10. August 2023
Die Gemeinde Kelmis hat dem Antrag der Firma AT Management Pro, Kelmis, für den Straßenbau und die Bebauung des Völkersberges in Hergenrath mit 29 Losen am 1. Juni 2023 laut Genehmigungserteilung zugestimmt.
28. Oktober 2022
Am 28. Oktober wurde durch die Gemeindeverwaltung Kelmis ein Antrag auf Genehmigung eines Verstädterungsantrages zwecks Errichtung von 29 Bauparzellen und einer Straßenanbindung an das öffentliche Straßennetz im Bereich der Bahnhofstrasse in Hergenrath veröffentlicht.
Das beantragende Unternehmen ist die AT Managment Pro srl, Lütticher Straße 275, B-4721 Neu Moresnet (Kelmis / La Calamine). Laut Auskunft der IHK Eupen ist dieses Unternehmen als Unternehmensberatung eingetragen worden und am 11. September 2020 gegründet geworden ( https://www.ihk-eupen.be/de/02_info/infos2012/01_gruendungen.pdf ).
Es wurde am Tag der Veröffentlichung ein Antrag auf Überlassung einer Aktenkopie des Dossiers bei der Gemeindeverwaltung Kelmis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen von 30 Tagen gestellt.
Der Antragsteller ist das Unternehmen AT MANAGEMENT PRO mit Sitz in Kelmis, Lütticher Strasse 275 A. Die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer sind folgende Personen:
BAUENS Angèle,
Rue de Liège 275/A, 4721 Neu-Moresnet BELGIQUE
Début de mandat: 27-08-2020
BECKERS Rita,
Kinkebahn 98, 4731 Eynatten BELGIQUE
Début de mandat: 27-08-2020
Die Daten sind hier als Download angeboten.
Artenschutz mit Pufferzonenausweisung für die prioritäre Art der Haselmaus
In der links dargelegten Darstellung ist zu sehen in welchen Bereichen des Völkersbergs die unter europäischem Schutz stehende prioritäre Art der Haselmaus nachgewiesen wurde.
Zum Schutz dieser Art bedarf es gemäß dem Département de la Nature et des Forets (DNF), Namur und der Universität Lüttich Abteilung Unité de génétique de la conservation der Ausweisung einer Pufferzone zur geplanten urbanen Bebauung. Dieser Pufferzone hat eine Breite von ca. 15 m zwischen dem Habitat und dem human genutzten Bereich aufzuweisen. Grund für diese Pufferzone ist, den zivilisatorischen Druck auf diese Art zu mindern.
Die hier zu Grunde liegende Vorgabe zur Handhabung des Grenzbereichs zwischen einem Habitat der Haselmaus und dem human genutzten Bereich wird hier als Download angeboten:
Schutz des Nahrungshabitats gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie
Südlich des beantragten Verstädterungsgebietes befindet sich ein Teil des Natura 2000-Gebietes BE33006, in welchem mehrere unter europäischem Schutz stehende Vogelarten nachgewiesen sind we zum Beispiel:
- Uhu (Bubo Bubo), EU-Code: A215
- Rotmilan (Milvus milvus), EU-Code: A074
- Zwergfeldermaus (Pipistrellus pipstrellus), EU-Code: 1309
- Baumfalke (Falco subboteo), EU-Code: A099
Diese Arten verwenden die an das Natura 2000-Gebiet angrenzende Fläche, welche beantragt wurde zu verstädtern, als Nahrungshabitat. In dem vorliegenden Verstädterungsantrag ist keine Ausgleichsmaßnahme dargelegt, welche die Minderung des Nahrungshabitats kompensieren würde. Eine Populationserhöhung der diesen Spezies dienenden Kleinnagern, wie zum Beispiel Mäusen, ist auf den angrenzenden verbleibenden Grünflächen nicht möglich, so dass es sich um eine effektive Minderung des Nahrungsangebots für diese Arten handelt.
Das hier anzuwendende Gemeinschaftsrecht ist die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG gemäß:
Artikel 3
(1) Die Mitgliedstaaten treffen unter Berücksichtigung der in Artikel 2 genannten Erfordernisse die erforderlichen Maßnahmen, um für alle unter Artikel 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen.
(2) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
a) Einrichtung von Schutzgebieten;
b) Pflege und ökologisch richtige Gestaltung der Lebensräume in und außerhalb von Schutzgebieten;
c) Wiederherstellung zerstörter Lebensstätten;
Die Bauunternehmer Herr Gerd Steffens, der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Hergenrath und der Unternehmer Pascal Kessels und Angelo Schweitzer des Bauunternehmens KS Bau PGmbH gegründeten das und Unternehmen P.A. Immo und Immo HK, Rue de la Foulerie. 27, Bleyberg (Plombière) beabsichtigten seit mehr langem mit mehreren Versuchen eine Genehmigung für eine Verstädterung der über 20.000 m² großen Fläche im Ortsteil Hergenrath in der Gemeinde Kelmis / La Calamine in Belgien zu erlangen.
Der Service public de Wallonie, Diréction Général Operationelle, Namur hat durch den Natura 2000-Beauftragten der DNF Malmedy, Herrn Stefan Benker den Hauptgraduierten der Forstdirektion Malmedy, Herrn Michael Pankert einen Feststellungsbericht für geschützte Arten im November 2020 erstellen lassen.
Ergebnis dieses Berichtes ist die Empfehlung der der Wiederinstandsetzung des im Mai 2020 durch die oben aufgeführten Bauunternehmer Herrn Gerd Steffens und Herrn Pascal Kessels, nebst Gehilfen wesentlich geschädigten ca. 3.500 m² großen Lebensraumfläche der Haselmaus im Völkersberg in Hergenrath:
" Um den Lebensraum der Haselmaus in einem guten Erhaltungszustand zu bewahren und somit den Verbleib der Art vor Ort zu garantieren, schlagen wir eine Wiederinstandsetzung vor"
Der Auszug aus der Akte ist als Download hier angeboten:
Der Öffentliche Dienst der Wallonie, Abteilung Natur und Forsten, Malmedy, vertreten durch Herrn Forstdirektor Leo Schlembach, setzte die Geschäftsführer des Unternehmens IMMO HK, Rue de la Foulerie, 27, Bleyberg (Plombière) mittels Einschreiben am 25. November 2020 darüber in Kenntnis, dass in der durch die oben genannten Personen G. Steffens und P. Kessels nicht nur eine Verletzung gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Artikels 2bis, §2 des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über den Erhalt der Natur vorliegt, sondern auch darauf hingewiesen wird:
"Zudem weisen wir auch darauf hin, dass diese Gehölzstrukturen ebenfalls einen Lebensraum für zahlreiche einheimische Wildvögle darstellen, die ebenfalls, gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über den Erhalt der Natur unter Schutz stehen. Eine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung dieser Strukturen würde gleichzeitig auch einen Verstoß gegen diesen Artikel darstellen."
[...]
"Demzufolge stellt jegliche Handlung, die zur Vernichtung dieser Art [Haselmaus] oder zur Verschlechterung eines oder mehrerer ihrer Lebensräume führt (u.a. Entfernung oder starker Rückschnitt der Haselnusshecke, Rodung und/oder Fräsen von Dicklicht und Gehölzstrukturen, Umwandlung in Acker- oder Weideland usw.) einen Verstoß gegen dieses Gesetz dar.
Sollten wir also derartige Verstöße auf ihren Parzellen feststellen, wären wir verpflichtet, Strafprotokoll zu ihren Lasten zu erstellen und der Staatsanwaltschaft Eupen und dem sanktionierenden Beamten in Lüttich zur Strafverfolgung zu übermitteln."
Ungeachtet des Schreibens der Forstdirektion Malmedy vom 25.11.2020, welches per Einschreiben zugestellt wurde, sah sich Gerd Steffens zusammen mit einen Subunternehmer genötigt am 1. März 2021 die Strafandrohungen der Forstdirektion Malmedy vollständig zu ignorieren und einen starken Rückschnitt der Haselnusshecke und Dicklicht in den Gehölzstrukturen persönlich vorzunehmen. Dieser Rückschnitt ging über die normale Heckenpflege weit hinaus, da fototechnisch dokumentiert wurde, dass mit der an dem Traktor befindlichen Fräse auch horizontal dicht über dem Boden auf beiden Seiten der Hecke Fräsarbeiten durchgeführt wurden.
Der Sachverhalt wurde dem Fachanwalt für Umweltrecht, Herrn Alain Lebrain, Liège übermittelt, mit der Maßgabe, dies zur Anzeige zu bringen.
Für einen Heckenschnitt besteht keinerlei Notwendigkeit mit einem für Heckenschnitt vorgesehenen Gerät so tief in den Boden zu fräsen, dass dieser aufgewühlt wird. Aus unserer Sicht kann dafür nur die Motivation bestehen, nachhaltig den Lebensraum der vom Aussterben bedrohten Tierart der Haselmaus zu zerstören. Die Hecke wurde soweit beschnitten, dass diese so licht wurde, dass alle dort lebenden Tiere durch den Sog der Maschine getötet wurden oder sich auf den Boden flüchteten, welche dann zu beiden Seiten der Hecke auch horizontal gefräst wurde wie die Bilder dokumentieren.
Am 1. September 2021 wurde per Einschreiben durch die sanktionierende Beamtin des Sevice public de Wallonie, Fonctionnaire sanctionnatrice déléguée - Attachée, agriculture ressources naturelles environnement, Département de la Ploice et des Contrôles, Liège, Frau Sylvie Hilgers die Entscheidung in der Akte "Haselmaus" zur Widerinstandsetzung der durch die Personen geschädigten Lebensraumfläche der vom aussterben bedrohten Tierart der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) mitgeteilt.
Zitat:
" Sehr geehrter Herr Benker,
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich eine Entscheidung in der Akte "Haselmaus" getroffen habe. Der Entscheid wurde den Zuwiderhandelnden heute per Einschreiben zugeschickt.
Ich werde Ihnen eine Kopie per Post zukommen lassen und bitte Sie, zu gegebener Zeit, zu überprüfen, ob die Wiederinstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Gegebenfalls sollte bei nicht Einhaltung ein neues Protokoll verfasst werden. [...]"
Diese Art steht nicht nur unter nationalem Schutz, sondern ist im Annex II der europäischen Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21 . Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen unter dem EU-Code: 1341 europaweit geschützt.
Die BiHU VoG wendete sich mit dem Schreiben vom 25. Juli 2020 an die Frau Ministerin Céline Tellier, Umweltministerin der Wallonie. In diesem Schreiben legte die BiHU VoG der Ministerin dar, dass eine Schädigung eines prioritären Habitats der europäisch geschützten Tierart der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) erfolgt war.
Es wurde in diesem Schreiben ein Rekonstruktionsvorschlag der Ministerin unterbreitet, welcher hier linksseitig dargestellt ist.
Im Folgenden wurde durch die BiHU VoG ein detailliertes Rekonstruktionsbeispiel der Frau Ministerin Céline Tellier für die geschädigte Fläche unterbreitet:
Die BiHU VoG, in Zusammenarbeit mit universitärer Unterstützung, erarbeitete einen detaillierten Rekonstruktionsplan, welcher linksseitig zu sehen ist.
Grundlage für die Ausarbeitung dieses Rekonstruktionsplans war das seit 2008 zur Verfügung stehende Bildmaterial der geschädigten Fläche und die zwischenzeitlich erstellten Gutachten. Auf Basis dieses Materials war die Bepflanzung von vor der Schädigung rekonstruierbar. Es wurde sehr detailliert versucht in diesem Rekonstruktionsplan den ursprünglichen Bewuchs wieder darzustellen um sicherzustellen, dass nach Bildung einer dichten Bewuchsfläche eine Voraussetzung gegeben sein wird, das eine Wiederansiedlung der prioritären Art der Haselmaus sichergestellt sein kann.
Der vollständige Plan steht hier als Download zur Verfügung:
Die Ministerin hat den Übersichtsrekonstruktionsplan als auch den detaillierten Rekonstruktionsplan für die geschädigte Fläche an ihre Administration zur Prüfung weitergeleitet und der BiHU VoG freundlicherweise einen Zwischenbericht der ministeriellen Prüfung mit ihrem Schreiben vom 29. Juli 2021 mitgeteilt. In diesem Zwischenbericht teilt die Ministerin folgendes sinngemäß mit:
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich habe Ihr Schreiben erhalten, in dem Sie vorschlagen, wie der verfallene Muscardin-Lebensraum in Kelmis im Rahmen eines Wohnbauprojekts saniert werden kann, und ich danke Ihnen dafür.
Ich habe Ihren Vorschlag an meine Verwaltung weitergeleitet, die in der Tat eine Neubepflanzung nach einem Plan gefordert hat, der Ihrem Vorschlag nahe kommt.
Ich werde es nicht versäumen, Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Ich stehe Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Ministerin
Céline Tellier
Die Umweltministerin hat die Verwaltung angewiesen ihr Berichte zu dem Vorfall zu übermitteln. Auf Basis dieser Berichte läßt die Ministerin prüfen, inwiefern der Vorfall der Schädigung der ökologisch wertvollen Brache im Völkersberg durch die Herrn Gerd Steffens vom Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH und Herrn Pascal Kessels vom Unternehmen Kessels-Schweitzer Bau PGMBH, Kelmis (KS-Bau) im Mai 2020 rechtswidrig waren und das Ministerium wird den weiteren Verlauf des Verfahrens begleiten.
Die nicht zertifizierte Übersetzung des Schreibens der Ministerin lautet:
Herr Meyers,
Im Anschluss an Ihr Schreiben, in dem Sie mich über ein Problem der Zerstörung der Lebensräume geschützter Arten, einschließlich der Muscardin, im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Verstädterungsprojektes in Kelmis informierten, bat ich meine Verwaltung um einen Bericht.
Aus diesem Bericht geht hervor, dass das Department de la Nature et des Forests wiederholt eine ablehnende Stellungnahme zu dem vom Eigentümer vorgeschlagenen Unterteilungsprojekt abgegeben hat.
Die Anwesenheit der Muscardin auf dem vom Wohnparzellen betroffenen Gelände wurde im vergangenen Oktober dank der Aufstellung von Nistkästen durch Mitarbeiter des Department de la Nature et des Forests gut bestätigt (Foto zur Unterstützung). Diese Präsenz wird Gegenstand einer offiziellen Mitteilung sein, in der die Mindestvorsorgungsmaßnahmen angegeben werden, die anzuwenden sind, um die Verschlechterung der Lebensräume dieser Art zu vermeiden.
Zusätzlich zu den anderen biologischen Interessen der Stätte wird der DNF bei seiner Stellungnahme zu dem neuen Genehmigungsantrag, der in Kürze eingereicht werden kann, natürlich auch die Präsenz der Muscardin auf der Stätte hervorheben. Meine Dienststellen werden es nicht versäumen, geeignete Maßnahmen für die Erhaltung dieser geschützten Art an diesem Standort zu fordern.
Schließlich wird Ihre Beschwerde bezüglich der Zerstörung von Lebensräumen im Monat Mai derzeit von dem sanktionierenden Beamten der Wallonischen Region untersucht. Dieser wird es nicht versäumen, auf die Auswirkungen der insbesondere an den Muscardin begangenen Taten zu achten.
Herr Meyers, ich verbleibe zu Ihrer Verfügung und wünsche Ihnen meine besten Grüße. Die Ministerin Frau Céline Tellier
Das Umweltministerium erstellt eine Akte über die Verletzung von wallonischen Umweltrecht auf Grund der Schädigung des Haselmaushabitats im Völkersberg im mai 2020.
Es wird mit unsiversitärer Hilfe ein Renaturierungsplan für die geschädigte Fläche im Völkersberg durch die BiHU VoG erarbeitet und der Umweltministerin Frau Céline Tellier am 19. September 2020 unterbreitet. Ziel ist es die Fläche mit den für die Haselmaus geeigneten Bepflanzungen wieder zu bepflanzen. Diese Bepflanzung war auch vor der Schädigung dort anssässig.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kelmis hat am 22. Juni 2020 einstimmig dem Antrag der Firma P.A. Immo vertreten durch die Geschäftsführer der Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, Herrn Gerd Steffens und den den Geschäftsführern der Firma Kessels-Schweitzer Bau PGMBH (KS Bau), Kelmis vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Kessels, für die Schaffung einer Zufahrt von der Bahnhofstrasse in Hergenrath zum beantragten Verstädterungsprojekt im Völkersberg zugestimmt.
Die Immobilie Bahnhofstraße 80, Hergenrath soll dafür abgerissen werden und entlang des 6-Familienappartementblocks im Hammerbrügweg 2 soll eine Straße errichtet werden die die Zufahrt zu den beantragten Häusern im Völkersberg darstellen soll.
Unsere Organisation wendet sich an das wallonische Umweltministerium am 25. Juli 2020 mit der Bitte einer gesetzlichen Überprüfung der Vorfälle aus dem Mai 2020 bezüglich der wesentlichen Verletzung von wallonischen und europäischen Umweltrecht betreffend des Eingriffs in ein Habitat einer prioritären Art in Form der Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Die Gemeindeverwaltung Kelmis hat am Donnerstag den 28. Mai 2020 durch eine öffentliche Bekanntmachung bekannt gegeben, dass die Frist zur Einreichung von Widersprüchen gegen das beantragte Vorhaben der Verstädterung im Völkersberg zusammen mit einer Wegenetzerweiterung im Bereich der Bahnhofstrasse in Hergenrath bis zum Montag, den 8. Juni 2020 verlängert worden ist.
Einsprüche können per Mail an die Mailadresse:
verwaltung@klemis.be
gerichtet werden.
Falls Sie schon seit dem 11.03.2020 eine Petition oder Einspruch eingereicht haben, so können Sie unter Angabe des Hinweises: "Ergänzung zu meinem bereits hinterlegten Einspruch in der Sache 45.H.-P.A.IMMO" diesen ergänzen.
Ein Grund für die Einreichung eines weiteren Einspruchsgrundes ist, die durch die Bauunternehmer Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, vertreten durch Herrn Gerd Steffens un die Firma Kessels-Schweitzer Bau PGMBH, Kelmis durchgeführte Schädigung im Mai 2020 (siehe unten) des Haselmaushabitats und der Schädigung der vorhandenen bemerkenswerten Bäume. Ziel ist es das Habitat durch die Schädiger vor Ort wieder flächig rekonstruieren zu lassen, durch Bepflanzung mit Pflanzen und Büschen, welche für ein Haselmaushabitat geeignet sind (z.B. Hasenussbüsche, Brombeeren, Schleen, Weißdorn, Birken).
Es ist der dritte Versuch, diese Brache zu schädigen. Zuerst wurde dies vor Jahren durch Mitarbeiter von KS Bau versucht. Die Polizei stoppte die Handlungen. Danach versuchten die Herren Munnix und Schmitz, nebst Helfern am 12. Mai 2018, die Brache zu schädigen. Dieser Versuch wurde ebenso unterbunden und ist noch gerichtlich anhängig.
