnitude (ML) im Bereich um 6 nicht auszuschließen sind.
Der technisch-seismologische Stand der Gebäude der atomaren Anlage in Tihange befindet sich auf dem Stand um 1972. Eine Aufrüstung zur Ertüchtigung gegen seismische Risiken ist nicht bekannt.
Würde die oben beschriebene Absenkung im Bereich um Huy, wo sich Tihange befindet, erfolgen, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen dem Niveau des Flusspegels der Maas und dem Niveau des umliegenden Landes: Das Niveau des Flusspegels wäre in diesem Fall höher als dasjenige des Umlands.
Durch die potentielle asynchrone Absenkung besteht das Risiko von Erdsetzungen oder Verwerfungen, was wiederum das Risiko des Auftretens von Gebäudeschäden in sich birgt. Für den Fall, dass Leckagen im Abklingbecken für Brennstäbe eintreten sollten, so besteht die Gefahr der Vermischung von radioaktiv belastetem Wasser der Anlage in Tihange mit dem Wasser der Maas.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Wasser der Maas die Grundlage der Trinkwasserversorgung für viele hunderttausend Haushalte in den Niederlanden ist.
Im Fall der oben beschriebenen Absenkung der geologischen Platte würde ein als nicht konservativ einzuordnendes Risiko eines Störfalls in Huy eintreten.
18. Januar 2023
Das Umweltministerium der Wallonie, vertreten durch Frau Ministerin Céline Tellier, betreibt trotz einer problematischen Einordnung des Gesetzesvorhabens, weiter den Gesetzesentwurf zur Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien.
Die Regierung der Wallonie hat nach Anhörung der betroffenen Gemeinden aus Ostbelgien die zweite Lesung des Gesetzentwurfes abgehalten und den überarbeiteten Gesetzesentwurf an die Abteilung es Staatsrates übergeben zwecks Erstellung eines Gutachtens über diesen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der unterirdischen Ressourcen der Wallonie.
Die Gesetzesverabschiedung ist für September 2023 vorgesehen.
19. Dezember 2022
Es hat eine parlamentarische Anfrage im Parlament der Wallonie in Namur betreffend die Kollision zwischen dem geplanten Einsteinteleskop-Projekt und den Windkraftanlagen, Bergbau und anderen Projekten gegeben:
https://www.parlement-wallonie.be/pwpages?p=interp-questions-voir&type=28&iddoc=116132
Die nicht zertifizierte Übersetzung der Anfrage im Parlament der Wallonie ist hier:
Zwei Regionen werden für die Errichtung dieses Teleskops in Betracht gezogen: Sardinien und die Grenzregion der Niederlande, Belgiens und Deutschlands, d. h. die Euregio Maas-Rhein an der Kreuzung Lüttich-Maastricht und Aachen.
Auf der belgischen Seite gibt es mehrere Windkraftprojekte, die das gleiche Gebiet begehren. Und wenn keine Lösung gefunden wird, könnte der Bau des Teleskops auf unserem Boden gefährdet sein.
Das Einstein-Teleskop hat die Form eines Dreiecks mit einer Seitenlänge von 10 Kilometern. Es wird in einer Tiefe von 250 bis 300 Metern zwischen Belgien (Provinzen Lüttich und Limburg), den Niederlanden und Deutschland vergraben. Die Tiefe wird es ermöglichen, die von Einstein vorhergesagten Gravitationswellen mit bisher unerreichter Genauigkeit nachzuweisen, was zu einem besseren Verständnis der Urknalltheorie und der Geschichte des Universums beitragen kann.
Windkraftanlagen erzeugen jedoch seismische Geräusche, die durch die Bewegung der Rotorblätter und Turbinen entstehen, die am Mast bis zum Boden hinunterreichen und durch die Verankerungspfähle der Windkraftanlage in den Untergrund eindringen.
Der Herr Minister hat zusammen mit dem Ministerpräsidenten eine "Task Force" gebildet, um einen Kompromiss zwischen Engie, dem Träger der Windkraftprojekte, und der ULiège, die mit der Koordinierung des Einstein-Projekts betraut ist, zu finden. Die Sprecher der Wettbewerbscluster Skywin und Mecatech sind ebenfalls Mitglieder dieser Gruppe. Was sind die Ergebnisse dieser "Task Force"? Arbeitet sie auf einen Kompromiss hin?
Falls keine Einigung erzielt werden kann, was wird Wallonien angesichts der Tatsache, dass dieses Projekt nicht unerhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte, bevorzugen?
Ministerin Tellier hat auch eine "Task Force" zu diesem Thema eingesetzt. Arbeitet der Herr Minister gemeinsam an einer Lösung?
Das Einstein-Teleskop ist ein Projekt zur Beobachtung von Gravitationswellen, dessen Standort jedoch noch nicht feststeht. Es handelt sich um ein Projekt von gesamteuropäischer Bedeutung. Zwei Standorte stehen tatsächlich im Wettbewerb: Ein Standort befindet sich auf Sardinien, der andere in der Grenzregion der Niederlande, Belgiens und Deutschlands.
Am 16. Juli 2020 beschloss die wallonische Regierung, die Bewerbung des Einstein-Teleskops im Rahmen der laufenden Ausschreibung des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI), das die nationalen Regierungen, die Wissenschaftsgemeinde und die Europäische Kommission zusammenbringt, politisch zu unterstützen. Das Teleskopprojekt wurde in die europäische ESFRI-Roadmap 2021 aufgenommen.
Laut mehreren Studien, die von der Universität Lüttich vorgelegt wurden, würden Windkraftanlagen die Beobachtungen dieses zukünftigen Teleskops stören. Darüber hinaus sind mehrere Windkraftprojekte in der Schutzzone geplant, die die Projektträger gerne eingerichtet sehen würden, in der derzeit Studien zur Ermittlung des bestmöglichen Standorts durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang haben die Niederlande ein Moratorium für Windkraftanlagen in dem betroffenen Gebiet verhängt.
Ich konnte mich insbesondere gegen eines dieser Windkraftprojekte, das 6-Windkraftanlagen-Projekt in Dalhem, aus raum- und stadtplanerischen Gründen aussprechen; eine Entscheidung konnte jedoch nicht getroffen werden, da keine Einigung mit Ministerin Tellier erzielt werden konnte. Es wurde eine Nichtigkeitsklage vor dem Staatsrat eingereicht. Meiner Analyse zufolge ist es angesichts der Lücken in der Akte sehr wahrscheinlich, dass der Staatsrat diese Entscheidung aufheben wird.
Schließlich haben die Frau Umweltministerin und ich in Absprache mit dem Herrn Ministerpräsidenten beschlossen, eine staatliche und interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen, um:
- die technische Kompatibilität zwischen Windkraftprojekten in der vorgeschlagenen Reservierungszone zu prüfen, die auf der Grundlage von Kriterien und einer gemeinsamen Methodik validiert werden soll, wobei die Einschränkungen des Einstein-Projekts und die technologische Entwicklung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden sollen;
- Festlegung eines Verfahrens, mit dem die technische Kompatibilität zwischen Bergbau-, Steinbruch- und Tiefengeothermieprojekten sowie allen anderen Projekten, die Wellen aussenden können, die das Einstein-Projekt in der vorgeschlagenen Reservierungszone stören könnten, geprüft werden kann;
- Prüfung rechtlicher Wege, um sicherzustellen, dass während der Studienphase bis zur Einreichung der Bewerbungen keine Projekte entwickelt und/oder durchgeführt werden, die mit dem Einstein-Programm unvereinbar sind.
Ein erstes Treffen fand am 13. Oktober 2022 statt, die Arbeiten sind derzeit im Gange.
Antwort vom 29/11/2022
Die obige Karte zeigt den Bereich für den die geplante Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien angedacht ist.
Im Rahmen der Beschäftigung der BiHU VoG, Hergenrath, Belgien, mit der möglichen Wiederaufnahme des Abbaus von Blei, Zink und anderen Erzen in Ostbelgien hat die Organisation im Juli 2021 Kontakt aufgenommen mit der Lehrgruppe für Geowissenschaften Energie- & mineralische Ressourcen, vertreten durch die Geologin Frau Dr. Tabea Schröder am Lehrstuhl für Geologie und Paläontologie und Geologisches Institut der RWTH Aachen University (Faculty of Georesources and Materials Engineering Energy & Mineral Resources Group Institute of Geology & Palaeontology RWTH Aachen University).
Die Firma WalZinc sprl, Wavre, Belgien führt als Referenz für die geplante Tätigkeit die Mine Lisheen in Irland zum Vergleich an. Im Folgenden wird ein ein kurzer Überblick über die wesentlichen Fakten zur Lisheen Mine gegeben und ein Vergleich zum beabsichtigten Abbau in Kelmis und der Region gezogen.
Die Lisheen Mine in Irland enthielt Zn-Gehalte zw. 7,5 und 26%, Pb zw. 0,75 und 4,05 %; Ge mit weniger als 1 ppm (Mittelwert) und Ga um einen Mittelwert von 1 ppm (Hitzmann et al. 2002). Laut dem Report über die Lisheen und Galmoy Minen in Irland wurde ca. 17 Jahre in Lisheen Erz abgebaut, in einer Tiefe bis zu 1,5 km; jährlich wurden ca. 300 000 Tonnen Zink- und Bleikonzentrat produziert. Lisheen benötigte 123 000 MWh Strom im Jahr (was 6600 Haushalten entspricht), außerdem 1,3 Millionen Liter Treibstoff jährlich.
Es gab 4 Todesfälle im Zuge der Minenaktivitäten, einen beim Bau der Mine und drei während der Abbauphase der Erze; außerdem gab es zahlreiche Unfälle. Es gab ferner Lärm- und Vibrationsbelastung in einem Umkreis von ca. 3 km als auch große Staubemissionen; die lokale Bevölkerung und deren Gesundheit und Wohlbefinden wurde ernsthaft beeinträchtigt (Artikel 23 belgische Verfassung), bspw. durch Sprengungen und verstärktes Verkehrsaufkommen. Außerdem gab es zwei Fälle von Subsidenz des Bodens, die Oberfläche sank ab (trotz der Stollen in großer Tiefe!) und selbige Erdlöcher hatten extreme Auswirkungen auf die Bevölkerung. Eines der Erdlöcher tat sich erst nach der aktiven Abbauphase ein, also auch nach dem aktiven Betrieb ist mit Auswirkungen solcher Art zu rechnen.
Nur 50% des Abraums, des Materials das mit dem Erz abgebaut wurde, wurde wieder als Füllmaterial in die Stollen verbracht, der restliche Abraum wurde in großen oberflächlichen Backen gelagert und weiter prozessiert. Da die Erze in Lisheen, ebenso wie die in Kelmis, reich an Schwefelverbindungen sind, entstand Säure im Kontakt mit Luft (Dillon et al. 2004), dies würde auch nun der Fall sein. Dies erforderte spezielle Aufmerksamkeit und erhöhte den Aufwand & die Kosten, da die entstehende Säure Karbonatgestein (das das Hauptgestein in Kelmis und der Region ausmacht) angreift und chemisch auflöst.
Die Fläche der Becken, in denen die Erze in Lisheen verarbeitet wurden, war ca. 78 ha groß (WalZinc spricht von 2ha).
Im Rahmen der Minenschließung verloren 400 Menschen ihre Arbeit (Dillon et al. 2004).
Nun liegt die Tiefe der belgischen Lagerstätte laut WalZinc bei ca. 200 m, allerdings wurden die Mineralisationen laut Evrard, Pirard & Nguyen in geringeren Tiefen, zwischen 90 und 220 m, angetroffen. Ein untertägiger Abbau im Stollenvortrieb ist durch die geringe Tiefe und auch die geringe Festigkeit des oberen Bodens (Bspw. die unverfestigte Formation der Aachener Sande) keinesfalls einfach gewährleistet.
Zudem ist die Größe des Erzkörpers, gebunden an die Störungen im Gestein, auch Adern genannt, schwer abzuschätzen: Laut Evrard, Pirard & Nguyen ist die laterale Extension schwer abzuschätzen, im nördlichen Teil sind die Adern nicht gleichmäßig und selbige sind auch nicht weiter bedingt durch die Lithologie. Laut der Studie ist die laterale als auch longitudinale Ausdehnung der Pb-Zn Adern nicht gesichert, demensprechend ist die Abschätzung der Menge an abbaubaren Rohstoffen zurzeit nicht möglich.
Laut WalZinc wären ca. 250-300 Menschen im Betrieb beschäftigt. Im Falle der Lisheen Mine handelte es sich bei den Beschäftigten allerdings um vorrangig zugezogene Fachkräfte, eine Förderung der lokalen Bevölkerung im Rahmen von zusätzlicher Beschäftigung Arbeit ist also nicht gegeben.
Laut WalZinc gibt es nur sehr begrenzte Umweltauswirkungen. Dies kann widerlegt werden, beispielsweise durch die beschriebenen Vorfälle und Todesfälle in Lisheen, aber auch durch den Einsatz und das Entstehen verschiedenster Chemikalien und Prozessstoffe. Ein geschlossener Wasserkreislauf, der von WalZinc beabsichtigt wird, wurde in Lisheen nicht realisiert. Herr Trappenier äußerte auf Nachfrage, dass Schadstoffe vor Einleiten des Wassers in die Göhl in Kelmis herausgefiltert wurden; doch gibt es Anlass für Bedenken:
Es ist generell bekannt, dass Minenaktivitäten einen Einfluss auf die Grundwasserqualität haben (Report Galmoy und Lisheen Mine), in der Region um die Lisheen Mine gab es erhöhte toxische Schadstoffwerte im Hinblick auf Kalium, Eisen, Mangan, Ammoniak, Arsen, Cadmium, Kupfer, Blei, Quecksilber und Zink. Während des Abbaus wurde das Wasser in die naheliegenden Flüsse geleitet; generell gab es eine starke Abnahme der Wasserqualität durch die Mine während der Abbauphase bis zur Schließung des Betriebes.
Außerdem gab es noch einen Zwischenfall mit giftigen Chemikalien aus den Tanks und deren Freisetzung. In Kelmis und der Region wurde bereits eine starke Verschmutzung nachgewiesen (zB durch Zn, As, Pb, Cr, Ni, Cu, Zn, As, Cd, Sn und Pb) im Rahmen verschiedener Studien (e.g. Esser et al., Swennen et al., Van Damme et al.); im Hinblick auf Nachsorgepflichten oder Umweltstandards war und ist also bereits der europäische Standard und gültige Grenzwerte nicht eingehalten worden und den Pflichten auf Renaturierung und Nachsorge wurde nicht nachgekommen.
Der Grundwasserspiegel wird in Ostbelgien schon dadurch stark beeinträchtigt werden, als dass sich die Erze als auch das Grundwasser in derselben Karbonatgesteinsschicht befinden, ein Abbau kann also nur bei starkem Absenken des Pegels stattfinden. Ferner ist mit erhöhten Wasseraufkommen beim Abbau zu rechnen, als dass sich die Vorkommen die entlang der Störungszonen verlaufen, dadurch kennzeichnen, dass selbige Störungen den Wasserdurchfluss extrem steigern.
Laut WalZinc gibt es Betriebe zum Prozessieren der Erze ganz in der Nähe von Ostbelgien, beispielsweise in Stolberg (Deutschland) und Hoboken. In einer Studie von Sindern et al. werden über flächendeckend erhöhte Konzentrationen von Cu (Kupfer), Cd (Cadmium), As (Arsen) und Sb (Antimon) und insbesondere Pb und Zn im Raum Stolberg, bedingt durch historische und rezente anthropogene Schwermetalleinträge, berichtet. Im Raum Stolberg gab es schon im 19. Jhd neben direkten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung auch umfangreiche Forstschädigungen sowie Belastungen von Grund- und Flusswasser, sowie zahlreiche Gerichtsverfahren im Zusammenhang damit. Ferner wurde der als „Gressenicher Krankheit“ bekannte Fall überregional bekannt, etliche Rinder verendeten in der Region durch die Aufnahme von Schwermetallen mit der Nahrung. Man kann also nicht von einem hohen Standard der Umweltmaßnahmen sprechen und postulieren, dass der Abbau in Ostbelgien ohne große Konsequenzen für die Bevölkerung und Umwelt wäre.
Die wissenschaftliche Einordnung zur möglichen Wiederaufnahme des Bergbaus in Ostbelgien stellt sich wie folgt dar:
Laut WalZinc sprl, Wavre (Präsentation von 2017) gibt es ein Zinkerz-Defizit und Kelmis hat entgegen anderer Bergwerke, die im Durchschnitt 6,7% Zn (Zink) und 1,69% Pb (Blei) enthalten, sogar 15% Zn und 3% Pb. Dies wird unter anderem z.B. von einer Studie von Evrard, Pirard & Nguyen widerlegt, deren Messergebnisse deutlich niedrigere mittlere Zn-Werte von 5 bis 6 % aufweisen. Andere Studien (e.g. Coppola et al.) weisen auch auf deutlich niedrigere Gehalte hin. Bezüglich des formulierten Zink-Defizites lässt sich sagen, dass es laut einer Studie der Deutschen Rohstoffagentur (Dera; Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) kein Zinkdefizit gibt. Die Nachfrage nach Zink ist stark konjunkturabhängig und an die Stahlnachfrage gekoppelt (siehe Abb.2); ein Großteil des Zinkbedarfs liegt in China mit 75% des weltweiten Bedarfs.
Zur Nachfrage von Zink: In den 90er Jahren gab es deutliche Zink-Angebotsüberschüsse, das erste Jahrzehnt der 2000er Jahre wies eine längere Defizitperiode auf. Seit 2008 befand sich der Zinkmarkt im Überschuss und liegt bei einer überproportionalen Marktdeckung. 2013 gab es ein leichtes Defizit von 90 000t und insgesamt ist kein Zinkdefizit zu verzeichnen (Dera-Studie).
Die Rückgewinnung von Zink ist außerdem in den alten Industrienationen wie Deutschland historisch gewachsen und es stehen heutzutage technisch ausgereifte Verfahren zur Schließung des Materialkreislaufs durch Recycling zur Verfügung. Der Recyclingprozess von Zink ist außerdem so ausgereift, dass der Energieanteil nur 20 % der zum Abbau benötigten Energie verbraucht und dementsprechend sowohl ökonomisch, als auch ökologisch deutlich relevanter, rentabler als auch nachhaltiger als der Zinkerzabbau ist (Dechema und VDI-GVC Bericht).
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es keine Gründe für ein öffentliches Interesse zum Abbau von Erzen in der Region Kelmis-Plombières gibt. Es gibt weder ein von WalZinc sprl postuliertes Zinkdefizit noch stark erhöhte Zinkvorkommen in Kelmis im Vergleich zu anderen Lagerstättentypen.
Es wird unter anderem aufgeführt, dass der Abbau von „seltenen Erden“ geregelt werden soll.
Zur Klarstellung, welche Mineralien von dem Begriff „seltene Erden“ erfasst werden, sind diese hier aufgeführt: Scandium, Lanthan, Cerium, Praseodym, Neodym, Promethium, Samarium, Europium, Yttrium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium und Lutetium.
Zur Frage der seltenen Erden in Kelmis und der Region folgt nun eine Erläuterung.
