29. August 2021
Im August 2015 war ein durch die BiHU VoG initiierter Ortstermin zusammen mit einem Vertreter der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union, der Forstverwaltung Malmedy DNF, dem Umweltbeauftragten der Gemeinde Kelmis und dem Vertreter der BiHU VoG erfolgt. Damals wurde einvernehmlich vereinbart, dass die Gemeindeverwaltung Kelmis das Analysebüro ISSeP, Lüttich mit der Überprüfung beauftragt. Es war DIOXIN in sehr geringen Mengen nachweisbar, welches als "Grundrauschen" eingeordnet wurde.
Der Bericht wird hier als Download angeboten:
Nichts ist so konstant wie die Veränderung!
Wie in dem links befindlichen Bild zu entnehmen ist, befindet sich die Probeentnahmestelle für die Dioxinüberprüfung der BiHU VoG an der Sohle der stillgelegten Deponie in einer Entfernung von weniger als 60 m zur Grenze des Trinkwasserschutzgebietes "Im Putzenwinkel" und etwa 50 m bis zum Bachlauf der Göhl.
Die Probenentnahmestelle befindet sich im Natura-2000-Gebiet BE33007: La vallée de la Gueule en amont de la Calamine (Kelmis) auf der Parzelle Gemeinde Kelmis / La Calamine Asteneter Bernhaag B47z der Gemarkung Hergenrath an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Raeren zu der Parzelle C179t. Die Probenentnahme erfolgte mit einem Pürckhauer-Bohrstock.
Der Bericht der Firma Eurofins Umwelt West belegt, dass der krebserregende Stoff: OCTACHLORODIBENZO-p-DIOXIN (OctaCDD) mit einer 3,9-fachen Grenzwertüberschreitung zum Referenzwert im Boden der Deponiesohle nachgewiesen wurde. Der Stoff HeptaCDD zählt ebenso zu den Dioxinen und liegt an der Grenzwertschwelle und wird als krebserregend eingeordnet.
Der Wert der Summe der Dioxine und dioxinähnlichen Stoffen, sowie Furanen wie der Wert für WHO(2005)-PCDD/F TEQ inkl. sowie der Wert für BG, I-TEQ (NATO/CCMS) inkl. BG und der Wert für 2,3,7,8-TetraCDF sind laut dem als Download angebotenen Prüfbericht ebenso an der Referenzgrenze vorhanden.
Der Analysebericht der Firma Eurofins Umwelt West steht hier als Download zur Verfügung:
Betrachtung der Situation unter dem Aspekt der Schädigung des
Natura-2000-Gebietes BE33007
Es handelt sich bei diesem Standort um eine ehemalige Deponie, welche bis in die 80ziger-Jahre von den Ortschaften Hergenrath und Hauset unter anderem als Industriemülldeponie verwendet wurde. Das Volumen der Deponie kann nur geschätzt werden, es handelt sich wahrscheinlich um mehr als 1.000 m³. Mit Beendigung der Nutzung der Deponie wurde diese mit Erdaushub ohne weitere Schutzmaßnahmen anzuwenden abgedeckt. Der Untergrund der stillgelegten Deponie besteht zum überwiegenden Teil aus einer Lehmschicht Das führt dazu, dass das durch Niederschlagswasser entstehende Sickerwasser im Oberflächenbereich am Fuß der Deponie austritt und in den Bach Göhl oberflächennah fließt. Die Fließrichtung der Göhl ist in Richtung Kelmis / La Calmine und somit in Richtung des Trinkwasserschutzgebietes IIb "Im Putzenwinkel".
Das Natura 2000-Gebiet BE33007 ist als schutzwürdig klassifiziert worden, weil dort u.a. mehrere aquatische Lebensraumtypen nachgewiesen wurden, welche gemäß der Richtlinie 92/43 /EWG des Rates vom 21 . Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen schützenswert sind. Durch die permanente toxische Kontamination des Erdreichs, mit als gefährlich einzuordnenden Stoffen in das Natura-2000-Gebiet, ist ein Verstoß gegen den Artenschutz, gemäß Artikel 6 Punkt 2 der obigen europäischen Richtlinie, gegeben:
( 2 ) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.
