14.10.2019
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft. Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat, vertreten durch Frau Dr. Friederike Vietoris, hat uns als Umweltschutzorganisation mit Schreiben vom 25. September 2019 darüber informiert, dass das Land NRW sich an die zuständige belgische Genehmigungsbehörde in Kürze wenden wird, mit der Bitte, dass die zuständigen Ministerien des Landes NRW bereits bei Eingang eines Antrages auf Genehmigung von Erkundungstätigkeiten frühzeitig die zuständigen Ministerien des Landes NRW beteiligen sollen, wenn das geplante vorhaben möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf das Land NRW haben kann.
Das Schreiben steht als Download hier zur Verfügung:
26.09.2019
Die Regierung der Wallonie hat ihre politische Erklärung veröffentlicht, welche Betätigungsfelder und Schwerpunkte in der Legislaturperiode von 2019 bis 2024 gesetzt werden sollen.
Die "Déclaration de Politique Wallonie 2019 - 2024" ist als Download angeboten:
24.09.2019
Der niederländische Wasserwirtschaftsverband RIWA veröffentlichte die Berichte über den Zustand des Rheins und der Maas für das Jahr 2018. Die Berichte sind als Download hier angeboten.
Diese Berichte sind wesentlich, da diese den Zustand der beiden wesentlichsten Flüsse der Niederlande dokumentieren vor der Einleitungen von Grubenwasser aus Bergbautätigkeiten in Ostbelgien. Diese Einleitungen könnten durch den Fluss Geule in die Maas gelangen und in Visè in den Hoheitsbereich der Niederlande fließen. Die Niederlande gewinnen durch die Filtration von ufernahen Grundwasser für ca. 7 Millionen Menschen im Bereich der Maas das Trinkwasser.
Die Niederlande haben größte Bedenken gegen das Bergbauvorhaben in Ostbelgien.
Link zu: Jahresbericht 2018 Der Rhein (Deutsch)
Link zu: Jahresbericht 2018 Die Maas (Niederländisch)
Link zu: Jahresbericht 2018 Die Maas (Französisch)
13.09.2019
Die Wallonie hat seit dem 13.09.2019 nach Herrn Carlo di Antonio eine neue Umweltministerium, Frau Céline Tellier. Sie war bisher leitend bei der wallonischen Umweltorganisation Inter-Environnement Wallonie tätig. Diese Organisation hat das Verfahren C-411/17 (siehe unten) vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Betriebsverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 erfolgreich geführt.
Mehr Informationen sind zu Frau Tellier hier hinterlegt: https://fr.wikipedia.org/wiki/C%C3%A9line_Tellier
Frau Ministerin Tellier wird maßgeblich an dem Gesetz für die Erschließung der Bodenschätze in der Wallonie in ihrer Amtszeit mitwirken.
29.07.2019
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte über den Antrag der belgischen Umweltorganisationen Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen zu entscheiden, dass das Gesetz über die Laufzeitverlängerungen der belgischen Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 nicht in Übereinstimmung mit Unionsrecht ist und die Betriebslaufzeitverlängerung illegal ist. Der Gerichtshof gab in fast allen Punkten dem Antrag statt. Es folgte damit im Wesentlichen dem Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokott. Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes zu dem Verfahren C-411/17 steht hier als Download zur Verfügung.
Dieses Urteil stellt einen Präzedenzfall für die Anwendung des europäischen Umweltrechts dar. Es bestätigt zum eine, dass die umweltrelevanten Auswirkungen eines Projektes vor der Schaffung von Fakten Berücksichtigung zu finden haben, zum anderen, dass bei der Gefahr von grenzübergreifenden Auswirkungen auf andere Mitgliedsstaaten diese das Recht haben eine grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es wird desweiteren dem Bürger vor der Schaffung von Fakten die Möglichkeit eingeräumt, seine Bedenken in das Verfahren einzubringen.