Einleitend ist zu sagen, dass die Blei- und Zink-Lagerstätte in Kelmis schon vor mehreren Jahrhunderten exploriert wurde, Nichtsulfid-Erze wurden auch in Schmalgraf, Engis, Dickenbusch, Fossey, Welkenraedt etc. abgebaut. Die „calamines“ (Galmei-Oxiderze) befinden sich in mittleren Tiefen bis ca 40-50 m (Coppola et al), in maximalen Tiefen bis 110 m. In Kelmis ist die Erzlagerstätte nicht an Störungen gebunden wie die anderen Lagerstätten der Region, sondern entstand in einem Becken, das durch Lösungserscheinungen im Karbonatgestein entstand (Karst), dementsprechend oberflächennah und horizontal lagerten die Erze. Die anderen Vorkommen, die sich um Kelmis herum befinden, sind an Störungen gebunden (Coppola et al), in Welkenraedt bspw. liegen sie in Tiefen bis zu 50m. Die Orientierung, Öffnungsweite und Erzmineralisation in den störungsgebundenen Lagerstätten ist äußerst heterogen.
Laut der Präsentation von WalZinc soll nach Ge (Germanium), Ga (Gallium) und In (Indium) zur Nutzung für erneuerbare Energien gesucht werden. Diese Elemente stellen keine seltenen Erden dar, sondern Übergangs- und Leichtmetalle, die wesentlich sind für aufstrebende Schlüsseltechnologien und in sehr geringer Konzentration in anderen Lagerstätten, wie beispielsweise den Lagerstättentypen in Kelmis und der Region, potentiell enthalten sind. Die Nachfrage nach diesen Rohstoffen wird voraussichtlich in Zukunft steigen. Bisher produziert China ca. 70% des weltweiten Bedarfs an Ge und Ga, und 57% In (USGS 2013 in Licht et al. (2015)), wesentlich sind aber vor allem die Recyclingraten, die so gut sind, dass kein steigender Bedarf deklariert werden kann.
Ferner kann zum Vorkommen der Elemente Ge, Ga und In bei Hinzuziehen aller verfügbarer wissenschaftlicher Literatur Folgendes zusammengefasst werden:
In einer Studie von Goffin, Evrard & Pirard konnte nur Germanium nachgewiesen werden (kein Ga[1] und In) in Höhe von 302 ppm (parts-per million), dies entspricht 0,0302 %. In einer Studie von Coppola et al. wurde hingegen kein Ge, Ga und In gemessen, trotz derselben Messmethode. In reinem Sphalerit und reiner Zinkblende konnte im Rahmen einer Doktorarbeit (Chatziliadou) ein geringes Vorhandensein von Germanium und Gallium mit derselben Messmethode nachgewiesen werden, allerdings wurde an reinen Erzen (Bleiglanz und Zinkblende) gemessen, welche nicht exemplarisch für den Gehalt im gesamten Boden stehen, der das Erz nur in einem Prozentsatz von ca. 5 bis 6 % enthält. Rechnet man dies um auf den Prozentsatz der Erze, die im Gestein enthalten sind, ergeben sich Werte für Ge und Ga, die weit unter der Nachweisgrenze liegen.
Zu dem von Goffin, Evrard & Pirard gemessenen Germanium: Selbiges ist potentiell in Sphalerit, also Zinkblende, enthalten. Zinkblende ist ein Mineral, das in Kelmis und den angrenzenden Gebieten abgebaut wurde. Im Verarbeitungsprozess wird in der Zinkschmelze Germanium angereichert (Frenzel 2017, Primärquelle Dutrizac et al. 1996), es gibt keine reinen und in großen Mengen vorkommenden Germanium-Ressourcen. Dementsprechend wird Germanium in komplexen Extraktionsverfahren, üblicherweise als Nebenprodukt aus der Zinkproduktion, gewonnen; es werden verschiedenste Chemikalien benötigt und diverse chemische Verbindungen entstehen, wie beispielsweise Schwefelsäure, Salzsäure und Ether (Torma & Jiang, 1990). Allerdings gibt es laut Frenzel 2014 einen Messfehler in der von Goffin, Evrard & Pirard genutzen Messmethode des ICP-MS in Höhe von ca. 20%, der tatsächliche Gehalt von Ge in der gemessenen Probe kann also bis zu 20 % niedriger sein. Ferner wurde bereits 2008 ca. 30% des Germanium-Bedarfes durch Recycling gedeckt und die Verfahren zur Kreislaufwirtschaft von Ge wurden und werden technisch kontinuierlich verbessert.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass seltene Erden in Kelmis und der Region nicht vorhanden sind und die nachgewiesenen selteneren Mineralien bzw. Elemente in Mengen nachgewiesen wurden, welche einen wirtschaftlichen Abbau nicht rechtfertigen können.
[1] Eine mögliche Ursache für die nicht vorhandenen Galliumreserven in der Region ist möglicherweise, dass Gallium nur potentiell in Blei- und Zinklagerstätten enthalten ist, aber derzeit ca. 90% des derzeit gewonnenen Galliums aus Bauxitlagerstätten gewonnen wird. Ferner macht der Recyclinganteil von Gallium bereits die Hälfte der Galliumproduktion aus. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass selbst wenn Gallium vorhanden wäre, die Gewinnungsprozesse aufgrund anderer metallischer Verunreinigungen im Gestein sehr komplex und chemisch aufwendig sind und deshalb die Industrie die Abtrennung von Gallium aus Bauxit gegenüber Blei-und Zinkerzen deutlich bevorzugt. Ferner gibt es keine Rohstoffverknappung für Ga und dementsprechend auch keine erhöhte Notwendigkeit für zusätzliche Exploration laut Melcher (2010).
Das Unternehmen WalZinc wurde im Februar 2017 in Wavre (Belgien) unter der Firmenbezeichnung WalZinc Sprl gegründet. Die Firma beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie und Projektplanung für eine Erzmine unter Tage im oben beschriebenen Gebiet (s. Karte) durchzuführen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass der jetzige Inhaber der Konzession der Vieille Montagne die Annullierung seiner Konzession bei der Wallonischen Region/Region Wallonne beantragt und bestätigt bekommt.
Die bestehende Konzession berechtigt zum Abbau von Blei und Zink. Die Inhaber der Konzession der Vieille Montagne, die bereits von Napoleon Bonaparte erteilt worden ist, sind die Firmen Umicor und Nicron France. Diese beiden Firmen haben laut Aussagen der Fa. WalZinc sprl, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Trappeniers, den Antrag bei der Wallonischen Region/Region Wallonne gestellt, dass die Konzession der Vieille Montagne annulliert wird.
Die Firma WalZinc Sprl beabsichtigt, die Projektentwicklung nicht nur für den Blei- und Zinkabbau, sondern auch für Seltene Mineralien. Zu den Seltenen Mineralien gehören u. a. Lithium, Thallium, Iridium oder Cadmium, welche als teilweise hoch toxisch einzuordnen sind. Laut öffentlicher Bekanntmachung für die Informationsveranstaltung am 04.10.2017 sollen darüber hinaus Edelmetalle wie z.B. Gold gefördert werden.
Die geplanten Abbauverfahren unterscheiden sich grundsätzlich von den in der Vergangenheit angewendeten Verfahren. Die Zentrale der Mine soll auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs von Montzen in Montzen-Gare errichtet werden. Der Abbau soll sich nicht wie in der Vergangenheit auf den Bereich zwischen Tagebau und bis ca. 100 m unter Tage beschränken, sondern bis zu einer Tiefe von 200 - 300 m reichen. Das angewendete Abbauverfahren ist robotic mining, d.h. der Abbau mit Hilfe von Robotern . Dieses Verfahren ist in einem anschaulichen Video weiter unten unter Punkt 2 gut veranschaulicht. Es werden nur sehr wenige hochqualifizierte Mitarbeiter bei dieser Abbaumethode benötigt. Insbesondere aus den osteuropäische Kohlenrevieren in Polen, Rumänien und Bulgarien u.ä. sind Mitarbeiter für diese Arbeit gerne gesehen.
Die angedachte Konzession soll unbefristet ausgestellt werden. Das heißt für die Altkonzession der Vieille Montagne, dass die durch Napoleon genehmigte Konzession heute noch gültig ist.
Das Unternehmen WalZinc sprl stellte bei der Behörde Service Public de Wallonien (SPW), Departement de l'Environnement et de l'eau, Direction de risques industriels et miniers, Cellule mines, Namur/Jambes einen Antrag auf Erkundung der o.g. Mineralien. Es erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Projekts, das im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2017 im Gemeindehaus der Gemeinde Plombières/Bleyberg vorgestellt wurde. Dieser Abend war sehr gut durch die Bevölkerung besucht; laut Presse waren ca. 300 Bürger anwesend.
Die Vertreter des Unternehmens sowie der Wallonischen Region informierten u.a., dass es für das Unternehmen rentabel sei, wenn 1,35 g Seltene Mineralien auf 1.000 kg geförderter Erde erwirtschaftet würden.
Dieses überschüssige/taube Gestein soll zu einem wesentlichen Teil überirdisch gelagert werden. Der Rest soll gemahlen und mit Zement versetzt wieder unter Tage eingebracht werden. Folglich werden gigantische Abraumhügel entstehen. Laut Unternehmen ist hierfür ein Flächenbedarf von 400 ha (400 x 10.000 m2) erforderlich.