Diese Auffassung wird in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in dem aktuellen Verfahren C-559/19 vom 24. Juni 2021 bestätigt:
"[Der Mitgliedsstaat hat] gegen seine Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass es keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um die durch die [Einleitung von Dioxin kontaminierten Stoffen] verursachten erheblichen Störungen der im Schutzgebiet [...] gelegenen geschützten Lebensraumtypen zu vermeiden. (EuGH C-559/19 vom 24. Juni 2021)
Hier sind insbesondere nachstehend aufgeführte Arten zu benennen, welche von der Schädigung unmittelbar betroffen sind, da sie auf einen intakten aquatischen Lebensraum angewiesen sind und den Auswirkungen der toxischen Stoffe im Bachwasser der Göhl ausgesetzt sind:
- Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) EU-Code 1078
- Groppe (Cottus gobio Linnaeus), EU-Code 1163, FFH Anhang II, Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art)
Weiterhin liegt ein Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vor:
(4) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sich diese auf die Zielsetzungen dieses Artikels erheblich auswirken, in den Absätzen 1 und 2 genannten Schutzgebieten zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten bemühen sich ferner, auch außerhalb dieser Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden.
Hier sind insbesondere nachstehend aufgeführte Arten zu benennen, welche von der Schädigung unmittelbar betroffen sind, da diese auf eine intakten aquatischen Lebensraum angewiesen sind:
- Krickente (Anas crecca L.) EU-Code: A052
- Fischadler (Pandion haliaetus (L.)) EU-Code: A094
- Bekassine (Gallinago gallinago (L.)) EU-Code: A153
- Eisvogel (Alcedo atthis (Linnaeus, 1758)). EU-Code: A229, Annex 1 Vogelschutzrichtlinie, Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art)
Das eine Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes stattfindet, wurde bereits im Jahr 2006 durch Untersuchungen der University Aachen RWTH Lehrstuhl
Institute for Environmental Research, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Biolg. Toni Ratte in einer vor Ort durchgeführten Untersuchung belegt. Das in den Bachlauf der Göhl eindringende Sickerwasser hat zu einer sehr wesentlichen Veränderung des pH-Wertes und der Leitfähigkeit geführt, welches belegt, dass eine Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes BE33007 nachgewiesen ist.
Der Bericht von Herrn Prof. Dr. Biolg. T. Ratte aus dem Jahr 2006 wird hier als Download angeboten:
Betrachtung der Situation unter dem Aspekt der möglichen Beeinträchtigung der
Trinkwasserschutzzone "Im Putzenwinkel", Hergenrath, Gemeinde Kelmis / La Calamine
Die Trinkwasserschutzzone IIb für den Trinkwasserbrunnen "Im Putzenwinkel" (Präventivzone für Wasserentnahmen, 43/2/1/006) ist unmittelbar bei der hier untersuchten stillgelegten Deponie.
Die stillgelegte Deponie wurde laut den Anwohnern von Hergenrath in der aktiven Zeit der Deponie von den Ortschaften Hergenrath und Hauset für alle anfallenden Abfälle verwendet. Dies umfasste auch PVC-Abfälle und andere Abfälle aus den fertigenden Gewerben. Zur Reduzierung des Volumens der Deponie wurde in unregelmäßigen Abständen die Deponie mit Altöl übergossen um mittels thermischer Entsorgung eine längere Nutzbarkeit der Deponie zu erreichen. Wir erhielten Schilderungen, dass die Deponie über Monate mit Schwelbränden brannte.
Diese Schilderungen erklären, weshalb in den im Juli 2021 genommenen Proben Stoffe nachgewiesen worden sind, welche eingeordnet werden in die Gruppe der Dioxine und Furane. Die Temperatur der damals stattfindenden thermischen oberflächlichen Entsorgung bis maximal 900 °C waren nicht ausreichend um die vollständige Umwandlung in Kohlendioxid und Wasser zu gewährleisten.
Das Schreiben der BiHU VoG an die Gemeinde Kelmis vom 5. September 2021,in welchem die Gemeinde und insbesondere der Bürgermeister gebeten wird sich ihrer gesetzlichen Verantwortung des Schutzes der Bevölkerung anzunehmen, ist hier als Download angeboten:
Die Agr´Eau ist eine Abteilung der Société Publique de Gestion de l'Eau (SPGE)
In der Veröffentlichung der SPGE "Worauf ist bei Grundwasser zu achten?" wird durch die Abteilung Agr´eau der SPGE präzise informiert welche Risiken bestehen und worauf zu achten ist.
"Der Schutz der Wasserentnahmen wird auf der Grundlage der Durchflussgeschwindigkeit des Grundwassers bis zur Entnahmestelle geregelt. Somit werden je nach Beschaffenheit der Grundwasserleiter (Sandstein, Kreide, Schiefer, usw.) um eine Wasserentnahme herum schrittweise drei Perimeter festgelegt. Eine Messung der Übertragungszeit vom Grundwasser bis zum Bau ermöglicht es, verschiedene Zonen (gemessene Zonen) abzugrenzen. Wenn es keine Studie gibt, werden die Zonen pauschal festgelegt." (Agr´eau-SPGE)
Dies Graphik in der Abbildung links erläutert dies.
Unter nahegelegene Präventivzone für Wasserfassungen (oder Zone IIb) ist das Gebiet innerhalb dem einer vom Grundwasser transportierte Verschmutzung die Wasserfassung in weniger als 50 Tagen erreichen könnte, welche hier einen Teil der stillgelegten Deponie beinhaltet.
Übersichtskarte über die der BiHU VoG bekannten größeren Altlasten im Bereich Hergenrath
Die linksseitig aufgeführte Karte dokumentiert, dass im Bereich von Hergenrath und insbesondere im Bereich der Trinkwasserschutzzone IIb des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" mehrere Altlasten existieren und teilweise auch durch die BiHU VoG präzise dokumentiert sind, welche die Qualität unseres Trinkwassers potentiell gefährden können.
Die unter Punkt 4 aufgeführte Altlast wird auf dieser Webseite unter dem Punkt:
Nachweis von krebserregenden Schwermetallen (Blei und Arsen) und polychlorierte Biphenyle (PCB) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffen (PAR) auf dem Kinder- und Jugendspielplatz im Hochheid in Hergenrath und Antrag der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH für ein Lager mit Büros im Hochheid auf einem kontaminierten Baugrund"
dokumentiert.
Die unter Punkt 5 aufgeführte Altlast wurde uns mitgeteilt aber bisher nicht durch die BiHU VoG untersucht, so dass wir zu dem Potential keine Aussage machen können.
Die unter Punkt 6 aufgeführte Altlast wird auf dieser Webseite unter dem Punkt:
"Kalilaugeinleitung in Natura 2000 Gebiet der Geule" dokumentiert.
Wie die Übersichtskarte zeigt, bestehen einige nicht als unbedeutend einzuordnende Altlasten im Bereich der Trinkwasserschutzzone IIb des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel".
Das Gefährdungspotential ist teilweise sehr erheblich!
Die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calmine hat auf Anfrage uns freundlicherweise mehrere Analysen des Brunnenrohwassers des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" zur Verfügung gestellt.
Bisher hat es auf Basis dieser Unterlagen den Anschein, das von den aufgeführten Altlastflächen es zu keiner Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser, welches aus dem Trinkwasserbrunnen "Im Putzenwinkel" gewonnen wird, geführt hat.
Dies ist aber keine statische Aussage, sondern es bedarf der kontinuierlichen Überwachung der bekannten Altlastflächen um frühzeitig bei einer negativen Entwicklung intervenieren zu können.
Die Komplettauswertung vom 27. April 2021 des Brunnenrohwassers des Brunnens "Im Putzenwinkel" ist hier als Download angeboten:
Durch die im Jahr 2015 durchgeführten Untersuchungen im Auftrag der Gemeinde Kelmis / La Calamine mit dem Nachweis von Dioxinen im Konzentrationsbereich von "Grundrauschen" und den jetzt nachgewiesenen gesundheitsschädlichen toxischen Werten, welche teilweise um das mehrfache den Referenzwert überschritten haben, ist Folgendes belegt:
1. Eine stillgelegte Deponie stellt keinen statischen Zustand dar.
2. Es bedarf eines regelmäßigen umfangreichen Monitorings dieser Altlastfläche um zeitnah auf Veränderungen reagieren zu können.
2.1 Es ist zu prüfen inwiefern der Austritt von toxischen Stoffen sich verändert hat.
2.1.1 Es ist zu prüfen ob eine Belastung des Einzugstrichters des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" durch Sickerwasserfahnen geschieht.
2.1.2 Es ist zu überprüfen ob durch die Einsickerung von kontaminiertem Deponiewasser in den Bach Göhl eine Belastung des Trinkwasserschutzgebietes über den gesamten Bereich des Baches Göhl im Trinkwasserschutzgebiet IIb erfolgt.
3. Es bedarf der regelmäßigen rechtlichen Einordnung der Deponie, da die Umgebungsfaktoren der Änderung unterliegen.
3.1 Zwischenzeitlich wurde am 23. Oktober 2015 der Erlass über die Festlegung der Trinkwasserschutzzone IIb "Im Putzenwinkel" im Moniteur Belge veröffentlicht (Arrêté ministériel relatif à l'établissement de la zone de prévention éloignée de l'ouvrage de prise d'eau souterraine dénommé "Im Putzenwinkel" sis sur le territoire de la commune de la Calamine (M.B. 23.10.2015)).
3.2 Zwischenzeitlich wurde das Natura-2000-Gebiet BE33007: La vallée de la Gueule en amont de la Calamine (Kelmis) ist das Datum der Annahme der Benennungsanordnung der Forstverwaltung Malmedy (DNF) am 14. April 2016 veröffentlicht.
3.3 Die nationale Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 der Europäischen Kommission vom 2. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln ist zu berücksichtigen, da Wasser ein Lebensmittel ist.
Diese Veränderung der geologischen Verhältnisse und des Rechtsrahmens bedarf der regelmäßigen engmaschigen behördlichen Überwachung, um den Schutz des Menschen und der Natur dauerhaft sicherzustellen.
Es ist zu prüfen inwieweit diese permanent stattfindende toxische Kontamination mit Dioxinen und Furanen, sowie Schwermetallen in das Trinkwasserschutzgebiet IIb "Im Putzenwinkel", sowie eine toxische Belastung des Natura-2000-Gebietes BE33007 einen vollständigen Rückbau mit fachgerechter Entsorgung der Deponien begründet.
Als oberste Priorität für alle zu ergreifenden Maßnahmen ist der Artikel 23 der belgischen Verfassung als Prämisse zu Grunde zu legen:
Jeder hat das Recht, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Zu diesem Zweck gewährleistet das Gesetz, das Dekret oder die in Artikel 134 erwähnte Regel unter Berücksichtigung der entsprechenden Verpflichtungen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und bestimmt die Bedingungen für ihre Ausübung.
Diese Rechte umfassen insbesondere:
1. das Recht auf Arbeit und auf freie Wahl der Berufstätigkeit im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigungspolitik, die unter anderem darauf ausgerichtet ist, einen Beschäftigungsstand zu gewährleisten, der so stabil und hoch wie möglich ist, das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung sowie das Recht auf Information, Konsultation und kollektive Verhandlungen;
2. das Recht auf soziale Sicherheit, auf Gesundheitsschutz und auf sozialen, medizinischen und rechtlichen Beistand;
3. das Recht auf eine angemessene Wohnung;
4. das Recht auf den Schutz einer gesunden Umwelt;
5. das Recht auf kulturelle und soziale Entfaltung.