Am Samstag, den 02.05.2020 gegen 12:10 Uhr begab sich Herr Gerd Steffens, mit einer Kettensäge und Holzfällwerkzeug auf die ökologisch wertvolle Brache im Völkersberg, in welchem sich ein Lebensraum einer prioritären Art befindet. Es handelt sich hierbei um die Spezies der vom Aussterben bedrohten Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Herr Gerd Steffens fuhr mit dem Geländewagen des Herstellers Mitsubishi Motors, des Typs Landcruiser, Farbe silbergrau, auf den Bereich der Mähwiese und begab sich daraufhin mit dem oben genannten Werkzeug in die Brache, um den Bewuchs der Brache niederzusägen bzw. zu fällen.
Diese Handlung wurde durch den Zeugen beobachtet und fototechnisch dokumentiert.
Herr Gerd Steffens verließ nach ca. 20 Minuten die Brache, als er bemerkte, dass er bei seinen Handlungen beobachtet und dokumentiert wurde.
Am Montag, den 04. Mai 2020 gegen 9:00 Uhr begaben sich Herr Gerd Steffens und der Herr Angelo Schweitzer nebst Herrn A. Leonard, Hergenrath zur Brache. Herr Leonard fuhr einen Traktor mit einem heckseitigen Aufsatz zum Mulchen.
Herr Gerd Steffens fing an, nahezu alle Bäume im Bereich der Brache mit der Kettensäge niederzusägen. Herr Leonard folgte diesem und mulchte den vollständigen Bewuchs der Fläche auf Rasenniveau.
Es wurde eine flächige Einebnung der Brache geschaffen bis auf einen kleinen Randbereich.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Brache nachweislich durch eine vom Aussterben bedrohte Tierart, der Haselmaus (Muscardinus avellanarius), besiedelt ist. Diese Tierart steht unter europäischem und nationalem und regionalem Schutz seit 1973.
Es wurde die lokale Polizei am Montag, den 4. Mai 2020 gegen 9:15 Uhr über den Sachverhalt informiert, welche unmittelbar zum Ort kamen. Nach Erläuterungen durch die anwesenden Bürger nahmen diese mit den Herren Gerd Steffens und Herrn Angelo Schweitzer Kontakt auf und vereinbarten eine Unterbrechung der Handlungen. Es wurde mit dem Gerichtsvollzieherbüro Recolex, Rodter Strasse 43b, 4780 St. Vith Kontakt aufgenommen, um ein Feststellungsprotokoll der Handlungen zu erstellen. Noch vor Eintreffen des Gerichtsvollziehers nahmen die Beschuldigten und Herr Leonard die Handlungen wieder auf. Nach Eintreffen des Gerichtsvollziehers erstellte dieser eine Dokumentation der vorliegenden Situation. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 50% der Brache mittels Mulchen und Niedersägen geschädigt.
Der Vertreter der BiHU VoG nahm daraufhin telefonisch mit der Umweltpolizei in Lüttich Kontakt auf und schilderte den Sachverhalt. Diese verwies ihre Zuständigkeit an die DNF in Malmedy. Zur Verkürzung der Reaktionszeit verwies die DNF, Malmedy an den zuständigen lokalen Förster. Der beauftragte Forstbeamte traf nach kurzer Zeit ein. Dieser nahm mit den Beschuldigten persönlich Kontakt auf, woraufhin diese unmittelbar die Arbeiten beendeten. Zu diesem Zeitpunkt waren ca. 75% der ca. 4.700 m² Brache mittels Mulchen geschädigt. Der Förster prüfte zu diesem Zeitpunkt vor Ort, inwieweit Nachweise vorliegen, dass die prioritäre Art der Haselmaus dort ansässig ist. Er konnte im Rahmen dieser Recherche zahlreiche Haselnüsse finden, welche die charakteristischen Fraßspuren einer Haselmaus aufwiesen. Er informierte darüber zeitgleich die Herrn Gerd Steffens und Angelo Schweitzer.
Am Dienstag, den 05. Mai 2020 gegen 8:15 Uhr begaben sich die Herren nebst einem großen Häcksler zur Brache, trotz der Untersagung der Fortsetzung der Handlungen vom Vortag durch den Vertreter der Forstverwaltung. Herr Gerd Steffens sägte systematisch alle verbliebenen Bäume und Büsche nieder, welche in dem mitgebrachten Häcksler zerkleinert wurden. Die Forstverwaltung wurde unmittelbar durch die anwesenden Bürger informiert, woraufhin nach einiger Zeit der Vertreter der Forstdirektion Malmedy vor Ort eintraf. Die Handlungen wurden in unverminderter Form fortgesetzt. Zum Zeitpunkt des Eintreffens des Vertreters der Forstdirektion, waren alle zur Fällung vorgesehenen Bäume durch Herrn Gerd Steffens niedergesägt worden. Nach dem Eintreffen des Vertreters der Forstdirektion unterbrachen die Herren Gerd Steffens und Angelo Schweitzer ihre Handlungen vorübergehend. Herr Gerd Steffens und Herr Angelo Schweitzer teilte der DNF, Abteilung Natura 2000 mit, dass diese Unterhaltsarbeiten an dem Grundstück vornehmen würden und sie keine Kenntnis über das Vorkommen einer prioritären Art hätten. Der Vertreter der Forstdirektion prüfte vor Ort, inwieweit Nachweise für das Vorkommen einer europäisch geschützten Tierart vorhanden seien. Er fand diesbezüglich umfangreiche Indizien in Form von Haselnüssen und Kirschkernen und erhielt desweiteren umfangreiches Bildmaterial, welches er zur Prüfung mitnahm. Der anwesende Vertreter der Forstdirektion informierte den Herrn Angelo Schweitzer darüber, dass die geschützte Tierart der Haselmaus den gleichen Schutzstatus habe wie ein Wolf.
Der Vertreter der Forstdirektion entschied, dass der Vorgang in Folge geprüft werden solle, insbesondere unter dem Aspekt des Vorsatzes der Handlungen der Herren Gerd Steffens und Angelo Schweitzer betreffend der Kenntnis über das Vorkommen der Haselmaus auf der ökologisch wertvollen Brache. Trotz dessen, dass die Herren am Vortag durch den Forstbeamten auf das Vorkommen dieser geschützten Spezies hingewiesen wurden, bestritt Herr Angelo Schweitzer gegenüber dem Vertreter der DNF, Abteilung Natura 2000, über das Vorkommen dieser Spezies auf der Brache Kenntnis zu haben, weshalb die zwei Herren, nebst Subunternehmern, ihre Schädigungsarbeiten seit dem Morgen in unvermittelter Form fortgesetzt hatten.
Weiterhin entschied der Vertreter der Forstdirektion, dass auf Grund der vorgefundenen nahezu vollumfänglichen Schädigung der Brache die bereits gefällten Bäume gehäckselt werden dürfen, jedoch ein Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 4m einzuhalten sei.
Einordnend wird angemerkt, dass die Herren Gerd Steffens und Angelo Schweitzer im Jahr 2016 die aCREA - Universite de Liege Conseils et Recherches en Ecologie Appliquee selbst beauftragten eine Umweltstudie u.a. für den Bereich des Tatorts im Völkersberg in Hergenrath zu erstellen. Auf Seite 14 unter Punkt 2.2.2.3 dieser Studie ist der Nachweis dieser geschützten Art an diesem Ort zweifelsfrei belegt:
„Des indices de présence du Muscardin (Muscardinus avellanarius) avaient été découverts en bordure est de la parcelle 209B en lisière forestière (communication 2013). II s'agissait de noisettes présentant des traces de dents caractéristiques. “ (Punkt 2.2.2.3)
Des Weiteren haben die Herren Gerd Steffens und Angelo Schweitzer im Rahmen der fünf zurückliegenden durchgeführten Öffentlichen Untersuchungsverfahren zur Verstädterung des Bereichs im Völkersberg Kenntnis über die Studie aus 2018 von der UNIVERSITÉ CATHOLIQUE DE LOUVAIN, (UCL) EARTH AND LIFE INSTITUTE – BIODIVERSITY unter der Leitung von Herrn Prof. Nocolas Stickelzelle und Herrn Dr. Quentin Dubois durch die eingereichten Petitionen erhalten. In dieser Studie ist explizit aufgeführt, dass am Tatort sich ein Habitat einer prioritären Art in Form der Haselmaus befindet.
Am 12. Januar 2017 wurde die Umweltorganisation Aves Ostkantone asbl vertreten durch Herren Reuter, auf die Problematik der Gefährdung eines Habitats einer prioritären Art im Völkersberg Hergenrath aufmerksam und sandte während des damals laufenden Öffentlichen Untersuchungsverfahrens eine Stellungnahme an die zuständige Gemeinde Klemis / La Calmine. Diese Stellungnahme wurde durch die Herren Gerd Steffens und Angelo Schweitzer vor Ort bei der Gemeinde im Rahmen der Akteneinsicht in Augenschein genommen.
Es ist belegt, dass die Handlungen der Herren Gerd Steffens und Angelo Schweitzer mit Vorsatz begangen wurden, um das Handicap des Vorhandenseins eines prioritären Habitats in einem geplanten Bebauungsgebiet zu beseitigen.