Dieses Urteil hat hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Kernkraftanlagen, sondern desweiteren wesentliche Auswirkungen auf das geplante Bergbauvorhaben in Ostbelgien. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, welches unten als Download zur Verfügung steht, weiterhin, dass im Fall des Vorhandenseins von europäischen Schutzgebieten des Natura-2000-Netzwerks die Anwendung des Öffentlichen Interesses, welches zur Schädigung eines solchen Gebiets führen könnte, hohe Anforderungen einzuhalten sind. Bei dem Vorhandensein von prioritären Lebensräumen und oder prioritären Arten sind Schädigungen dieser natürlichen Lebensraumtypen oder einer prioritären Art nur bei der Notwendigkeit der Abwendung einer tatsächlichen und schwerwiegenden Gefahr zulässig.
Konkret bedeutet dies für die Anwendung dieses Urteils auf das geplante Bergbauvorhaben Folgendes:
1. In dem Beantragungsgebiet für den geplanten Bergbau befinden sich mehrere hundert Hektar des Natura-2000-Netzwerks. Eine Deklassierung wegen öffentlichen Interesses ist nicht darstellbar, da der bisherige Bedarf von Belgien an den Metallen, welche zum Abbau angedacht sind (Blei, Zink, Cadmium, Thallium etc.) seit Jahrzehnten vom europäischen Binnenmarkt bzw. dem Weltmarkt bedient werden.
2. Innerhalb der Flächen des Natura-2000-Netzwerks sind viele prioritäre Arten oder prioritäre Lebensraumtypen ausgewiesen. Durch die Wiederaufnahme des Bergbaus wird in Belgien keine schwerwiegende Gefahr der Unterversorgung der obigen Metalle abgewendet, welche einzig durch die Wiederaufnahme des Bergbaus abgewendet werden könnte.
3. Die grenznahe Lage des Beantragungsgebiets für den geplanten Bergbau zu den europäischen Mitgliedsstaaten des Königreichs der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland führt zu der Notwendigkeit, dass durch die potentiellen grenzübergreifenden Auswirkungen, insbesondere im Bereich des Wassers, den genannten Anrainerstaaten das Recht zugesprochen wurde eigenständige Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellen zu lassen. Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben, welches eine frühzeitige Kontaktaufnahme seitens Belgiens mit den Anrainerstaaten voraussetzt.
4. Eine Klassifizierung des geplanten Bergbaus als eine Sache von zwingendem und überwiegenden öffentlichen Interesse, wie es im aktuellen Gesetzesentwurf für das Bergbaudekret von der Wallonie vorgesehen ist, ist nicht in Übereinstimmung mit diesem Urteil, da bei den geplanten Abbaumaterialien in keinem Fall eine Versorgungsunsicherheit von Belgien eintreten könnte.
Wir haben uns mit dem ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Fragestellung der Betriebslaufzeitverlängerung für die zwei belgischen Kernkaraftwerke Doel 1 und Doel 2 unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die geplante Gesetzgebung der Wallonie zur Regelung des Bergbaus vertieft beschäftigt und eine Zusammenfassung erstellt sowie die Auswirkungen auf diese angedachte Gesetzgebung betreffend de Bergbau herausgearbeitet.
Diese Zusammendfassung ist hier als Download angeboten:
3.07.2019
Der Rat der Stadt Aachen beschließt am 3.07.2019 einstimmig dem Antrag der Ratsherrin Frau Mara Lux : "Mögliches Risiko für Aachen durch geplanten Bergbau in Belgien" zuzustimmen. Die Verwaltung, vertreten durch den Fachbereich Umwelt wird beauftragt die Entwicklung des Vorhabens auf belgischer Seite zu beobachten und im Falle der Entwicklung von Tatbeständen, welche für die deutsche Seite Relevanz haben könnten, den Rat der Stadt Aachen zu informieren.
Der Ratsbeschluss steht hier als Download zur Verfügung:
03.05.2019
Der wallonische Minister für Umwelt, Raumplanung und Zonenplanung der Wallonie, Herr Carlo Di Antonio hatte ursprünglich vorgesehen in der am 24.05.2019 endenden Legislaturperiode das Gesetz zum Bergbau in der Wallonie zu verabschieden. In der abschließenden Parlamentssitzung am 3. Mai 2019 ist dieses Gesetz nicht verabschiedet worden. Die Wahlen zur belgischen Abgeordnetenkammer am 25. Mai 2019 werden neue Mehrheitsverhältnisse schaffen. Es ist zu beobachten wie die neue Regierung sich des Projektes der Wiederaufnahme des Bergbaus in der Wallonie annehmen wird.
03.04.2019
Der niederländisceh Wasserwirtschaftsverband RIWA wurde bereits im Frühjahr 2018 durch die BiHU V.o.G. darüber informiert, dass in der Wallonie konkret in Ostbelgien die Wiederaufnahme des Bergbaus für den Abbau von Blei, Zink, Cadmium, Thallium und weiteren Erzen angedacht ist und der wallonische Gesetzgeber, verreten durch das Umweltministerium von Herrn Carlo Di Antonio einen Gesetzesentwurf vorlegen wird, der dieses Vorhaben legislativ ermögliichen soll. Aus Sicht der Niederlande ist dies ein Unterfangen, welches von wesentlicher Bedeutung ist, da der Fluß Geule unmittelbar von diesem Vorhaben betroffen wäre und der Fluß Maas in Visé die Grenze von Belgien zu den Niederlanden übertritt. Hintergrund hierzu ist, dass die Niederande einen wesentlichen Teil ihres Trinkwassers aus dem Uferfiltrat von Maas und Rhein gewinnen . Es besteht zu befürchten, dass aus dem regulären Betrieb oder aus Störfällen, toxische Einträge in diese Flüsse durch das Bergbauvorhaben gelangen können, welche die Trinkwasserversorgung der Niederlande nachhaltig schädigen können.
Unmittelbar an die Staatsgrenze der Niederlande zu Belgien, grenzt das Gebiet an in welchem in Ostbelgien Bergbau angedacht ist. Dies betrifft den Bereich Sippenaeken. Auf nierderländischer Seite ist dort das Natura-2000-Gebiet Heuvelland (NL2003033 HR). DIeses 55 ha große Schutzgebiet ist zu einem wesentlichen Teil auf Grund aquatischer Schutzkriterien unter Schutz gestellt worden.
Gemäß dem internationalen Übereinkommen von ESPOO haben die Anrainerstaaten, in diesem Fall die Niederlande und die BRD, ein Recht, gemäß Art. 3 eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu lassen.
Die RIWA informierte den niederländische Umweltminister über dieses Vorhaben des Mitgliedsstaats Belgien und informierte desweiteren die niederländische Wasseraufsichtsbehörde Waterschap Limburg in Limburg.
Der Minister als auch die staatliche Wasseraufsichtsbehörde Waterschap Limburg wendeten sich Anfang April 2019 an den zuständigen wallonischen Umweltminister Carlo Di Antnonio mit der Maßgabe, dass aus niederländischer Sicht wesentliche Bedenken gegen dieses Vorhaben bestehen und einer Wiederaufnahme des Bergbaus nachhaltig wiedersprochen wird. Desweiteren bestehen die Niederlande auf Einhaltung der konvention von ESPOO.
Das Übereinkommen von ESPOO welches für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft gleichermaßen gilt ist hier nachlesbar:
Das Übereinkommen von ESPOO korrespondiert mit dem Übereinkommen von Aarhus, welches in die Verordnung 1367/2006/EG über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft mündete. Die Verordnung ist hier als Download angeboten:
Aktuell wird dies zum Beipiel angewendet in dem Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof gegen die Betriebsverlängerung der nuklearen Anlagen von Doel und Tihange in Belgien (EuGH: C-411/17).
Die Korrespondenz zwischen der staatlichen Wasseraufsichtsbehörde Waterschap Limburg der Niederlande und dem wallonischen Umweltminister ist hier einsehbar:
Zur Einordnung der Besorgnis der Niederlande wird an den Großbrand vom 01. November 1986 bei der Firma Sandoz (heute Noartis) bei Basel erinnert. Bei diesem Großbrand sind große Mengen toxischem Löschwassers in den Rhein geflossen und haben diesen rot gefärbt. Diese Einleitung in den Rhein führte zu einem großflächigen Absterben der Fischbestände im Rhein und zu wesentlichen Problemen in der Versorgung mit Trinkwasser in den Niederlanden. Weitere Informationen sind hier zu finden:
03.04.2019
Nach einemTreffen von Herrn Minister Carlo Di Antonio mit 8 von 9 der vom Bergbauvorhaben betroffenen Bürgermeistern in Namur hat der Minister den Dekretentwurf III ausarbeiten lassen für die gesetzliche Grundlage des Bergbaus in der Wallonie.