6. das Recht auf Familienleistungen
20. September 2015
Mitglieder der Bürgerinitiative Hergenrath Umwelt BiHU haben bei Wanderungen durch unsere schöne Natur entlang der Geule wahrgenommen, dass unterhalb der stillgelegten Kalkbrennöfen im Bereich der Hammerbrücke auf der Hauseter Seite, Flüssigkeiten aus dem Boden austreten, die eine Zerstörung der dort wachsenden Vegetation zur Folge haben.
Bei Recherchen stellte sich heraus, das es sich bei dem Gelände unterhalb der stillgelegten, unter Denkmalschutz stehenden, Kalkbrennöfen um eine Haus- und Industriemülldeponie handelt, welche bis Ende der 80-Jahre durch mehrere Gemeinden genutzt wurde.
Während des Betriebs der Deponie wurden zur Verringerung des Volumens der Deponie große Mengen Altöl über den Müll ausgegossen und entzündet. Durch die Verbrennung von PVC und Altöl bei niedrigen Temperaturen entstehen Dioxine und Furane, welche mit zu den giftigsten Stoffen zählen, die wir in unsere Umwelt einbringen können.
Diese offene Verbrennung der Abfälle hat über viele viele Jahre stattgefunden. Die ehemalige Deponie liegt auch unmittelbar neben dem Bach Geule, der sich im Natura-2000-Gebiet befindet.
Mitglieder der Bürgerinitiative BiHU haben sich im Jahr 2003 mit der Bitte der Überprüfung der Sickerwässer auf toxische Stoffe an die Gemeinde Kelmis gewendet.
Die Notwendigkeit der Untersuchung wurde nicht gesehen. Trotz langjährigem Nachfragen wurden keine geeigneten Untersuchungen beauftragt. Durch BiHU-Mitglieder in Auftrag gegebene Voruntersuchungen im Jahr 2006 bei der Firma GEOTAIX Umwelttechnologie GmbH, Würselen, welche der Behörde vorgelegt wurden und eines durch Mitglieder der BiHU bei der RWTH Aachen, Institut Bio 5, Herr Prof. Dr. Toni Ratte in Auftrag gegebenen Universitätsgutachtens, wurden keine tiefer gehenden Analysen der Sickerwässer durch die Behörde durchgeführt.
Im Jahr 2015 hat sich ein Mitglied der Bürgerinitiative Hergenrath BiHU an die Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, gewendet mit der Bitte zu überprüfen, inwieweit ein Verstoß gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht vorliegt und eine Gefährdung unserer Gesundheit besteht. Die Europäische Union, hat daraufhin einen Ortstermin angeregt, bei welchem Vertreter der Wallonischen Region Forstdirektion, der Gemeinde Kelmis, der Europäischen Union Generaldirektion Umwelt und ein Vertreter der Bürgerinitiative Hergenrath Umwelt BiHU vor Ort waren und im Einvernehmen vereinbart wurde, daß Sickerwasser durch ein zertifiziertes Analyselabor untersuchen zu lassen. Dies geschah auch kurzfristig nach dem Treffen.
Das Ergebnis der Untersuchung des ISSeP, Institut scientifique de servive public, Liège wurde durch die Gemeinde Kelmis im Jahr 2015 bekannt gegeben. Es besteht ein Grundrauschen an Dioxinen und Furanen, welches aber in so geringen Mengen ist, dass es unterhalb der Grenzwerte der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ist und so kein Handlungsbedarf besteht. Das bedeutet aber auch, dass die Dioxine und Furane in den zurückliegenden Jahren durch Niederschlagswasser ausgeschwemmt worden sind und in die unterhalb verlaufende Geule eingemündet sind.
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf.
Das Schreiben der Gemeinde vom 13. August 2015 mit dem Analysebericht kann hier herunterladen werden.