Stand 20. Mai 2018
Hier ist das Verfahren zum Abbau von Erzen unter Tage sehr anschaulich in einer Animation der RWTH Aachen Institute of Mining Engineering I dargestellt:
Stand 20. Juli 2018
Es ergeben sich auf Basis der vorliegenden Informationen und der bekannten örtlichen Gegebenheiten nachstehend aufgeführte Risikobewertungen für das von der Firma WalZinc Sprl, B-Wavre vorgestellte Projekt:
3.1 Übersicht
3.2 Projektierungsrahmen
Das Projekt stellt sich laut Aussagen des Unternehmens in folgenden Schritten dar:
1. Erkundungsuntersuchungen
Über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beabsichtigt die Firma WalZinc Sprl geologische Untersuchungen im Raum Plombières, Kelmis, Raeren, Lontzen, Eupen, Aubel, Welkenraedt, Limbourg und Baelen über eine Gesamtfläche von 146 km2 durchzuführen.
Hierfür ist laut Unternehmensaussagen ein Investitionsvolumen von 7.000.000,00 € vorgesehen (Stand: Oktober 2017).
Es bedarf einer behördlichen Genehmigung des Departement de l´Environnement et de l´Eau -SPW und der Direction des Risques industriels, géologiques et miniers vor Beginn dieser Arbeiten um diese Untersuchungen durchführen zu dürfen.
Das Parlament der Wallonie hat hierfür einen gesetzlichen Rahmen in Form des Bodendekrets geschaffen.
Selbst wenn diese behördliche Genehmigung vorliegt, bedarf es der Zustimmung jedes einzelnen privaten oder öffentlichen Grundbesitzers, dass sein Grund und Boden zum Zweck der Untersuchung betreten werden darf.
2. Erkundungsbohrungen
Auf Basis der Ergebnisse der Erkundungsuntersuchungen plant die Firma WalZinc Sprl, Bohrungen bis zu einer Tiefe von 200 - 300 m in dem oben beschriebenen Gebiet durchzuführen.
Die bei diesen Bohrungen anfallenden Bohrkerne werden daraufhin überprüft, ob und in welchem Umfang die gesuchten Mineralien im Boden vorhanden sind.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass Herr Prof. Eric Pirard, Universität Lüttich, bereits in der Vergangenheit diesbezügliche Untersuchungen angestellt hat.
Laut Unternehmen erstrecken sich diese Erkundungsbohrungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Es werden voraussichtlich 2.000 Bohrungen durchgeführt werden.
Auf Basis dieser Ergebnisse wird ein Antrag auf Erteilung einer Konzession für ein unbefristete Schürfrecht gestellt werden. In diesem Antrag wird festgelegt, wo die Minen errichtet werden sollen, wo die Verarbeitungsstätten sein werden und wo die Abraumhalden entstehen werden und vieles mehr. Ein wesentlicher Punkt ist die Regelung, wie mit ca. 500.000 m3 Grubenwasser, das stark mineralisiert ist, zu verfahren sein wird (z.B. Einleitung in die Göhl/Gueule und in die Maas/Meuse).
Mehrere Kilometer Flussabschnitt der Göhl/Gueule stehen unter europäischem Schutz , die in das Natura 2000-Netzwerk aufgenommen worden ist.
3.3 Einordnung der Risiken gemäß Genehmigungsschritten
3.3.1 Erkundungsuntersuchungen
Nach jetzigem Kenntnisstand sind schon in der Phase der Erkundungsuntersuchungen Gefährdungen zu befürchten. Hier wären beispielhaft zu nennen: Gefahr der Grundwasserverschmutzung mit schwermetallhaltigen Stoffen durch Bohrungen quer durch die Grundwasserstockwerke, Verletzung der unter Naturschutz stehenden Lebensräumen von Pflanzen und Tieren ( Natura 2000-Gebiete und Prioritäre Habitate) etc. Es ist nicht auszuschließen, dass Untersuchungen durchgeführt werden, ohne dass im Vorhinein die erforderliche Genehmigung zum Betreten der Parzelle bei den Grundbesitzern, Immobilieneigentümern, Pächter, Bauern und Gemeinden eingeholt worden sind.
Aus strategischer Sicht ist dieser erste Schritt der Erkundung jedoch der wesentlichste Schritt im Verfahren, da dieser die Daten für die spätere Wirtschaftlichkeit und ggf. Dimensionierung des Projektes liefert. Durch die Kenntnis, wo die gesuchten Mineralien zu erwarten sind, wird die Basis für die Planung der Tiefbohrungen gelegt und damit die Grundlage für die Dimensionierung der Mine.
Für den Fall, dass die Eigentümer den Zutritt zu ihrer Parzelle verweigern, ist dem Vorhaben die Basis entzogen. Ohne Erkundungsuntersuchungen ist es nicht möglich, eine Detailplanung für den Antrag auf Konzession einer Mine zu erstellen.
Durch die Einwilligung des Eigentümers, geologische Untersuchungen auf seinem Grund und Boden durchführen zu lassen, legt jener die Basis dafür, dass später unter seinem Grund und Boden Stollen zum Abbau der gesuchten Mineralien errichtet werden. Jedem Eigentümer sollte bewusst sein, dass sein Eigentumsrecht nur wenige Meter in den Boden reicht. In den tiefer liegenden Bereichen hat der Staat das Recht, Konzessionen zu vergeben, worauf der Eigentümer keinerlei Einfluss hat.
3.3.2 Erkundungsbohrungen und deren mögliche Auswirkungen - PCB und Dioxine
Die Vertreter der Firma WalZinc sprl haben an dem öffentlichen Informationsabend am 4. Oktober 2017 in Plombières/Bleyberg dargelegt, dass Erkundungsbohrungen eine voraussichtliche Tiefe von bis zu 200 m - 300 m haben werden. Hierzu sei angemerkt, dass es einer Genehmigung für alle Bohrungen, die tiefer als 100 m reichen, bedarf.
Durch die Tiefe dieser Bohrungen werden alle Grundwasserstockwerke durchbohrt. Im Falle des Auffindens der gewünschten Mineralien gehen die ggf. toxischen Stoffe teilweise in wässrige Lösung über und kommen so mit den Grundwasserstockwerken in Kontakt, die die Basis für die Gewinnung unseres Trinkwassers sind. Es ist technisch möglich, die Bohrlöcher wieder zu verschließen (z.B. Verfüllen mit Tongranulat). In dem beabsichtigten Erkundungsgebiet befinden sich kilometerlange Altstollen aus der Zeit des Betriebs der Vieille Montagne. In diesen Altstollen steht seit mehr als 50 Jahren Grubenwasser. Es steht zu befürchten, dass dieses Grubenwasser mit dem krebserregenden Stoff PCB stark verunreinigt ist. Erschwerend kommen geologische Verwerfungen hinzu, welche eine sichere und dauerhaft Absperrung nahezu unmöglich machen.
Erläuterungen zu PCB:
Wie ist die Wirkung der Dioxine auf den Menschen?
Das 2,3,7,8 TCDD (Seveso-Gift) ist bereits in kleinsten Mengen extrem giftig.
Dabei zeigt sich in Tierversuchen, dass es zu dem sogenannten Auszehrungssyndrom (wasting syndrome) kommt, mit einem starken Gewichtsverlust und mit massiven Leberschäden und Stoffwechselentgleisungen, die verzögert, nach mehreren Tagen bis Wochen zum Tod führen können. Durch Dioxine können Hautschädigungen (Chlorakne), Störungen des Immunsystems, des Nervensystems, des Hormonhaushalts, der Reproduktionsfunktionen und der Enzymsysteme mit all ihren Folgen hervorgerufen werden. In Seveso hat sich nach der Dioxinkatastrophe das Geschlechterverhältnis bei den Geburten verschoben. Männer, die zum Zeitpunkt der Dioxinkatastrophe sehr jung waren, zeugten später mehr Mädchen.
Die Gefahren des Dioxins liegen darin, dass es im Körperfett gespeichert wird, sich dort anreichert und nur sehr langsam eliminiert wird. 2,3,7,8 TCDD ist von der Weltgesundheitsorganisation WHO im Februar 1997 als humankanzerogen (krebserzeugend für den Menschen) eingestuft worden.
(Quelle: Umwelt Bundesamt Deutschland)
Wenn Schwermetalle und PCB kontaminiertes Grubenwasser in die Schichten, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, gelangen, so entsteht hierdurch ein auch für kommende Generationen irreparabler Schaden. Hier sind insbesondere PCB, Blei, Cadmium oder Thallium zu nennen.
Konkret stellt sich dieses Risiko u.a. im Bereich der Gemeinde Kelmis im Ortsteil Hergenrath dar.
Es gibt dort u.a. zwei Trinkwassergewinnungsbrunnen . Ein Brunnen befindet sich in der Asteneter Straße, Hergenrath, neben der Trinkwasseraufbereitungsanlage Putzenwinkel. Der zweite im Bau befindliche Trinkwasserbrunnen befindet sich im Bereich der Eyneburg, Hergenrath (oder Emmaburg). Für den ersten Brunnen ist bereits eine Schutzzonenausweisung (https://www.bihu.eu/projekte/laufend/pumpstation-putzenwinkel/) erfolgt. Für den zweiten Standort an der Eyneburg ist noch keine Ausweisung der Trinkwasserschutzzone erfolgt. Die Firma Biske und Partner in D-Lohmar wurde beauftragt, diese Planung hierfür auszuarbeiten. Beide Standorte befinden sich in der Nähe von früheren Abbaugebieten aus der Zeit der Vieille Montagne.
Im Hammerweg entlang der Gueule/Göhl befindet sich ein restaurierter Stollen, der sich unmittelbar in der Nähe der Schutzzone II des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" befindet sowie der Oskarstollen, welcher sich in der Nähe der auszuweisenden Trinkwasserschutzzone II für den Standort an der Eyneburg befindet. Der Luisenstollen ist ebenso in dem vorgesehenen Antragsgebiet.
Durch diese Stollen ist dokumentiert, dass sich in diesen Gebieten geologische Schichten befinden, welche diejenigen Mineralien aufweisen, die von der Firma Walzinc Sprl gesucht werden. Durch effizientere moderne Abbaumethoden ist die Wiederaufnahme dieser Standorte als sehr wahrscheinlich zu betrachten, und hierfür würden in unmittelbarer Nähe zu Trinkwassergewinnungsbrunnen Erkundungsbohrungen zu erwarten sein.
Ähnlich stellt es sich für die Trinkwasserquelle am Casinoweiher in Kelmis dar.
Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Festlegung der Trinkwasserschutzzone II für den Brunnenstandort "Im Putzenwinkel" durch die S.P.G.E. (Wasserwirtschaftsbehörde) nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen wurde, dass wieder Bergbau betrieben werden könnte, obwohl nach wie vor die Genehmigung der Vieille Montagne vorliegt. Für den Fall, dass die Minentätigkeit wieder aufgenommen werden sollte, bedürfte es einer neuerlichen behördlichen Überprüfung durch die die zuständige Wasserwirtschaftsbehörde, ob die Trinkwasserqualität durch den geplanten Bergbau gefährdet sein könnte.
In dem geplanten Erkundungsgebiet befinden sich mehrere Arten von Schutzgebieten.
Hier sind insbesondere Natura 2000–Gebiete, KNEP-Gebiete (Kommunale Naturentwicklungsprojekte) und wie bereits erwähnt Wasserschutzgebiete zu nennen.
Die Europäische Union stellt für das Natura 2000-Netzwerk detailliertes Kartenmaterial zur Verfügung:
Diese Karte ist interaktiv auf der Webseite der Europäischen Union und kann straßengenau die Lage der Schutzgebiete anzeigen. Der Interessierte kann auswählen, nach welchen Schutzkriterien die Karte angezeigt werden soll (z.B. Vogelschutzgebiete).
http://natura2000.eea.europa.eu/#
Die Firma WalZinc sprl hat im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2017 in Plombières/Bleyberg eine Karte mit dem geplanten Bergbaugebiet vorgestellt. Wenn man diese Karte und die Karte des Natura 2000-Netzwerks der Europäischen Union übereinander legt, ist offensichtlich, dass das Gebiet, für welches die Bergbaukonzession beantragt werden soll, von Schutzgebieten durchzogen ist. Diese Schutzgebiete werden zum einen durch die Grundwasserabsenkung und zum anderen durch eine potentielle Grundwasserverseuchung gefährdet. Dies würde einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht der EU darstellen, da der Mitgliedstaat Belgien diese europäischen Rechtsnormen ratifiziert hat und in nationales Recht umgesetzt hat.
Diese Schutzgebiete sind ausgewiesen auf Basis der Flora Fauna und Habitat-Richtlinie der Europäischen Kommission (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) und auf folgender Webseite der EU zu sehen:
Artikel 6
( 2 ) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.
( 3 ) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern
eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.
(4) Ist trotz negativer Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art ein Plan oder Projekt durchzuführen und ist eine Alternativlösung nicht vorhanden, so ergreift der Mitgliedstaat alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist. Der Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über die von ihm ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen. Ist das betreffende Gebiet ein Gebiet, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art einschließt, so können nur Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt oder, nach Stellungnahme der Kommission, andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses geltend gemacht werden. Die Richtlinie stellt den Rahmen dar in welchem sich aus ökologischer Sicht das geplante Projekt betrachtet werden darf. In dem geplanten Erkundungsgebiet der Minengesellschaft befinden sich innerhalb der Natura 2000 Gebiete solche, die als prioritäre natürliche Lebensräume ausgewiesen sind und nur „Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt oder, nach Stellungnahme der Kommission, andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses geltend gemacht werden“ (FFH-Richtlinie 92/43/EWG). Dies ist nicht in
Übereinstimmung mit den wirtschaftlichen Zielen der Firma Walzinc, B-Wavre. Der europäische Rechtsrahmen gibt auch vor, wie mit dem Erhalt der wildlebenden Vogelarten verfahren werden darf. Dies wird in der Vogelschutzrichtlinie geregelt (2009/147/EG) :
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:de:PDF
Artikel 5
Unbeschadet der Artikel 7 und 9 erlassen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer allgemeinen Regelung zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten, insbesondere das Verbot
a) des absichtlichen Tötens oder Fangens, ungeachtet der angewandten Methode;
b) der absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern und der Entfernung von Nestern;
c) des Sammelns der Eier in der Natur und des Besitzes dieser Eier, auch in leerem Zustand;
d) ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt;
e) des Haltens von Vögeln der Arten, die nicht bejagt oder gefangen werden dürfen.
Es wird ausdrücklich untersagt, eine Beschädigung von Eiern herbeizuführen. Dies ist für das geplante Projekt relevant, da Bohrwasser aus Gesteinsschichten zu Tage gefördert wird, dass durch Schwermetalle belastet ist. Durch den Kontakt der Vögel mit diesem Wasser erfolgt möglicherweise eine Schädigung der Eier, wodurch der Bestand der Art gefährdet werden kann. Insbesondere gibt die Richtlinie vor, dass der Schutz der Arten über das ausgewiesene Schutzgebiet hinausgeht, da Vögel nicht ortsfest in ein Schutzgebiet einzugrenzen sind. Es bedarf qualifizierter universitärer Untersuchungen, welche kurzfristigen und insbesondere langfristigen Auswirkungen alle mit der geplanten Bergbautätigkeit zu erwartenden Tätigkeiten über und insbesondere unter der Erde auf diese Schutzgebiete haben können, da die Auswirkungen irreversibel sind. Hier sei beispielhaft auf die Auswirkungen auf unsere aquatischen Schutzgebiete im Bereich der Gueule/Göhl hingewiesen:
http://environnement.wallonie.be/legis/consnat/natura109.html
Im Falle der nicht ausreichenden Einhaltung dieser europäischen Vorgabe bedarf es der Überprüfung in einem ersten Schritt durch ein Beschwerdeverfahren gegen den Mitgliedsstaat Belgien bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union:
https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de
Im Falle der mangelnden Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben besteht auch die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof mit der Überprüfung anzurufen.
Auf dem ehemaligen Minengebiet der Vieille Montage ist heute zu einem großen Teil ein Naturreservat eingerichtet worden.
Das Unternehmen WalZinc Sprl ist im Jahr 2017 gegründet worden - und dies in Relation zu den anstehenden Investitionen mit einem sehr geringen Stammkapital. Die Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt zu dem Unternehmen steht hier als Download zur Verfügung:
Zwischenzeitlich wurde das Stammkapital auf 500.000 EUR erhöht, welches in Relation zu den anstehenden Investitionen eher als gering einzuordnen ist.
Auf Basis der Schritte 1 (Erkundungsuntersuchungen) und 2 (Erkundungsbohrungen) plant die Firma WalZinc Sprl, einen Antrag auf Erteilung einer Konzession zum Abbau der benannten Mineralien bei der Wallonischen Region zu stellen. Die eventuell erteilte Genehmigung wäre unbefristet. Die Altkonzession der Vieille Montagne ist bereits seit über 200 Jahren gültig.
Im Rahmen dieser Genehmigung bedarf es der Durchführung eines Öffentlichen Untersuchungsverfahrens, in welchem die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung ihre Bedenken innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich bei der zuständigen Behörde (hier: die Administration von Plombières/Bleyberg) hinterlegen können. Die Frist beginnt mit dem Datum, welches auf den ausgehangenen gelben Plakaten angegeben ist. Durch die Größe des Erschliessungsgebietes bedarf es der Aufstellung von vielen hundert gelben Plakattafeln. Ab diesem Zeitpunkt steht der Bevölkerung der gesamte Konzessionsantrag der Firma WalZinc Sprl in vollem Umfang zur Einsicht bei der Behörde zur Verfügung. Da im geplanten Konzessionsgebiet zwei verschiedene Amtssprachen existieren, bedarf es der Ausstellung des Antrages in Französisch und in Deutsch.
Die genehmigende Behörde ist nicht die betroffene Gemeinde, sondern die übergeordnete Wallonische Region/Region Wallonne.
In diesem Antrag sind alle relevanten Punkte sowie u. a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten aufzuführen.
Die Richtlinie kann unter dem nachstehend aufgeführten Link eingesehen werden:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0092&from=DE
Durch die in dem Gebiet befindlichen Schutzgebiete, wie z.B. aquatische Natura 2000-Gebiete, bedarf es des Nachweises, dass zu keinem Zeitpunkt des geplanten Projektes die Schutzziele gefährdet sind. Durch die Größe der Schutzgebiete sind Ausgleichsmaßnahmen in dem notwendigen Maße nicht möglich.
Für den Fall, dass der Firma WalZinc Sprl eine Konzession erteilt wird, ist es wahrscheinlich, dass die Firma diese selbst nicht nutzen wird, da sie lediglich als Projektentwickler fungiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die Firma WalZinc sprl die Konzession auch an einen ausländischen Interessenten verkauft.
Wenn die Konzession ausgeübt wird, kann dies zu folgenden Gefährdungen für Mensch und Natur führen:
Da in Belgien der Geschädigte die Beweislast trägt, kann der Minenbetreiber agieren und hat nur ein geringes Risiko, für entstandene Schäden (z.B. Bergschäden) in Haftung genommen werden zu können. Der geschädigte Eigentümer muss zweifelsfrei nachweisen, dass die Schäden an seiner Immobilie einzig und allein durch die Minentätigkeit verursacht worden sind. Hierzu muss der Eigentümer von ihm selbst in Auftrag gegebene Gutachten vorlegen können, die er selbst zu bezahlen hat und die in der Regel recht kostspielig sind.