Dieser Dekretentwurf III ist als Download im Original sowie einer nicht zertifizierten deutschen Übersetzung hier als Download:
Der vorliegende Dekretentwurf ist nicht in Übereinstimmung mit dem Artikel 16 der belgischen Verfassung, welcher besagt:
"Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn zum Nutzen der Allgemeinheit, in den Fällen und in der Weise, die das Gesetz bestimmt, und gegen gerechte und vorherige Entschädigung."
Desweiteren ist der vorliegende Dekretentwurf nicht in Übereinstimmung mit dem Artikel 23 der belgischen Verfassung, welcher besagt:
"Jeder hat das Recht, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Zu diesem Zweck gewährleistet das Gesetz, das Dekret oder die in Artikel 134 erwähnte Regel unter Berücksichtigung der entsprechenden Verpflichtungen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und bestimmt die Bedingungen für ihre Ausübung. Diese Rechte umfassen insbesondere:
1. das Recht auf Arbeit und auf freie Wahl der Berufstätigkeit im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigungspolitik, die unter anderem darauf ausgerichtet ist, einen Beschäftigungsstand zu gewährleisten, der so stabil und hoch wie möglich ist, das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung sowie das Recht auf Information, Konsultation und kollektive Verhandlungen;
2. das Recht auf soziale Sicherheit, auf Gesundheitsschutz und auf sozialen, medizinischen und rechtlichen Beistand;
3. das Recht auf eine angemessene Wohnung;
4. das Recht auf den Schutz einer gesunden Umwelt;
5. das Recht auf kulturelle und soziale Entfaltung;
6. das Recht auf Familienleistungen."
20.03.2019
Mit dem Austritt einer liberalen Abgeordneten hat die Koalition MR-CDH im wallonischen Parlament ihre Mehrheit verloren.
Seit dem Wechsel der MR-Abgeordneten Patricia Potigny zur neuen Partei des MR-Abtrünnigen Alain Destexhe (Listes Destexhe) hat die MR-CDH-Koalition im Regionalparlament, die nur einen Sitz Überschuss hatte, keine Mehrheit mehr (37 von 75 Sitzen).
Quelle: Grenzecho, Eupen
15.03.2019
Der Umweltminister der Wallonie, Herr Carlo Di Antonio hat dem wallonischen Parlament in Namur einen Gesetzesentwurf zur veränderten Regelung der Wassergesetzgebung vorgelegt.
Dieser Gesetzesentwurf steht im Original und in nicht zertifizierter deutscher Übersetzung hier zur Verfügung:
22.01.2019
Der Ministerpräsident des Bundeslandes NRW der Bundesrepublik Deutschland Herr Armin Laschet wurde durch die BiHU V.o.G. darüber informiert, dass der Mitgliedsstaat Belgien im unmittelbaren grenzbereich zur Staatsgrenze in Aachen ein Großprojekt in Form der Wiederaufnahme von Bergbau plant. Wie aus dem beigefügten Schreiben des Ministerpräsidenten zu ersehen ist, hat die Landesregierung das Vorhaben wahrgenommen, die zuständigen Ministerien informiert und besteht auf Einhaltung des Übereinkommens von ESPOO, so wie die Niederlande dies auch fordern.
26.11.2018
Das Parlament der Wallonie hat einen Gesetzesentwurf in Form eines Dekretentwurfes erstellt um die gesetzliche Grundlage für den neu zu stellenden Antrag der Firma WalZinc S.p.r.l., B-Wavre zu schaffen. Das Gesetz soll bis zum März 2019 verabschiedet werden.
Dieser Entwurf steht hier als Download zur Verfügung:
28.02.2018
Das Parlament der Wallonie in Namur, Belgien, hat die Gesetzgebung über die Bodennutzung aktualisiert. Das Dekret steht als Download zur Verfügung: