RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ersetzt die unten aufgeführte Richtlinie 79/409/EWG. Da sich jedoch viele Urteile auf die ältere Richtlinie Beziehen, ist die ältere Richtlinie hier auch aufgeführt.
Die 1979 in Kraft getretene Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) regelte den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union und den Einrichtungen Europäischer Vogelschutzgebiete bis diese durch die Richtlinie 2009/147/EG am 30. November 2009 ersetzt wurde.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.
Mit der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) wurden die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten harmonisiert, indem Mindestanforderungen eingeführt wurden in Bezug auf die Art der einer Umweltprüfung Projekte zu unterziehen sind.
Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, umgangssprachlich auch Luftqualitätsrichtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die am 11. Juni 2008 in Kraft getreten ist.
Richtlinie gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen
Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen
Die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG, die die erste Säule (Zugang zu Informationen) des Übereinkommens von Aarhus in europäisches Recht umsetzt, erweitert den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen.