Die Firma Hergenrather Eigenbau hat eine Baugenehmigung von der Gemeinde Kelmis erhalten zur Bebauung einer Parzelle, wovon ein Teil der Parzelle zum Kommunalen Naturentwicklungsplan (KNEP-Gebiet) gehört. Es wurde die Baugenehmigung zur Überprüfung durch Bürgerinitiative Grünthal, vertreten durch die Anwaltskanzlei Matray Matray & Hallet in Lüttich an den Staatsrat in Brüssel übergeben.
Der gerichtliche Berater des Richters des Staatsrats (Auditorat) hat dem Gericht empfohlen den Anträgen der Bürgerinitiative Grünthal stattzugeben und die geplante Bebauung als rechtswidrig einzuordnen.
Die wesentlichen Rechtsverletzungen basieren auf der Mißachtung des "Leitfaden Bauen" der Gemeinde Kelmis und der Überbebauung in einem Gebiet mit ländlichem Charakter sowie der Anerkennung als Schutzgebiet für das ausgewiesene KNEP-Gebiet.
Ein Untersuchungsbericht der Universität Lüttich zu KNEP-Gebieten in der Gemeinde Kelmis, Neu Moresnet und Hergenrath steht hier als Download zur Verfügung.
Zwischenzeitlich liegt ein Entscheid des Staatsrats in Verwaltungsabteilung in diesem Projekt für das Eilverfahren vor. Der Entscheid wurde am 23. Januar 2018 verkündet und steht bis zum 22. Februar 2018 in der 30-Tages-Frist in welcher sich die Parteien noch erklären können.
Der Entscheid ist sehr bemerkenswert und wird sobald er rechtskräftig ist eine große Tragweite habe. Er bietet die Grundlage dafür, dass ein Dorf ein Dorf bleiben kann.
Der Entscheid regelt Fragen im Punkt Bebauungsdichten, Umgang mit Schutzzonen und der rechtlichen Belastbarkeit von lokalem Baurecht, hier konkret den Bauleitfaden von Kelmis. Es ist ein wirklich sehr guter Entscheid!