Durch die dokumentierten Nachweise des Vorkommens der vom Aussterben bedrohten Art der Haselmaus, die dokumentierten Handlungen durch das Feststellungsprotokoll des Gerichtsvollziehers, die Widersetzung gegen die Untersagung der Fortsetzung der Handlungen durch den Forstbeamten, haben die Beschuldigten gegen das Gesetz zum Schutz der Haselmaus vorsätzlich verstoßen. Der Gesetzestext lautet:
La biodiversité en Wallonie, Muscardin (Muscardinus avellanarius),
Législation
Législation régionale (Conservation de la Nature) LCN 1973 - Annexe 2a
Insbesondere gegen die Punkte :
2° de perturber intentionnellement ces espèces, notamment durant la période de reproduction, de dépendance, d'hibernation et de migration ;
4° de détériorer ou de détruire les sites de reproduction, les aires de repos ou tout habitat naturel où vivent ces espèces à un des stades de leur cycle biologique ;
Frei übersetzt (mit www.DeepL.com/Translator):
Biologische Vielfalt in Wallonien, Muscardin (Muscardinus avellanarius),
Gesetzgebung
Regionale Gesetzgebung (Naturschutz) LCN 1973 - Anhang 2a
Insbesondere gegen die Punkte:
2° diese Arten absichtlich zu stören, insbesondere während der Zeit der Fortpflanzung, der Abhängigkeit, des Winterschlafs und der Migration ;
4° die Beschädigung oder Zerstörung von Brutstätten, Ruheplätzen oder jeglichen natürlichen Lebensräumen, in denen diese Arten in einer der Phasen ihres biologischen Zyklus leben;
Damit sind begründete Anhaltspunkte für eine Straftat der dritten Kategorie im Sinne von Teil VIII des dekretalen Teils des Buches I des Umweltgesetzbuches für Personen belegt, die gegen die Bestimmungen von Artikel 2, § 2, 2bis, 2ter, 2quater, 2quinquies, 3, §2 b, 3bis, 4, § 2, 5bis, §§ 2 und 3, 5ter, § 1, und Artikel 11, 13, 24, 26, § 1, Absatz 2, 9 °, 28, 38 verstoßen haben.
Die oben gezeigten Bilder sind alle am Abend vom Montag, den 4. Mai 2020 unter Zeugen aufgenommen worden, in dem Bereich in dem über Tag gehäckselt und gemulcht wurde. Alle die oben dargestellten angefressenen Haselnüsse zeigen die charakteristisch schräglaufenden Nagespuren auf, welche durch Haselmäuse geschaffen werden. Die Fundorte verteilen sich über den mittleren Bereich der Brache.
In der Vergangenheit hat sich die Brache immer durch eigene Kraft wieder erholt. Dies kann auch in diesem Fall geschehen.
Das Grenzecho berichtete ganzseitig über das Vorhaben des wieder erneuten VErsuchs zur Erlangung einer Genehmigung zur Verstädterung des Völkersbergs in Hergenrath:
Das Öffentliche Untersuchungsverfahren an dem sich die Bevölkerung bis zum 09. April 2020 beteiligen konnte stand ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Bevölkerung wurde durch die Administration verpflichtet zu Hause zu bleiben. Nichts desto trotz führte die Gemeindeverwaltung das öffentliche Untersuchungsverfahren durch. Dem Antrag der BiHU VoG, das Verfahren wie im Verfahren der Sektrenplanänderung im Emmaburgeweg in Hergenrath auszusetzen, wurde nicht entsprochen.
Die Bevölkerung hat sich trotz der widrigen Umstände nachhaltig gegen das Vorhaben ausgesprochen. So wurden insgesamt mehr als 300 Petitionen bei der Gemeinde hinterlegt. Es waren mehr als 130 papier- gebundenen Petitionen die mittels Boten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen worden sind und mehr als 170 Online-Petitionen. Wir erwarten die Eingangsbestätigung per Post, da eine persönliche Übergabe wegen der Pandemieproblematik bei der Verwaltung, nicht möglich war.
Bei diesem Verfahren handelte es sich um eine Veröffentlichung von abgeänderten Plänen zu einem laufenden Verfahren aus dem Dezember 2018. Im damaligen Verfahren wurden mehr als 1.000 Petitionen eingereicht, welche jetzt ebenso Bestandteil dieses Verfahrens sind, da es ich um das selbe Dossier handelt.
Die Abänderungen zu den in 2018 eingereichten Unterlagen war marginal. Es wurden im wesentlichen nur vier Punkte geändert:
1. Die Aufteilung und Anzahl der Parkplätze
2. Die Größe des Regenauffangbeckens (Vorfluter)
3. Die Dimensionierung des Kanals im Völkersberg
4. Die Position des Transformatorenkastens innerhalb des beantragten Verstädterungsgebietes.
Alle durch die Bevölkerung seit 2008 vorgetragenen Argumente wurden durch den Antragsteller wieder vollständig ignoriert.
Neben dem formalisierten Widerspruch durch das Petitionsformular, welches auf der Home-Seite der Webseite der BiHU VoG als Download angeboten wurde und der Möglichkeit der Online-Petitionseinreichung, sind in einem zentralen Widerspruch alle Argumente zusammengefasst worden, welche gegen das geplante Vorhaben der Verstädterung eines Teils des Völkersbergs und einer Anpassung des Straßennetzes in Hergenrath im Bereich der Bahnhofstrasse vorgebracht werden können. Viele dieser Argumente resultieren aus Verfahren vor dem belgischen Staatsrat für Verwaltungsstreitigkeiten von Mitgliedern der BiHU VoG und Urteilen des Europäischen Gerichtshofes.
Dieser zentrale Widerspruch, welche auch in anderen Verfahren Anwendung finden kann, ist hier als Download angeboten:
Diesem zentralen Widerspruch sind zur Belegung der vorgetragenen Argumente 41 Anlagen in Form von gesetzlichen Vorschriften, Gutachten, Urteilen verschiedener Gerichtsinstanzen beigefügt. Bei Interesse an diesen Anlage können Sie sich gerne an uns wenden und wir stellen ihnen den jeweiligen Text zur Verfügung.
Es ist nun abzuwarten, wie die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine mit dem Antrag weiter verfahren wird.
Die Firma P.A. Immo mit Sitz in der Klothstraße 42 in Kelmis hat bei der Gemeindeverwaltung Kelmis einen abgeänderten Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine Verstädterung mit Erweiterung des Wegenetzes eingereicht. Das öffentliche Untersuchungsverfahren beginnt am 11. März 2020 und endet am 09.04.2020.
Die Firma P.A.Immo hat ihren Sitz an der Adresse der Kessels-Schweitzer Bau PGMBH, eher bekannt unter KS-Bau.
Dieser jetzt veröffentlichte Antrag ist nahezu identisch zu dem Antrag 5 vom 26. November 2018 unter der selben Aktenzeichennummer 45.H-P.A. Der Antrag wurde nur im Bereich der Parkplätze, im Bereich der Aufstellung eines Elektrotransformationskastens und dem Regenauffangbecken nebst Kanalanschluss geändert. In den wesentlichen Elementen, der Anzahl der Baugrundstücke, der geplanten Bebauung einer ökologisch wertvollen Brache mit schützenswerten Tieren wie z.B. der Haselmaus, Fledermäusen, und der geplanten Bebauung des Nahrungshabitats des ortsansässigen Uhus, Rotmilans und Falken ist keine Änderung vorgenommen worden.
Dies stellt den sechsten Versuch dar die Flächen im Völkersberg durch die Firma P.A. Immo zu erwerben zwecks Errichtung von, in diesem Fall, 36 Baugrundstücken und der Schaffung einer Zufahrt durch Abriss des Hauses Bahnhofstrasse 80 in Hergenrath.
Ebenso ist die Bebauungsdichte nicht gesenkt worden. Diese beträgt fast das 5-fache der bestehenden Bebauung, wodurch eine eigenständige Siedlung am Dorfrand entstehen würde.
Im Jahr 2008, somit seit 12 Jahren wird jetzt zum sechsten mal versuch diesen ökologisch wertvollen Bereich durch Bebauung zu zerstören. Dem hat sich die Bevölkerung und unsere Umweltorganisation erfolgreich widersetzt.
Sie können sich auch diesmal sich gegen dieses Vorhaben aussprechen. Hierfür stehen zwei Wege zur Verfügung:
1. Nutzen Sie den Download zum herunterladen der hier angebotenen Petition. Drucken diese aus und sie können dies jedem geben der Volljährig ist und innerhalb Belgien gemeldet ist:
Auch in diesem Jahr ist wieder eine gesunde aber kleinere neue Generation an Uhu´s (bubo bubo) am ehemaligen Steinbruch in Hergenrath herangewachsen. Dieses Jahr ist ein Jungtier herangewachsen. In den zurückliegenden Jahren waren es meistens zwei bis drei Jungtiere. Dieses stabile Habitat besteht nun seit mehr als 10 Jahren.
Das Wohnhabitat ist im ehemaligen Steinbruch und das Nahrungshabitat auf den Wiesen und Weiden sowie der Brache im Völkersberg.
Wahrscheinlich ist die geringe Reproduktionsquote in diesem Jahr auf die Schädigung der Brache im Völkersberg aus dem Frühjahr 2018 (siehe Bericht unten) und den Eintrag von einem Stoff der unter dem Verdacht steht Klärschlamm zu sein, zurückzuführen. Diese starke Einschränkung des daraus resultierenden Nahrungsangebots im Nahrungshabitat verringert die Reproduktionsquote offensichtlich, da nicht genügend Nahrungsangebote zur Aufzucht der Jungtiere zur Verfügung stehen.
Über den Verstädterungsantrag im Völkersberg in Hergenrath aus Dezember 2018 zur Verstädterung und der Erweiterung des Wegenetzes zur Schaffung einer Zufahrt von der Bahnhofstraße zum angedachten Verstädterungsgebiet im Völkersberg ist laut der Amtsleiterin des Bauamts der Gemeinde Kelmis / La Calamine, Frau Nicole Thomson,noch nicht entschieden worden. Sie teilte mit, dass das Kollegium dies möglicherweise im Juni 2019 auf die Tagesordnung nehmen wird.
Gestern ist die Frist für den Widerspruch gegen die Verstädterung im Völkersberg abgelaufen und fristgerecht konnten wir über 1000 Petitionsunterzeichnungen bei der Gemeinde Kelmis einreichen! Das finden wir, ist ein tolles Ergebnis und wir sind gespannt, wie viele Widersprüche insgesamt bei der Gemeinde zusammen gekommen sind.
Zudem haben wir ein über 40 Seiten umfassendes Widerspruchschreiben mit eingereicht, in dem wir all unsere Beweggründe gegen die Verstäderung im Völkersberg zusammengefasst und erläutert haben. Jetzt heißt es abwarten, wie die Gemeinde Kelmis in dem Verfahren entscheidet. Wir drücken die Daumen, dass der Schutz unserer wertvollen Natur Vorrang haben wird!
26. November 2018
Die Unternehmer Kessels-Schweitzer und Steffens haben bei der Gemeinde Kelmis einen erneuten Antrag auf Verstädterung der ca. 2,4 ha großen Fläche im Völkersberg in Hergenrath, Belgien gestellt. Wie von uns berichtet, wird seit dem Jahr 2008 durch mehrere Unternehmer immer wieder beantragt, die Fläche im Völkersberg in unterschiedlichen Formen zu bebauen. Bisher wurden alle Anträge durch die genehmigende Behörde in Kelmis / La Calamine abgelehnt. Der jetzt vorliegende Antrag ähnelt deutlich dem Antrag aus 2008, welcher wegen Überbebauung von der damaligen Regierung nicht genehmigt wurde.
Es fällt auf, dass die zwei großen Appartementblöcke, welche im Frühjahr 2018 beantragt wurden, gegen zwei Fünferhausreihen von ca. 47 m bzw. 50 m Länge ausgetauscht worden sind.
Weiterhin ist im Bereich der Zufahrt eine Änderung erfolgt. In dem Antrag aus dem Frühjahr 2018 war zu ersehen, dass ein Waldstück mit Eichen gerodet werden sollte, um eine Zufahrt zu ermöglichen. Dies ist jetzt nicht mehr beantragt worden. Die antragstellenden Unternehmer haben die Immobilie Bahnhofstrasse 80, Hergenrath erworben, um diese zwecks Schaffung einer Zufahrt von der Bahnhofstrasse aus abzureißen.
Abweichend zu den zurückliegenden Anträgen wird jetzt ein Antrag zur Schaffung von Baugrundstücken beantragt. Die Bauzonen auf den Grundstücken sind im Plan des Antragstellers mit rosa gekennzeichnet. Es ist gut zu sehen, dass sich die Bauzonen überwiegend lückenlos aneinanderreihen. Dies stellt die Grundlage für eine Reihenhausbebauung dar. Entlang des bestehenden Wiesenwegs an der Grenze zum Natura 2000-Gebiet sind die Bauzonen voneinander getrennt. Die rosa ausgewiesenen Bauzonen weisen zu einem wesentlichen Teil eine bebaubare Fläche von z.B. ca. 200 m² aus. Dies ist eine für die Errichtung eines nach links und ggf. rechts anschließenden Doppelhauses ausreichende Fläche. Die Bebauungstiefe überschreitet teilweise 28 m (von der Grundstücksgrenze aus gesehen). Dies ermöglicht sehr große Bebauungen.
Bei einer vorsichtigen Beurteilung ist von einer Anzahl von Wohneinheiten auszugehen welche im Bereich von 62 Wohneinheiten auf einer Fläche von ca. 20.350 m² errichtet werden könnten, da die Wohneinheitenerhöhung durch die Errichtung von Doppelhäusern auf einer Parzelle mit zusätzlichen Einliegerwohnungen die Anzahl an Wohneinheiten wesentlich steigern kann.
Dies würde eine Bebauungsdichte von mehr als 30 Wohneinheiten je Hektar bedeuten.
Diese potentielle Bebauungsdichte am Rand eines Dorfes kollidiert mit mindestens zwei Rechtsgrundlagen die zum Teil erst in 2018 geschaffen wurden:
1. Die Initiative Grünthal in Hergenrath hat sich in 2018 erfolgreich gegen eine zu hohe Bebauungsdichte vor dem Staatsrat für Verwaltungsangelegenheiten in Brüssel im Eilverfahren zur Wehr gesetzt. In diesem Verfahren wurde der existierende Bauleitfaden „Bauen in Kelmis“ als lokales Baurecht anerkannt, und somit festgestellt, dass dieser bindend für die Gemeinde Kelmis / La Calamine und folglich auch Hergenrath ist. In diesem Rechtsdokument wird vorgegeben, dass eine Erhöhung der Bebauungsdichte in Schutzgebieten untersagt wird. Im vorliegenden Fall liegt das Beantragsungsgebiet in der Trinkwasserschutzzone II des Trinkwasserbrunnens „Im Putzenwinkel“ (vgl. Staatsratsurteil vom 23. Januar 2018 Az.: 240.516).
2. Im „Schéma de Développement de l'Espace Régional“ (SDER) gibt die Wallonie vor, dass Vorhaben, die sich laut Sektorenplan in Zonen mit ländlichem Charakter befinden (rot-weiße Zonen), eine Bebauungsdichte von 10 Wohneinheiten pro Hektar nicht übersteigen sollten, um den ländlichen Charakter der Region zu erhalten (vgl. Staatsratsurteil vom 23. Januar 2018 Az.: 240.516).
Beide Rechtsgrundlagen sind bei dem vorliegenden Antrag nicht beachtet worden.
Unter Berücksichtigung der Parzelle des Hauses Bahnhofstrasse 80 und der teilweisen Einbeziehung der ehemaligen Zufahrtsparzelle im Hammerbrückweg wird das Beantragungsgebiet größer als 20.000 m² (2 ha). Bei einer Beantragungsfläche kleiner 2 ha ist aus Sicht des Baurechts eine Umweltnotiz erforderlich. Ab einer Beantragungsfläche von mehr als 2 ha ist eine Umweltverträglichkeitsstudie durch den Antragsteller vorzulegen. Diese ist dem Antrag nicht beigefügt.
Unbenommen des Baurechts fordert das nationale und europäische Umweltrecht, dass im Fall der möglichen Verletzung der Vorgaben aus der Flora-Fauna und Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG, Art. 6 Abs. 2, sowie Art 4), sowie der Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EWG vom 30. November 2009) eine FFH-Verträglichkeitsstudie durch den Antragsteller vorzulegen ist. Beides ist nicht erfolgt. Dies stellt keine Übereinstimmung mit dem geltenden Recht dar. Im vorliegenden Fall hat die Université catholique de Louvain (UCL) in der aus 2018 stammenden Studie: „Evaluation de l’impact du projet immobilier « Lotissement entre la rue Völkersberg et le chemin de Hammerbrück » sur la biodiversité“ belegt, dass im Bereich des Völkersbergs in Hergenrath schützenswerte Arten wie Haselmäuse, Uhus, Rotmilane, Falken uvm. heimisch sind, und deren Bestand durch das Vorhaben nachhaltig geschädigt würde. Dieses Gutachten macht die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union zwingend erforderlich. Auch dieses Dokument ist durch den Antragsteller nicht vorgelegt worden.
Als Konsequenz einer Schädigung dieser Lebensräume im Sommer 2018 in Form der Niedersägung der Bepflanzung in der biologisch wertvollen Brache im Völkersberg, und des Versuchs diesen Bereich auch noch zu häckseln, bzw. zu mulchen, wurde gegen die Schädiger Klage erhoben. Diese Klage ist zurzeit anhängig. Ziel dieser Klage ist es, die Lebensräume für diese dort lebenden Tierarten zu schützen bzw. wiederherzustellen, und deren Fortbestehen für die Zukunft zu sichern. Die Klage wird betrieben durch die Ligue Royale Belge pour la Protection des Oiseaux. Eine Genehmigungserteilung durch die Administration der Gemeindeverwaltung Klemis / La Calamine ist unserer Auffassung nach nicht vor Abschluss dieses Verfahrens möglich, da es sich um dieselben Flächen handelt für die jetzt auch der Verstädterungsantrag gestellt wurde.
Auf Wunsch kann die gesamte Akte bei der Gemeinde Kelmis oder bei uns eingesehen werden. Bitte hierfür vorher Kontakt aufnehmen um einen Termin zu vereinbaren.
Wir bieten ihnen hier verschiedene Vorschläge für Widersprüche gegen dieses Vorhaben an:
Wie bereits in der Vergangenheit dokumentiert, befinden sich in dem geplanten Siedlungsgebiet schützenswerte Spezies. Besonders hervorzuheben ist dabei die Gattung der Haselmaus, welche in der gesamten EU vom Aussterben bedroht ist. Es ist aktuell durch den königlichen Vogelschutzbund (Ligue Royale Belge pour la Protection des Oiseaux) eine Klage anhängig, in der über die Schädigung des Lebensraums dieser Tiere im Völkersberg zu entscheiden ist.
Der bisher bestehende Lebensraum der Haselmäuse soll durch die Siedlung zum großen Teil zugebaut und so für die Tiere unbewohnbar gemacht werden.
Wie im Plan gut ersichtlich, grenzt die geplante Siedlung nach wie vor unmittelbar an das Natura 2000 Gebiet an und berücksichtigt dabei keine Schutzzone für den Nahrungsraum der dort lebenden Raubvögel (Uhu, Waldkauz, Falke, uvm.). Damit würde auch die Population der im Natura 2000 Gebiet lebenden Vögel stark beeinträchtigt, da ihnen mit vollständiger Bebauung der umliegenden Felder der Nahrungsraum genommen würde.
Beim Aktenstudium bestätigte sich der Eindruck, dass versucht wurde, einige Punkte zu entschärfen, aber dennoch weit über der gesetzlich zugelassenen Baudichte geplant wurde und darüber hinaus naturrelevante Schutzzonen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Im geplanten Verstädterungsprojekt Völkersberg, Hergenrath, Belgien, befand sich ein Prioritäres Habitat für die vom Aussterben bedrohte Spezies von Haselmäusen. Dieser geschützte Lebensraum steht unter europäischem Schutz, wenn nachgewiesen ist, dass dort eine Tierart von europäischem Interesse sich angesiedelt hat. Die Université catholique de Louvain (UCL), 1348 Louvain-la-Neuve, Belgien, vertreten durch das Earth and Life Institute – Biodiversity, vertreten durch Prof. Nicolas Schtickzelle und Herrn Quentin Dubois in März 2018, hat in einer Feldstudie die im August 2017 begonnen hat, mehrere dieser von europäischem Interesse befindlichen Arten nachgewiesen. Es handelt sich insbesondere um eine Unterart der Leminge, in Form von Haselmäusen, sowie einer vom Aussterben bedrohten Insektenart, den Eremiten.
Die Europäische Union gibt vor, dass die nationalen Behörden zwingend dazu aufgefordert sind, robuste Schutzmaßnahmen für solche bedrohten Tierarten aufzubauen. Diese Schutzmaßnahmen sind unabhängig davon, ob sie innerhalb von Naturschutzgebieten oder Natura 2000 Gebieten sich befinden, da sie sich auf die gesamte Fläche der europäischen Union erstrecken.
Ein solch wertvoller Lebensraum befand sich im Völkersberg auf einer Brache am Waldrand, welcher mit Birken, Brombeeren, Himbeeren und anderen Pioniergewächsen bewachsen war. Es besteht ein Antrag auf Verstädterung unter anderem dieser Fläche, um dort mehr als 50 Wohneinheiten errichten zu lassen.
Am Vormittag von Samstag, den 12. Mai 2018 erschienen auf dieser Fläche im Völkersberg, Hergenrath vier Personen, wovon zwei mit Kettensägen ausgestattet waren. Zwei dieser Personen sind Eigentümer der zur Verstädterung beantragten Flächen im Völkersberg.
Kurz nach ihren Eintreffen fingen diese an die dort vorhandene Brache, welche ein Biotop für vom Aussterben bedrohten Tiere ist niederzusägen. Diese zerstörte Fläche wurde in einer Studie im März 2018 durch die Université catholique de Louvain (UCL), 1348 Louvain-la-Neuve, Belgien als Lebensraum für europäisch geschützte Tiere bestätigt.
Mitglieder der BiHU VoG wurden umgehend informiert und eilten zum Ort. Die Polizei wurde gerufen und sprach mit den Schädigern. Diese unterbrachen Ihre Tätigkeit und sind weggefahren. Nach kurzer Zeit kamen vier Personen zurück und setzten ihr zerstörerisches Werk in kürzester Zeit durch. Es wurden ca. 90% des Lebensraumes zerstört.
Die Eigentümer wurden am 09. bzw. 11. Mai 2018 per Einschreiben über den biologischen Wert und die damit verbundenen europäischen Rechtsvorschriften informiert. Drei Tage nach Zustellung dieser Schreiben erfolgte diese brachiale Aktion unter Leitung eines Teils der Eigentümer. Die Administration von Kelmis, bei welcher die Zuständigkeit für die Rechtmäßigkeit liegt, hatte, vertreten durch den Umweltdienst, auf Basis der Polizeiverordnung und dem anzuwendenden Baurecht keine Handhabe dieses Vorhaben zu unterbinden. Das regulär anzuwendende belgische Umweltgesetzbuch, welches die europäischen Umweltrichtlinien in nationales Recht umgewandelt hat, ist leider nicht zur Anwendung gekommen.
Es ist unfassbar, dass diese skrupellose Tat zur Zeit der Aufzucht der Jungtiere erfolgte und somit die nächste Generation geschädigt wurde und ein wesentlicher Teil der geschützten Population wahrscheinlich ausgerottet wurde.
Das Foto auf der linken Seite wurde in 2016 durch die Umweltorganisation NABU, Aachen erstellt.
Es zeigt das Biotop in einem hervorragenden Zustand, welcher eine idealen Lebensraum für die auf europäischer Ebenen geschützten Tiere bietet.
Die vier unteren Bilder sind nach der Zerstörung vom 12. Mai 2018 am 14. Mai 2018 aufgenommen worden und zeigen das zerstörte Biotop.
Früh am Samstag, den 24. März 2018, fuhr ein Transporter mit zwei Personen im Hammerbrückweg in Hergenrath vor. Auf dem Transporter war das Logo der Firma KS Bau PGmbH, Kelmis unübersehbar zu sehen. Die zwei Personen, die ausstiegen, waren mit Kettensägen ausgestattet und verschwanden schnell im benachbarten Eichenwald, um im Bereich der mehrere hundert Jahre alten Eiche im Völkersberg ihr Werk zu beginnen. Sie hatten nach eigenen Angaben den Auftrag, das Brachgebiet von der großen alten Eiche bis zum Wiesenweg in der Nähe des alten Steinbruchs freizuschneiden.
Auf dieser Fläche hatte vor Kurzem die Universität Leuven Haselmäuse und benachbarte Eremiten bestätigt, welche sehr selten sind und unter Schutz der Europäischen Union stehen. Diese stehen dem Vorhaben der Firma Kessels und Schweitzer, KS Bau PGmbH, Kelmis im Weg. Sie hatten bei der Gemeinde Kelmis beantragt auf der Fläche im Völkersberg 25 Wohnhäuser und 2 große Appartementblöcke zu errichten. Dagegen hatte es nachhaltigen und heftigen Widerstand von der Bevölkerung gegeben, wie weiter unten beschrieben ist.
Schnell wurde die Nachbarschaft durch das heulende Geräusch der zwei Kettensägen wach. Man alarmierte sich binnen Minuten gegenseitig und versuchte die Zerstörung unserer Natur zu stoppen. Die zwei Arbeiter stellten sich als Mitarbeiter der Firma KS Bau PGmbH heraus und sie berichteten über ihren Auftrag. Nach dem ihnen erläutert wurde, dass hier Schützenswertes vorhanden ist, unterbrachen sie ihre Arbeit und informierten ihren Chef Herrn Pascal Kessels. Ein Nachbar informierte die Polizei und zusammen mit der Nachbarschaft, Vertretern der Grundstückseigentümer und einem der Chefs von KS Bau PGmbH, sowie der Polizei wurde die Sache im Hammerbrückweg erörtert. Dem Vertreter von KS Bau PGmbH und einem Vertreter der Eigentümer war es offenkundig egal, dass dort nachhaltiger Schaden für die Natur entstanden wäre.
Dankenswerterweise vermittelte die Polizei zwischen den aufgebrachten Nachbarn und dem Unternehmer und es konnte eine Einigung dahingehend getroffen werden, dass die Arbeiten nicht am Samstag fortgesetzt wurden.
Die Sache wurde durch ein Mitglied der BiHU VoG zur Anzeige gebracht, um die Rechtmäßigkeit der Handlung überprüfen zu lassen. Die Nachbarn haben sich untereinander abgestimmt, um auf Dauer vor solchen Wildwest-Methoden im Völkersberg in Hergenrath auf der Hut zu sein.
Am Montag, den 19. März 2018 endete das Öffentliche Untersuchungsverfahren für den Verstädterungsantrag im Völkersberg in Hergenrath. Es ist der vierte Versuch den Völkersberg in Hergenrath zu bebauen. Die Beteiligung der Bevölkerung war größer denn je. Es wurden 556 schriftliche Petitionen bei der BiHU VoG abgegeben, welche bei der Gemeinde Kelmis fristgerecht eingereicht wurden, sowie 560 Online-Petitionen, welche sich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen haben, die direkt an die Gemeinde Kelmis gerichtet worden sind.
Wir danken der Bevölkerung außerordentlich für die so große Unterstützung!
Laut Auskunft der Amtsleiterin des Bauamtes Kelmis, Frau Nicole Thomson, gegenüber Herrn Leo Meyers der BiHU VoG, ist mit einer Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages nach dem 27. April 2018 zu rechnen. Die Akte, sowie die eingereichten Petitionen können nach Anmeldung bei Herrn Falkenberg vom Bauamt Kelmis, auch in der Zwischenzeit eingesehen werden.
Wir hoffen, dass der Wunsch der Bevölkerung berücksichtigt wird und dem Antrag auf Verstädterung im Völkersberg in Hergenrath nicht stattgegeben wird.
Dies ist der Plan der Verstädterungsantrages aus dem Jahr 2016, welcher wegen geplanter Überbebauung durch die Bevölkerung abgelehnt wurde.
Dies ist der Plan des Verstädterungsantrages aus dem Jahr 2018, welcher sich nur unwesentlich geändert hat und nach nachhaltiger von der Bevölkerung abgelehnt wurde.
Antrag zur Verstädterung im Völkersberg in Hergenrath wurde am Dienstag, den
06. Februar 2018 öffentlich auf den Weg gebracht und endete am Montag, den 19. März 2018
Hier sind die relevanten Rechtsgrundlagen, gegen welche der Antragsteller des Verstädterungsantrages im Völkersberg verstoßen hat:
Wir haben die Akte bei der Gemeinde einsehen und vollständig digitalisieren können:
Folgende Eckdaten sind jedoch nach unserer Auffassung bisher ersichtlich:
1. Die Zufahrt für die Errichtung der Infrastruktur, sprich Strassen, Gehwege, Kanalisation etc. soll über den Völkersberg und den Hammerbrückweg erfolgen.
2. Auf einer Fläche von fast 2 ha (20.000 m²) ist beantragt worden 47 Wohneinheiten zu errichten. Das gliedert sich in 25 Einfamilienhäuser, 18 Appartementwohnungen und 4 Einliegerwohnungen auf. Dies ist eine Bebauungsdichte von 23,5 Wohneinheiten pro Hektar. Zur Information, die existierende Bebauungsdichte in der Umgebung des Völkersberg liegt unter 5 Wohneinheiten pro Hektar.
3. Der Völkersberg liegt laut dem gültigen Sektorenplan in einem Gebiet mit ländlichem Charakter. Weiterhin befindet sich der Völkersberg außerhalb des Ortszentrums am unmittelbaren Rand des Dorfes. Für solche Gebiete ist in dem „Schéma de Développement de l'Espace Régional“ (SDER) empfohlen, eine Bebauungsdichte von 10 Wohneinheiten pro Hektar nicht zu überschreiten.
4. Der Völkersberg liegt in einer Schutzzone für unser Trinkwasser. Es handelt sich um die Trinkwasserschutzzone II für den Trinkwasserbrunnen im Putzenwinkel in der Asteneter Strasse in Hergenrath.
Im Leitfaden "Bauen in Kelmis" wirdim Rahmen des lokales Baurechts festgelegt, dass eine Erhöhung der Baudichte in Relation zur Umgebungsbebauung in Schutzgebieten untersagt ist. Im vorliegenden Antrag ist eine Erhöhung der Baudichte um mehr als das fünffache der Bestandsbebauung beantragt worden. Dies stellt aus unsere Sicht eine Verstoß gegen das bestehende lokale Baurecht dar.
5. Der Völkersberg grenzt südlich unmittelbar an das europäische Natura 2000 Schutzgebiet "Vallée de la Gueule en aval de Kelmis" (BE33007) an. Dieses Gebiet zeichnet sich durch ornithologische, aquatische und botanische Schutzkriterien aus.
Die existierenden Wiesenflächen, welche für die Bebauung angedacht sind, stellen den Nahrungs- und Lebensraum für viele geschützte Tierarten dar, welche im benachbarten Natura 2000 Gebiet dem ehemaligen Steinbruch von Hergenrath beheimatet sind. Hier sind exemplarisch nur folgende gesetzlich geschützte Tierarten benannt: Uhu, Rotmilan, Falken, Fledermäuse, Haselmaus, verschiedene Repitilienarten u.v.m.. Durch den geplanten Wegfall dieser Flächen durch Bebauung sind die Lebensräume, sprich Habitate, dieser und weitere Arten, dauerhaft geschädigt und der Bestand dieser Tierarten an diesem Standort nachhaltig bedroht. Diese Schädigung ist ein Verstoß gegen geltendes europäisches Recht in Form der Flora Fauna und Habitatrichtlinie (92/42/EWG vom 21. Mai 1992) sowie der europäischen Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EWG vom 30. November 2009). Beide Richtlinien wurden in nationales belgisches Recht umgesetzt.
6. Die Zufahrt zu dem angedachten Verstädterungsgebiet soll durch die teilweise Abholzung eines über hundert Jahre alten Eichenwaldes erfolgen, der sich im Hammerbrückweg befindet. Nicht nur dass mehrere große alte Eichen beseitigt werden sollen, sondern auch die verbleibenden Eichen sollen nachhaltig geschädigt werden, dadurch dass eine Zufahrtsstraße durch und über ihr Wurzelwerk geführt werden könnte, wodurch diese langsam absterben würden und nicht nur die Bäume geschädigt werden, sondern auch die Passanten auf dem darunter geplanten Gehweg, welche durch die herabfallenden Äste verletzt werden könnten.
6. Die in der Mitte des Plans ersichtliche Blockbebauung, stellt keinen Gebäudetyp dar, welcher einen ländlichen Charakter aufweist. Dies ist für ein ländliches Gebiet überproportional und zerstört ebenfalls das Landschaftsbild. Das Erbauen von zwei ca. zehn Meter hohen Gebäuden in direkter Nähe zu Einfamilienhäusern beeinträchtigt deren Lebensqualität, vor allem hinsichtlich des Lichtes und der Sonne, sowie der Privatsphäre. Auch das Landschaftsbild und der ländliche Charakter des Völkersbergs kommen abhanden, was die Lebensqualität aller Bewohner nachteilig beeinflusst.
Dies sind nur einige Argumente welche verdeutlichen sollen, dass der hier gestellte Verstädterungsantrag keine Bebauung eines Wohngebietes für ein Gebiet mit ländlichem Charakter darstellt. Noch weniger entspricht diese Bebauungsdichte der Dichte für eine ausgewiesene Schutzzone und besitzt somit unserer Auffassung nach, nicht die Grundlage für eine Genehmigungsfähigkeit. Der Staatsrat hat in dem anhängigen Verfahren im Grünthal in Hergenrath in der aktuellen Entscheidung vom 23. Januar 2018 (240.516) eine gleiche Auffassung vertreten.
In der Großgemeinde Kelmis besteht offensichtlich auch kein Bedarf zur Schaffung von derartig siedlungsartigem Wohnraum, ansonsten hätte die Gemeindeverwaltung Kelmis nicht im Jahr 2017 eine Leerstandssteuer auf leerstehenden Wohnraum erhoben, wie im Grenzecho in dem Artikel "Kampf dem Kelmiser Leerstand" am 04. Februar 2017 publiziert wurde.
Wenn Sie selber von einer größeren Bebauung bedroht sind oder ökologische Flächen geschädigt werden sollen, so finden Sie hier eine gute Grundlage an Petitionsvorschlägen, welche bei der Bevölkerung verteilt werden können um eine Bürgerbeteiligung zu schaffen.
Gehen Sie von Haus zu Haus und sprechen mit den Bürgern und erläutern Sie Ihr Anliegen. In der Regel können Sie die unterzeichneten Petitionen direkt erhalten.
Hier die Chronik des Parzellierungsvorhabens im Völkersberg, Hergenrath, Belgien mit vielen wertvollen Hintergrundinformationen:
Die Firmen Hergenrather Eigenbau GmbH, Herr Gerd und Daniel Steffens, sowie die Firma KS Bau PGmbH, Kessels-Schweitzer Bau PGmbH, Kelmis, beabsichtigen, dort ein gemeinsames Projekt mit mehr als 30 Häusern zu errichten. Das Projekt soll mehr als 50 Wohnungen auf nur 25.000 m² umfassen.
Die beiden früheren Konkurrenten Hergenrather Eigenbau GmbH, Herr Gerd und Daniel Steffens, sowie die Firma KS Bau PGmbH, Kessels-Schweitzer Bau PGmbH haben hierzu ein gemeinsames Unternehmen gegründet.
Die Firma:
K.H. Immo PGmbH
Rue Foulerie, 27
4850 Moresnet
In der Vergangenheit wurde schon mehrmals versucht, im Völkersberg in Hergenrath eine Parzellierung durchzuführen. Der erste Versuch fand im Jahr 2008 statt, damals sollten 28 Häuser und 32 Wohneinheiten errichtet werden.
An dieser Stelle war bis zum 03.01.2017 der aktuelle Parzellierungsplan für das Projekt Völkersberg veröffentlicht. Die Firma P.A. Immo PGmbH, B-4720 KELMIS, Klothstraße 42, hat durch Ihren Rechtsanwalt Denis Barth, Kelmis gefordert, diese Pläne nicht zu veröffentlichen. Diese Firma wird vertreten durch die Herrn Kessel und Schweitzer der Firma KS Bau PGmbH, Kelmis. Wir entschuldigen uns bei Ihnen, dass wir Sie nicht mehr informieren dürfen!
Es gab erhebliche Einwände seitens der Bevölkerung. Als Argumente wurden angeführt:
Insgesamt wurden mit Unterstützung von Mitgliedern der BiHU mehr als 350 Widersprüche von der Bevölkerung gegen dieses Vorhaben bei der Gemeindeverwaltung in Kelmis eingereicht, und das Bauvorhaben wurde nicht genehmigt.
Der zweite Versuch der Parzellierung im Völkersberg wurde durch die Firma P.A. Immo PGmbH im Sommer 2013 mit einem ähnlichen Parzellierungsvorhaben unternommen.
An dieser Stelle war bis zum 03.01.2017 der Parzellierungsplan aus dem Jahr 2013 für das Projekt Völkersberg veröffentlicht. Die Firma P.A. Immo PGmbH, B-4720 KELMIS, Klothstraße 42, hat durch Ihren Rechtsanwalt Denis Barth, Kelmis gefordert, diese Pläne nicht zu veröffentlichen. Diese Firma wird vertreten durch die Herrn Kessel und Schweitzer der Firma KS Bau PGmbH, Kelmis. Wir entschuldigen uns bei Ihnen, dass wir Sie nicht mehr informieren dürfen!
Dieser Parzellierungsversuch stieß auf ebenso heftige Widerstände in der Bevölkerung. Es wurden wieder mehr als 370 Widersprüche in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der BiHU eingereicht. Die Gemeinde Kelmis unter der Leitung von Herrn Bürgermeister Mathieu Grosch hat auch dieses Vorhaben abgewiesen.
Der dritte Versuch zur Parzellierung des Völkersbergs wurde durch die Firma KS Bau, Kelmis im Jahr 2015 unternommen. Das Projekt wurde in einer Bürgeranhörung im Bürgersaal an der Kirche in Hergenrath unter der Leitung des Allgemeinmediziners und zuständigen Bauschöffen der Gemeinde Kelmis, Herrn Erik Janssen, geleitet. Er teilte am Beginn der Versammlung mit, dass das Projekt durch den Projektautor vorgestellt würde und keine Fragen oder Diskussionen erwünscht seien. Die anwesende Bevölkerung ließ sich hiervon nicht abhalten, ihren geballten Unmut über das vorgestellte Projekt zum Ausdruck zu bringen.
Es wurde ein Plan mit 33 geplanten Gebäuden und 55 Wohneinheiten vorgestellt.
An dieser Stelle war bis zum 03.01.2017 der Parzellierungsplan aus dem Jahr 2016 für das Projekt Völkersberg veröffentlicht. Die Firma P.A. Immo PGmbH, B-4720 KELMIS, Klothstraße 42, hat durch Ihren Rechtsanwalt Denis Barth, Kelmis gefordert, diese Pläne nicht zu veröffentlichen. Diese Firma wird vertreten durch die Herrn Kessel und Schweitzer der Firma KS Bau PGmbH, Kelmis. Wir entschuldigen uns bei Ihnen, dass wir Sie nicht mehr informieren dürfen!
Die anwesende Bevölkerung und Mitglieder der BiHU waren fassungslos darüber, dass die zurückliegenden, wesentlich kleineren Parzellierungsvorhaben unter Bürgermeister Mathieu Grosch wegen Überbebauung abgewiesen wurden, jetzt aber ein Plan unter der Leitung des Bürgermeisters Louis Goebbels, vertreten durch den Allgemeinmediziner und Bauschöffen, Herrn Eric Janssen vorgestellt wurde, der deutlich größer ist.
Wegen Problematiken mit der Abwasserorganisation wurde das Vorhaben bisher nicht durch den Bauträger eingereicht.
Die durch die Bürger vorgebrachten Argumente waren folgende:
Durch die angedachte Bebauungsdichte wird die Bebauungsdichte zum Dorfrand dichter als im Dorfkern, was einem organischen Wachsen zum Rand des Dorfes widerspricht.
Durch eine Flächenversiegelungsdichte von mehr als 40% wird die Lebensqualität der zukünftigen Bewohner eingeschränkt, und es bleiben nicht mehr genug Grünflächen erhalten.
Es ist überwiegend eine Einheitsbebauung von ca. 300 m² pro Los angedacht. Die umliegende bestehende Bebauung hat eine Parzellengröße von durchschnittlich 600 m² und besteht aus vielen architektonisch individuell gestalteten Einfamilienhäusern.
Die Parzellierer, Gerd Steffens, Herr Kessels und Herr Schweitzer beabsichtigen die Zufahrt über den Hammerbrückweg zu realisieren, indem sie ein Stück eines mehr als 100 Jahre alten Eichenwalds fällen lassen wollen, um dort eine Straße zu bauen. Die verbleibenden angrenzenden Bäume sind durch notarielle Urkunde gegen Wurzelbeschädigung geschützt. Durch diesen Schutz ist die Befahrung der geplanten Zufahrt mit schweren Baufahrzeugen nicht möglich.
5. Schützenswerter Baum
Im angedachten Parzellierungsgebiet steht eine registrierte schützenswerte Stieleiche, die einen Stammumfang von mehr als 3,70 m (!) in 1m Höhe hat. Im Frühjahr 2016 wurde in der öffentlichen Versammlung der Gemeinde Kelmis im Kulturzentrum Hergenrath durch die Gemeinde eingeladen, um der Bevölkerung das Vorprojekt "Parzellierung Völkersberg" der Firma KS Bau, Kelmis vorzustellen. In dieser Versammlung wurde der obige Plan allgemein an die Bevölkerung verteilt. in diesem vorgestellten Plan zur Parzellierung im Völkersberg war die Bebauung bis auf ein paar Meter an diesen Baum vorgesehen, obwohl ein Schutzbereich mit einem Radius von mindestens 21 m um diese Eiche bestehen sollte.
Dieser damals vorgestellte Parzellierungsplan wurde in dieser Form nicht zur Genehmigung bei der Gemeinde Kelmis beantragt.
Durch Anwohner wurden leider im Sommer 2016 acht leere Unkrautex-Flaschen im direkten Umfeld der Bäume im vorgesehenen Parzellierungsbereich gefunden. Sie können sich über dieses Produkt auf der folgenden Webseite informieren: http://www.bayergarden.be/Products/t/Total-Net-Spray%20blauw%205l?sc_lang=fr-FR .
Auf der Webseite der Firma Bayer ist die größere Verpackungseinheit abgebildet. Die gefundenen Flaschen hatten jeweils 1l Volumen.
Für eine benachbarte Eiche neben dem Haus Hammerbrückweg 6, Hergenrath wurde ein Antrag auf Unterschutzstellung bei der Forstdirektion Malmedy gestellt.
6. Naturschutz
Das geplante Parzellierungsgebiet ist eingebettet in zwei besondere Naturbereiche. Zum einen grenzt das Gebiet entlang des Wiesenwegs zwischen dem Hammerbrückweg und dem Völkersberg direkt an ein Europäisches Natura-2000 Gebiet, den ehemaligen Steinbruch Hergenrath. Entlang des Hammerbrückwegs grenzt das Gebiet an einen großen alten Eichenwald.
Natura 2000- Gebiet
In diesen zwei Gebieten leben nachweislich mehrere Tiere, die auf der Liste für schützenswerten Arten aufgeführt sind:
1. Haselmaus
Die Haselmaus ist ein kleines nachtaktives Tier, dass knapp 15 cm groß ist. Es gibt eine kleine Population im Bereich des Völkersberg. Die nächste Population ist erst in Plombier nachgewiesen. Sie ist im EU-Artenschutzabkommen als besonders schutzwürdig aufgeführt.
Das Besondere an der Haselmaus ist, dass sie sich überwiegend von Haselnüssen, Knospen und Weißdornbeeren ernährt, welche bei uns gehäuft vorkommen.
Durch die geplante Zufahrt durch den alten Eichenwald im Hammerbrückweg, sowie die angedachte Parzellierung wird der Lebensraum dieses putzigen seltenen Tieres nachhaltig geschädigt. Dies wurde auch durch Untersuchungen im Auftrag von Mitgliedern der BiHU durch den NABU (Naturschutzbund Deutschland) nachgewiesen und bestätigt.
2. Fledermäuse
In den alten Eichen und den Steilwänden des ehemaligen Steinbruchs lebt eine Vielzahl von Fledermäusen.
Im Auftrag von Mitgliedern der BiHU erfasste der NABU die Population der im Parzellierungsgebiet lebenden Fledermäuse. Es wurde festgestellt, dass im Bereich des alten Eichenwalds eine besondere Häufung dieser schützenswerten seltenen Tiere lebt.
Durch die geplante Zufahrt und die Abholzung der alten Eichen wird der Lebensraum dieser Tiere nachhaltig geschädigt. Durch die Aufstellung von Dutzenden von Straßenlaternen entsteht eine so genannte „Lichtverschmutzung“, wodurch die Tiere in ihrer Orientierung und Nahrungsaufnahme nachhaltig gestört werden.
Eine Zufahrt zu dem geplanten Parzellierungsgebiet durch den Eichenwald im Hammerbrückweg ist undenkbar, so dass nur eine geeignete Zufahrt über den Völkersberg möglich wäre.
3. Uhus
Die Anwohner im Bereich vom Völkersberg und des Hammerbrückwegs, sowie der Bahnhofstraße in Hergenrath werden es wahrscheinlich aus eigener Erfahrung wissen, wie nachts die Uhus rufen.
Das Gewölle der Tiere finden Spaziergänger auch öfter im Völkersberg, wodurch schön zu sehen ist, dass sich diese großen Eulen von Mäusen und anderen Kleinnagern im Bereich Völkersberg ernähren.
Ein Opfer durch bestehende Bebauung im Völkersberg hat es leider letztes Jahr schon gegeben. Von den Nachkommen der Brut in 2015 ist ein fast erwachsenes Jungtier gegen eine Terrassentür geflogen als es einen Jungigel im Schnabel hatte. Der Uhu mit Igel wurde von einem Mitglied der BiHU an die Forstverwaltung übergeben und ist jetzt als Anschauungsobjekt beim belgischen Vogelschutzbund Aves Ostkantone VoG in Bütgenbach zu sehen.
Durch die geplante Abholzung der alten Eichen und die Bebauung der Wiesenflächen werden die Nahrungsräume dieser seltenen Vögel stark eingeschränkt, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen möglich wären.
4. Turmfalke
In den Steilwänden des ehemaligen Steinbruchs in Hergenrath nisten regelmäßig Turmfalken.
Ebenso wie die Uhus ernähren sich die Turmfalken von Mäusen und anderen Kleinnagern. Wer den Wiesenweg zwischen dem Völkersberg und dem Hammerbrückweg geht oder auf der Wiese mit seinem Hund spazieren ist, wird bestimmt schon oft in die Erdlöcher dieser Nager getreten sein. Wenn dieser Raum durch die Bebauung wegfällt, ist die Nahrungsgrundlage für dieses Tier ebenso gefährdet, und wir werden ihn in Zukunft leider nur noch selten sehen können.
5. Rotmilan
Der Rotmilan zählt zu den sehr seltenen Vogelarten die bei uns glücklicherweise heimisch sind.
Es sind in Belgien nur 150 brütende Paare als Bestand gezählt worden.
Diesen Vogel sehen die Spaziergänger mit seinen markanten Schwanzfedern regelmäßig bei gutem Wetter am Himmel kreisen. Dieser Vogel lebt auch von den Kleinnagern die im Völkersberg leben. Dies würde durch die Parzellierung wesentlich verschlechtert und somit könnten wir diesen schönen Vogel nur noch sehr selten bei uns beobachten.