Die Teufung könnte auch zu der Problematik führen, dass die Wasserversorgung der Gemeinden, die eigene Brunnen betreiben, durch die Grundwasserabsenkung vollständig zum Erliegen kommen könnte. Konkret bedeutet dies, dass die Gemeinde Plombières/Bleyberg hiervon nicht betroffen ist, da diese ihr Trinkwasser vollständig vom öffentlichen Wasserversorger der Wallonie bezieht. Die Gemeinde Kelmis/La Calamine kann sodann ihre Investitionen in die Brunnenstandorte Putzenwinkel und Eyneburg sowie Casinoweiher und Roter Pfuhl als Totalausfall ansehen kann, da kein förderbares Grundwasser in Trinkwasserqualität mehr zur Verfügung steht. Im vorliegende Fall ist dies besonders relevant, da die Teufung durch Gesteinsschichten erfolgt ist, in denen sich hochgiftige Erze wie Blei, Cadmium oder Thallium befinden.
Durch die Grenznähe zur Bundesrepublik Deutschland hat der Radius um den Teufungsbereich weitreichende Auswirkungen im Bereich der Stadt Aachen bzw. der StädteRegion und in dem Nachbarstaat Niederlande . Grenznah befinden sich verschiedene Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete, die zum Teil aquatische Lebensformen beheimaten. Ebenso sind die Quellbereiche der im Raum Aachen befindlichen Bäche, wie z.B. die Wurm, Johannisbach, Pau, Paunell, Kannegießerbach, Inde oder Rollefbach im grenznahen Bereich. Diese Bäche wären durch das Versiegen der Quellen in ihrer Existenz nachhaltig gefährdet.
Informationen sind hierzu unter dem folgenden Link zu finden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aachener_B%C3%A4che
Durch die große Anzahl an grenznahen Brunnen auf deutscher Seite ist die Entwicklung des Grundwassers zeitnah zu beurteilen.
Standsicherheit von Gebäuden
Angesichts der unerlässlichen Absenkung des Grundwassers, die Voraussetzung für das Betreiben einer Mine ist, stellen sich Fragen bzgl. der Gebäudesicherheit, und zwar zum einen bzgl. der Grundwasserabsenkung im allgemeinen und zum anderen bzgl. der speziellen historisch-geologischen Situation in der Region.
1. Problem der Grundwasserabsenkung
Die Absenkung des Grundwassers kann zu Gefügeveränderung im Erdreich führen. Diese Gefügeveränderung wirken sich zum einem nicht unwesentlichen Teil auf die Oberfläche aus. Hier ist die Standsicherheit der darüber befindlichen Bauwerke als gefährdet zu betrachten, da durch die Volumenminderung im Boden sowie durch die Entnahme des Grundwassers eine Absenkung des Bodens in unkoordinierter Weise in der Regel erfolgt. Dies führt zu nachhaltigen Rissen, Versetzungen bis zu Einstürzen von Gebäuden.
Bei größeren Absenkungen sind auch Rohrleitungen ( z.B. Gasleitungen, Wasserleitungen, Kanäle, Gaspipeline der Firma Fluxys, Kerosinpipeline der Nato oder Flughafenbetreiber) betroffen, welche je nach Art ein größeres Gefahrenpotential darstellen. Weiterhin sind der Betrieb der öffentlichen Bahnen (z.B. SNCB, Deutsche Bahn AG) möglicherweise gefährdet: Die Statik von Fundamenten von Brücken werden durch Grundwasserabsenkungen und den damit verbundenen Bodenabsenkungen gefährdet. Konkret besteht dieses Gefahrenpotential für die Hammerbrücke in Raeren und den Viadukt von Moresnet.
Weiterhin besteht möglicherweise die Gefahr, dass sich Bahntrassen absenken. Im Jahr 2018 hat sich das Unglück von Eschede (BRD) zum 20 mal gejährt. Damals war der Hochgeschwindigkeitszug ICE aufgrund einer Veränderung der Trasse als eine Unglücksursache entgleist. Es waren 101 Toter und 88 schwer Verletzte zu beklagen.
Konkret kann dies für die betroffene Bevölkerung bedeuten, dass sie Haus und Hof verlieren können.
Dieses Gefährdungspotential beschränkt sich nicht alleine auf die ins Auge gefassten Abbaugebiete. Durch den Teufungstrichter, welcher sich um die Grundwasserabsenkungsbereiche bildet, weitet sich die Gefahr der Schädigung um 10 bis 20 Km um die eigentliche Grundwasserabsenkungsbereiche aus und kann dort zu Schäden führen, welche wieder in der Problematik stehen, dass der Geschädigte beweisen muss, dass die Grundwasserabsenkung ursächlich dafür verantwortlich ist.
Die nachstehende Grafik verdeutlicht dies anschaulich:
Diese geografische Weitläufigkeit der Auswirkungen ist auch grenzübergreifend und kann zum Beispiel das Weltkulturerbe Aachener Dom nachhaltig in seiner Substanz schädigen, da im Bereich des Aachener Doms seit Jahrtausenden Bäche und Grundwasserleiter vorhanden sind, welche durch die Grundwasserabsenkung langsam versiegen und es zu den beschriebenen Erdabsenkungen im Fundament kommen kann, welches das Gebäude in seiner Substanz gefährdet. Konkret bedeutet dies, dass das Oktogon auf einem Felssockel sich befindet und dass das Chor außerhalb dieses Bereiches ist, wodurch es der Gefahr der Absenkung möglicherweise ausgesetzt sein kann. Diese Konstellation ist für das Rathaus von Aachen wesentlich brisanter, da dieses auf einer Gründung von Eichenpfählen ähnlich wie in Venedig worden ist. Eine Veränderung der Umgebungsfeuchtigkeit durch Grundwasserabsenkung birgt die Gefahr, dass deren Tragfähigkeit möglicherweise Schaden nehmen kann. Hierdurch wäre die gesamte Statik des Rathauses, welches bereits im 2. Weltkrieg gravierend geschädigt worden ist, in ihrer Substanz bedroht.
Eine weitere mögliche Konsequenz durch die großflächigen Grundwasserabsenkungen sind Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft.
Im geplanten Minenbereich liegt der Schwerpunkt der Landwirtschaft im Bereich der Milchwirtschaft. Die Voraussetzungen für Ackerbau, außer Mais sind durch die Gegebenheiten des Bodenaufbaus nicht rentabel.
Um die Problematik einordnen zu können, ist es notwendig, sich die Struktur eines landwirtschaftlichen Viehbetriebs anzuschauen. Die Betriebe halten Mich- und Fleischvieh
Der Landwirt hat die Notwendigkeit, dass er ausreichend Gras den Tieren in der Sommerzeit anbieten muss und parallel dazu während der Zeit von Mai bis Oktober Heu und Mais produziert, um dies den Tieren nachts und während der Stallzeit im Winter zur Verfügung stellen zu können. Hierfür werden in durchschnittlichen Jahren drei Schnitte Heu gefahren und einmal Mal geerntet. Durch die Absenkung des Grundwassers reißt der kapillare Grundwasseraufstieg ab, und die Böden sind nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt. Zu dieser Problematik gibt es aus den zurückliegenden Zeiten in den verschiedenen Bergbauregionen ausreichend fundiertes Material um einschätzen zu können welche Auswirkungen dies für die Landwirte dieser Region haben wird. Beispielhaft seien hier die Auswirkungen im Tagebau Rhein-Braun angeführt. Durch die Grundwasserabsenkung verloren die Landwirte im Bereich der Milchwirtschaft im Raum Erkelenz (D), Viersen (D), Dülken (D), Brüggen (D), Venlo (NL) die Grundlage wirtschaftlich den Betrieb zu führen, da deutlich mehr Futtermittel zugekauft werden mussten. Durch die in dieser Gegend vorherrschenden Lößboden haben viele Betriebe die Viehwirtschaft eingestellt und auf Rapsanbau umgestellt. Diese Option besteht für die Landwirte in Ostbelgien nicht, da die Böden nicht hierfür geeignet sind und die Betriebe höher liegen als am Niederrhein. Die klimatischen Unterschiede erlauben keine Umstellung auf andere Ertragsformen.
Dies stellt eine existenzielle Bedrohung für einen großen Teil der Landwirte dar.
In den meisten betroffenen Gemeinden existieren Altschächte und Stollen aus der Zeit der Tätigkeit der Vieille Montagne, welche unter den Ortschaften verlaufen. Durch die Grundwasserabsenkung werden diese Stollen und Schächte, die seit fast 100 Jahren unter Wasser stehen, trockengelegt und verlieren dadurch ihre Stabilität.
Der Aufbau der Stollen aus der Zeit des Abbaus durch die Vieille Montagne war dadurch charakterisiert, dass viele enge lange Stolle existierten, die entweder gar nicht statisch abgestützt waren oder durch Holzbalken bewährt waren. Wenn sich das Grundwasser absenkt ändert, verändern sich ebenso Volumen- und Druckverhältnisse in den Hohlräumen der Stollen und Schächte. Schlimmstenfalls ist ein Zusammenbruch einzelner Stollen und Schachtbereiche zu erwarten, welcher bis zur Oberfläche auswirkt, da sich die Stollen nur bis zu 120 m unter der Erdoberfläche befinden (Tagesbrüche).
Es ist mit Auswirkungen auf die dörfliche und städtische Bebauung zu rechnen, da Erdabsenkungen und Einbrüche Gebäude bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen können.
Wie bereits oben erläutert, liegt die Beweislast beim Immobilieneigentümer oder der Gemeinde, wenn Straßen wegsacken. Der Geschädigte muss nicht nur den Kausalzusammenhang mit der Bergwerkstätigkeit beweisen, sondern auch, dass der Altstollen nicht sowieso oder ohne weitere Einwirkung von außen eingestürzt wäre. Damit wäre der Konzessionsinhaber von Vieille Montagne haftbar. Diese Fragestellung stellt die meisten Immobilieneigentümer vor eine unlösbare Aufgabe, wodurch ihre Ansprüche ins Leere gehen und sie einen nachhaltigen Vermögensschaden erleiden.
Diese Problematik würde aktuell dadurch verschärft, dass im Falle der Wiederaufnahme der Bergbautätigkeit es zu weiteren Grundwasserabsenkungen kommt. In diesem Fall hat der Immobilieneigentümer den Beweis zu führen, welche Minengesellschaft für seinen vorliegenden Schaden zur Verantwortung zu ziehen ist. Er muss also exakt beweisen, ob der Anspruchsgegner der Konzessionsinhaber der Vieille Montagne ist oder aber der Inhaber der neu zu beantragenden Konzession. Diese Beweisführung ist per se unmöglich, so dass der Geschädigte leer ausgeht.
Die Technische Hochschule Georg Agricola, Hannover (D), durch das Institut für Nachbergbau „Institute of Post-Mining“ erforscht diese komplexe Problemstellung. Der Leser kann sich über die nachstehende Veröffentlichung informieren:
Die geologischen Proben der Probeohrungen lassen Rückschlüsse zu in welchen Bereichen und Tiefen die gesuchten Erze in einer Konzentration vorkommen, dass sich ein Abau wirtschaftlich im Detail darstellen lässt. Durch die vorliegenden Untersuchungsergebnisse von Prof. Pirard ist die grundsätzliche Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit des Abbaus bereits vor Jahren gefunden worden. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen Plombières in Belgien und Stolberg in Deutschland die größten Vorkommen an Blei und Zink von Europa zu finden sind. Laut Herrn Uni. Prof. Dr.-Ing. Hermann Wotrube der Universtiy Aachen für das Lehr- und Forschungsgebiet Aufbereitung mineralischer Rohstoffe (http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Kontakt-Anreise/Kontakt-RWTH-Aachen/~bdfr/Mitarbeiter-CAMPUS-/?gguid=0xF1D6E8D9CE85D51196710000F4B4937D&allou=1) ist ein Abbauvolumen von 500.000 t pro Jahr ist für das angedachte Erschließungsgebiet realistisch.
Die Analyseergebnisse der Proben aus den bis zu 2.000 Probebohrungen bilden die Grundlage für den eigentlichen Antrag, den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Konzession zum Abbau der gesuchten Erze. In diesem Antrag hat der Antragsteller im Detail darzulegen wo und wie tief in den nächsten Jahren Schächte errichtet werden sollen, wie die daran anschließenden Stollen in welcher Tiefe errichtet werden sollen. Die überirdische Infrastruktur ist darzulegen, wie zum Beispiel welcher Flächenbedarf für Abraumhalden oder Verarbeitungsstädten wo notwendig ist, welche Energie-Ressourcen für Strom, Wasser, Gas, Abwasser werden an welcher Stelle innerhalb des Beantragungsgebiets benötigt. Es ist eine Umweltverträgslichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Union dem Antrag beizufügen (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0092&qid=1511607877986&from=DE). Wie im oberen Teil der Ausführungen bereits dargelegt, durchziehen quer durch das Beantragungsgebiet Schutzgebiete der Europäischen Union in Form von Natura 2000 Gebieten das Areal. Es ist darzulegen wie sichergestellt ist, dass die Kriterien gemäß der Flora-Fauna und Habitatrichtlinie der Europäischen Union, sowie der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union für die das Gebiet jeweils unter Schutz gestellt wurde nicht nachhaltig geschädigt werden. Durch den großen flächenmäßigen Umfang der Schutzgebiete im Beantragungsgebiet ist die Variante der Aufgabe der Schutzgebiete und der Errichtung von Ausgleichgebiete nicht darstellbar. Diese Fragestellung ist besonders Relevant für die Gebiete, welche auf Basis von Wasser in den in diesen Gebieten lebenden Tieren betreffenden Gebieten. Eine Präzisierung und Verschärfung der Anforderungen hat der Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2007 erlassen, welches hier Anwendung finden kann, Der Europäische Gerichtshof hat am 24. November 2016 hierzu ein für ganz Europa bindendes Urteil erlassen an dem das Projekt gemessen werden muss. Ebenso fällt die Frage der Feinstaubbelastung in den Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, das durch die zu erwartende Feinstaubbelastung mit toxischen Feinstäuben eine nachhaltige Einschränkung der Lebensqualität für die dort lebenden Menschen und Tiere zu erwarten ist (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013D1386&qid=1511608148607&from=DE). Die Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 der Europäischen Union über Luftqualität und saubere Luft für Europa die Rahmenbedingungen für die Anforderung geschaffen. Auch hier greift wieder überstaatliches Recht in Form der Feinstaubverordnung der Europäischen Union (Richtlinie des Rates vom 21 . Juni 1989 zur Änderung der Richtlinie 80/779/EWG über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub). Der Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Zugang zu allen diesen umweltrelevanten Daten. Dies ist ebenso auf Basis der Richtlinie 2003/4/EWG vom 28.01.2003 der Europäischen Union über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt .
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Fragestellung, welche Lösungskonzepte der Antragsteller für Trinkwasserversorgung der Gemeinden anbieten kann, welche zurzeit auf Basis einer eigenständigen Trinkwassergewinnung die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen. Dabei ist nicht nur die Frage des quantitativen Ausgleichsrelevant, sondern auch die Qualität maßgeblich, da das abgepumpte Grundwasser des Minenbetriebs sicherlich nicht in den Nahrungsmittelkreislauf mit einbezogen werden kann.
Durch das angedachte Abbauverfahren mittels Robotmining, wie in dem Video veranschaulicht, in stark urbanisierten Gebieten, wird die Frage der Vibration und der Erschütterung zu klären sein, da durch regelmäßige großflächige Bohrungen und Sprengungen mit wesentlichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität der darüber lebenden Menschen zu rechnen ist. Hier bedarf es der Schaffung der Konformität mit den Erfordernissen der Vibrationsverordnung der Europäischen Union.
Alle und noch unzählige weitere Fragestellungen sind mit wissenschaftlich überprüfbaren Lösungsansätzen durch das konzessionsbeantragende Unternehmen in dem Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Minenkonzession darzulegen. Innerhalb dieses Verfahrens hat die Bevölkerung zum vierten Mal seit Beginn des Verfahrens die Möglichkeit ihre begründeten Einwände gegen das Vorhaben einzubringen. Auch in diesem Stand des Verfahrens kommt es in erster Linie an, dass die Bevölkerung sich großflächig dagegen ausspricht in Form von vielen Tausenden von Widersprüchen die in fristgerechter und formal richtiger Form bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Frist und Formgerecht bedeutet, dass innerhalb der vierwöchigen Frist der öffentlichen Bekanntmachung in Form der gelben Bekanntmachungsplakaten jede Person die dem Projekt widersprechen möchte eine eigene Eingabe macht, die die Adresse der widersprechenden Person beinhaltet, die Adresse der Behörde an die der Widerspruch gerichtet ist, ein Datum, den Bezug des Projektes, detaillierte Widerspruchsgründe und eine handgeschriebene Unterschrift der Person welche den Widerspruch einlegt. Sammeleinreichungen von mehreren Personen auf einem Widerspruch sind nicht formgerecht. Per Mail eingereichte Widersprüche entsprechen auch nicht den Formerfordernissen. Jede Person eines Haushalts die über 18 Jahre alt ist kann einen eigenständigen Widerspruch einreichen.
Es ist nicht notwendig, dass der Widersprechende innerhalb des geplanten Beantragungsgebiets seinen Wohnsitz hat. Es ist ausreichend, wenn er einen Wohnsitz innerhalb des Königreichs Belgiens besitzt und in seinem Widerspruch auf naturrelevante Punkte u.a. seinen Widerspruch begründet, da das Naturerbe in der Verfassung von Belgien verankert ist und eine Gefährdung eine nationale Fragestellung ist. Dies bedeutet, dass Personen aus z.B. Lüttich, Mons, Brüssel etc. ebenso Widersprüche einlegen können. Grundsätzlich sind Personen, welche außerhalb Belgien wohnen nicht widerspruchsberechigt, dies ist in der bestehenden Gesetzgebung nicht vorgesehen. Es gibt hier eine Ausnahme. Personen, welche zwar ihren Lebensmittelpunkt nicht in Belgien haben, sondern zum Beispiel in den Niederlanden leben, jedoch Grund- oder Landbesitz in Belgien im Beantragungsgebiet des Minenprojekts besitzen, haben eine Rechtsgrundlage Widerspruch gegen das Projekt einlegen zu können, für den Fall, dass sie eine Beeinträchtigung ihres Grund- oder Landbesitzes, z.B. durch Ertragsminderung in der Landwirtschaft wegen einer Grundwasserabsenkung befürchten, oder sie befürchten dass die Standsicherheit ihrer in ihrem Eigentum befindlichen Immobilien durch die unterirdischen Arbeiten gefährdet ist. Bei Erfüllung dieser Voraussetzung ist auch eine Widerspruchseinreichung von außerhalb von Belgien lebenden Personen zulässig. Durch die grenznahe Lage zu der Staatsgrenze zu den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland und die grenzübergreifenden Auswirkungen der Grundwasserabsenkung oder der herübergetragene Feinstäube ist die Frage gerichtlich beim Staatsrat in Belgien zu klären, inwieweit Personen aus der grenznahen Region im Ausland, wenn sie eine Beeinträchtigung begründet herleiten können, auch zu einer Einreichung in dem oben beschriebenen Verfahren berechtigt sein könnten. Diese Fragestellung kann z.B. am Anfang des Verfahrens bei dem Widerspruchsverfahren für die beantragten Probebohrungen auf den Weg gebracht werden um dann im wesentlichsten Schritt des Verfahrens, der Vergabe der unbefristeten Minenkonzession, Rechtsklarheit zu haben.
Auf dieser Webseite werden zu rechtzeitig in verschiedenen Sprachen Widerspruchsformularmuster angeboten um diese Download zu nutzen persönlich anzupassen und mit den persönlichen Daten zu füllen und die richte Behörde zu richten. Sinnvoll ist es sich auf der Kontaktseite dieser Webseite der BiHU sich registrieren zulassen um rechtzeitig informiert zu werden wann welcher Schritt innerhalb welcher Frist zu tun ist um die Erteilung der Minenkonzession zu erschweren. Wie bereits oben erwähnt, die Frist für die Einreichung der Widersprüche ist auf 4 Wochen nach Veröffentlichung begrenzt, so dass es einer langfristigen umfänglichen Vorbereitung bedarf die nicht früh genug beginnen kann.
Parallel zu der Einreichung der zahlreichen Widersprüche durch die Bevölkerung bedarf es der Erstellung von hochqualifizierten Gutachten, die fachlich die Antragsunterlagen auf ihre sachliche und juristische Richtigkeit bezüglich nationalem und europäischen Recht prüfen. Diese Gutachten sind ein wesentlicher Bestandteil des Widerstands gegen das Projekt, da es die Basis des Antrages in Frage stellen soll. Für die Beauftragung dieser hochqualifizierten Fachleute bedarf es der Sammlung von größeren Geldmittel in Form von Spenden, welche im Bereich um 100.000,00 € sind, um für die verschiedenen Fachrichtungen geeignete Fachleute beauftragen zu können. Diese Betrag erscheint sehr hoch, es ist jedoch zu bedenken, dass ein Staatsratsverfahren in einer Bausache, mit einem Gutachten als Anlage, bereits im Bereich von 10.000,00 € sich befindet. Hier sind jedoch drei Stufen (Antrag auf Sondierung, Antrag auf Probebohrungen, Antrag auf Minenkonzession) in welchen diese jeweilige Gutachten zu erstellen sind und juristische Vertretung notwendig ist. Weiterhin ist zu bedenken, dass parallel zu dem nationalen Verfahren die Frage der Konformität mit europäischem Recht zu klären ist, bei welchem wieder Gutachten und Fachjuristen zu beauftragen sind.
Diese Verfahren auf den verschiedenen nationalen und europäischen Ebenen dauern viele Jahre, teilweise Jahrzehnte und verschaffen der Bevölkerung das Zeitfenster weiter gegen das angedachte Projekt vorzugehen. Für einen Investor ist es nicht besonders lukrativ, wenn er absehen kann, dass das angestrebte Ziel des Abbau der Erze in ein bis zwei Jahrzehnten vielleicht erst erreicht werden könnte, da es in den Mühlen der Gerichte zermahlen wird.
Falls es doch zu einer Erteilung einer unbefristeten Konzession durch die belgische Bergbauhörde in Lüttich kommen sollte, so eröffnet sich ein weiteres Szenario an Möglichkeiten, die irreparablen Schädigungen der im Beantragungsgebiet lebenden Menschen, Tiere und Pflanzen führen kann.
Die Firma WalZinc Sprl, hat an dem öffentlichen Abend am 4. Oktober 2017 im Gemeindesaal in Polmbières die Mine in Lisheen im Süd-Osten von Irland als vergleichbare Mine benannt. Diese Mine liegt im Gegensatz zu dem hier angedachten Projekt in keiner stark besiedelten Gegend. Es ist eine rein landwirtschaftlich genutzte Gegend, welche sich dadurch auszeichnet, dass sie kleinteilige Parzellen besitzt, welche noch nicht durch Flurbereinigungsmaßnahmen in der Vergangenheit zusammengelegt wurden. Kleinere Ansiedlungen in Form von Dörfern oder gar einer Stadt sind mehrere Kilometer entfernt. Die Tektonik ist flach und es befindet sich kein größeres fließendes Gewässer im Bereich der Mine. Wie aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen über die Mine in Irland zu ersehen ist, wurde diese im Jahr 2014 durch die Fima Codante$ aufgegeben. Sie befindet sich zurzeit im Zyklus der Renaturierung, welches mehrere riesenhafte Flächen um die Mine betrifft. Ein künstlich angelegter flacher See von mehrere tausend Quadratmeter Größe, welcher als Absinkbecken für den Erzschlamm verwendet wurde ist dort vorhanden und bedarf des Rückbaus. Dies stellt eine nicht zu unterschätzende Aufgabe dar, da er über Jahre mit toxischem Schlamm gefüllt wurde. Am Rand dieses Sees erstrecken sich auf den Ufern getrocknete Schlammhügel, von welchen der Wind den toxischen Feinstaub in der Umgebung großflächig verteilt. Das Inventar der Mine steht im Netz zum Verkauf, so dass dort sehr Anschaulich zu sehen ist mit welchen Geräten angedacht ist bei und den Bergbau durchzuführen.
Für das bei uns angedachte Bergbaugebiet sind die Gegebenheiten in Irland vollständig unvergleichbar.
Hier besteht eine seit Jahrtausenden gewachsene dichte urbane Struktur mit Dörfern und Städten. Nach der Stilllegung des Bergbautätigkeit der Vieille Montage hat sich die Natur die Flächen zurückerobert und es sind hunderte Hektar an erhaltenswerten Schutzgebieten entstanden, welche durch die Europäische Union unter Schutz zu einem großen Teil auf Antrag von Belgien unter Schutz gestellt wurden. Mehrere fließende und größere stehende Gewässer befinden sich in diesem Gebiet, welche zum Teil auch Bestandteil der Schutzgebiete sind. Aus der Zeit der Vieille Montage besteht eine großflächige unterirdische Stollenstruktur unter vielen Dörfern des geplanten Beantragungsgebietes, die unter Dörfern und Straßen sich befinden.
Diese Rahmenbedingungen in unserer Gegend führen zu einer vollständig anderen Beurteilung der Möglichkeiten und Risiken wie in der angeführten Mine in Irland.
Der benötigte riesige überirdische Flächenbedarf für den geregelten Minenbetrieb kann nicht dargestellt werden. Die überirdische Bebauung ist deutlich gefährdet, auf Grund dessen, dass unter alten Stollen oder Schächten Bohrungen und Sprengungen regelmäßig erfolgen sollen. Die Standsicherheit der Altstrukturen von Stollen und Schächten ist hierauf nicht ausgelegt. Absenkungen der Oberfläche führen nicht, wie in Irland, zum Absinken einer Wiese oder Mauer die zur Wieseneinfassung dient, sondern zu unkalkulierbaren Bergschäden, die Häuser und Straßen unbenutzbar machen können und lebensgefährliche Situationen für die Bewohner entstehen lassen können. Die administrative Infrastruktur, wie zum Beispiel die Wasserversorgung oder die Betriebssicherheit der Gasleitungen in der Straße, können nicht dauerhaft sichergestellt werden. Die Einkommensgrundlagen für den Tourismus, welcher ein wesentlicher Faktor in den letzten 50 Jahren geworden ist, werden nicht aufrechterhalten werden können. Durch die dichte urbane Besiedlung im geplanten Minenbereich sind wesentliche Wertverluste von Immobilien und Grundstücken zu erwarten, die die Einkommensgrundlage oder Rücklage vieler Menschen ist.
Die Pläne der Firma WalZinc sprl, B-Wavre für eine Erkundung eines Minenprojektes sind aktuell nicht realisierbar.
Carlo Di Antonio, der wallonische Minister für Raumplanung und Umwelt, hat das von der Firma Walzinc sprl, Wavre beantragte Genehmigungsverfahren anuliert. Das Verfahren sollte zu einer Genehmigung für die Erkundung des Bodens in den Gemeinden Plombières, Kelmis, Aubel, Welkenraedt, Limbourg, Baelen, Eupen, Lontzen, Raeren zum Abbau von Blei und Zink, sowie seltenen Mineralien Thalium und Cadmium führen. Der Grund für die behördliche Ablehnung waren Formfehler im Antrag seitens der Firma WalZinc sprl.
Der am 11.01.2018 veranstaltete öffentliche Abend mit einer Podiumsdiskussion in der Patronage in Kelmis war mit über 500 Gästen mehr als gut besucht. wünschen.
Nach einer Fragerunde an die geladenen Experten hatten die Anwesenden die Möglichkeit Fragen zu stellen. Es war ein konstruktive Abend. Die Bevölkerung zeigte zu über 90%, dass sie das Projekt für Ostbelgien nicht.
Es konnten nicht alle Fragen des Publikums an diesem Abend beantwortet werden. Es besteht die Möglichkeit, offene Fragen an uns zu senden:
info@bihu.eu
Wir werden die Fragen via CSP Fraktion an die Experten weiterleiten und um Beantwortung bitten. Bei der Fragestellung bitte angeben, an wen die Frage weitergeleitet werden soll:
- Prof. Dr. Eric Pirard Geologe Universität Lüttich
- Geert Trappeniers, Vorstand der Firma WalZinc sprl B-Wavre
- Prof. Hans-Balder Havenith Geologe Universität Lüttich
- Renaud Baiwir, Vertreter der Wallonischen Region, Kabinett Carlo Di Antonio
- Luc Frank, Bürgermeisterkanidat Kelmis der CSP Fraktion
- Albert Stassen, Vorsitzender des Verkehrsvereins "Dreigrenzen"
- Dr. Michael Denneborg, Hydrogeologe, Aachen
- Pascal Arimont, Europaabgeordneter CSP Fraktion